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   OLG Bremen, 24.11.2021 - 5 W 37/21   

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https://dejure.org/2021,49979
OLG Bremen, 24.11.2021 - 5 W 37/21 (https://dejure.org/2021,49979)
OLG Bremen, Entscheidung vom 24.11.2021 - 5 W 37/21 (https://dejure.org/2021,49979)
OLG Bremen, Entscheidung vom 24. November 2021 - 5 W 37/21 (https://dejure.org/2021,49979)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    ZPO §§ 93, 254
    Zivilprozessrecht

  • IWW

    § 93 ZPO
    Kostenrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sofortiges Anerkenntnis im Rahmen der Leistungsstufe einer Stufenklage - Zivilprozessrecht; Stufenklage; sofortiges Anerkenntnis

  • rechtsportal.de

    Sofortiges Anerkenntnis im Rahmen der Leistungsstufe einer Stufenklage - Zivilprozessrecht; Stufenklage; sofortiges Anerkenntnis

  • rechtsportal.de

    ZPO § 93 ; ZPO § 254
    Sofortiges Anerkenntnis im Rahmen der Leistungsstufe einer Stufenklage - Zivilprozessrecht; Stufenklage; sofortiges Anerkenntnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2022, 526
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 27.03.2009 - 2 W 28/09

    Veranlassung zur Klageerhebung bei einer Stufenklage

    Auszug aus OLG Bremen, 24.11.2021 - 5 W 37/21
    Insoweit bezieht sich die Kammer auf eine Entscheidung des OLG Köln vom 27.03.2009 (BeckRS 2009, 19734).

    Insoweit hat das Landgericht gemeint, bei der Prüfung der Frage der Veranlassung zur Klageerhebung sei auf den Übergang zur Leistungsstufe abzustellen und sich insoweit auf eine Entscheidung des OLG Köln (Beschl. vom 27.03.2009, 2 W 28/09 - juris) bezogen, in der tatsächlich die Auffassung vertreten wird, der Kläger einer Stufenklage sei verpflichtet, den Beklagte vor Übergang zum Leistungsantrag außergerichtlich zur Zahlung aufzufordern.

  • BGH, 06.05.1981 - IVa ZR 170/80

    Unbezifferte Mahnung

    Auszug aus OLG Bremen, 24.11.2021 - 5 W 37/21
    Zum einen hat der BGH schon früher entschieden, dass der Pflichtteilsberechtigte den Erben auch durch eine unbezifferte, einem zulässigen Antrag in einer Stufenklage entsprechenden Mahnung mit der Folge in Verzug setzen kann, dass damit der Zinslauf des Pflichtteilsanspruchs beginnt (BGH, Urt. v. 6.05.1981 - IVa ZR 170/80, Rn. 28 - BGHZ 80, 269).

    Damit traf den Beklagten die Pflicht, durch Feststellung des Bestandes und des Wertes des Nachlasses die Höhe des Pflichtteilsanspruchs zu ermitteln (BGH Urt. v. 6.05.1981 a.a.O.).

  • OLG Bamberg, 24.03.2020 - 1 W 13/20

    Sofortiges Anerkenntnis bei Stufenklage - Maßgeblicher Zeitpunkt für den Anlass

    Auszug aus OLG Bremen, 24.11.2021 - 5 W 37/21
    Dieser - auch vom OLG Köln nicht näher begründeten - Auffassung vermag sich der Senat auch vor dem Hintergrund der inzwischen ergangenen abweichenden (und vom Kläger bereits erwähnten) Rechtsprechung und Literatur (OLG Bamberg, Beschl. v. 24.03.2020, 1 W 13/20 - NJW 2020, 2649 mit zust. Anmerkung v. Weber; OLG Dresden, Beschl. v. 11.10.2013, 17 W 844/13 - ErbR 2014, 176 m. zust. Anm. v. Trappe; Musielak/Voit/Flockenhaus, 18. Aufl. 2021, ZPO § 93 Rn. 25; Herget in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Aufl. 2022, § 93 ZPO Rn 6.39) nicht anzuschließen.
  • OLG Dresden, 11.10.2013 - 17 W 844/13
    Auszug aus OLG Bremen, 24.11.2021 - 5 W 37/21
    Dieser - auch vom OLG Köln nicht näher begründeten - Auffassung vermag sich der Senat auch vor dem Hintergrund der inzwischen ergangenen abweichenden (und vom Kläger bereits erwähnten) Rechtsprechung und Literatur (OLG Bamberg, Beschl. v. 24.03.2020, 1 W 13/20 - NJW 2020, 2649 mit zust. Anmerkung v. Weber; OLG Dresden, Beschl. v. 11.10.2013, 17 W 844/13 - ErbR 2014, 176 m. zust. Anm. v. Trappe; Musielak/Voit/Flockenhaus, 18. Aufl. 2021, ZPO § 93 Rn. 25; Herget in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Aufl. 2022, § 93 ZPO Rn 6.39) nicht anzuschließen.
  • OLG Frankfurt, 08.07.2022 - 10 W 10/22

    Maßgeblicher Zeitpunkt für den Anlass zur Klageerhebung i.S.v. § 93 ZPO

    Eine Partei gibt Anlass zur Erhebung einer (Stufen-)klage, wenn ihr vorprozessuales Verhalten aus Sicht des Klägers bei vernünftiger Betrachtung hinreichenden Anlass zu der Annahme bietet, er werde ohne Inanspruchnahme der Gerichte nicht zu seinem Recht kommen (Flockenhaus in Musielak/Voit, ZPO, 19. Aufl., § 93 Rnr. 2, 25 m.w.N.; s. zum entscheidenden Zeitpunkt bei der Stufenklage z.B. OLG Bamberg, NJW 2020, 2649; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 24. November 2021 - 5 W 37/21 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 07.07.2022 - 12 W 15/22

    1. Ein 'sofortiges' Anerkenntnis i.S. des § 93 ZPO erfordert bei einer

    Ein in Verzug gesetzter Schuldner hat grundsätzlich Veranlassung zur Klage gegeben (OLG Bremen, Beschl. v. 24.11.2021 - 5 W 37/21, juris Rn. 6; OLG Köln, Beschl. v. 07.05.2018 - 24 W 1/18, BeckRS 2018, 8675 Rn. 7; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 29.05.2018 - 4 W 9/18, NJW-RR 2018, 1043 Rn. 10; BeckOK ZPO/Jaspersen, 44. Ed. 1.3.2022, ZPO § 93 Rn. 28; Zöller/Herget, a.a.O. Rn. 6.54; Musielak/Voit/Flockenhaus, ZPO, 19. Aufl. 2022, § 93 Rn. 2).

    Zudem kommt es bei der Frage der Veranlassung zur Klageerhebung auf Verschulden nicht an (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 01.04.2022, a.a.O. Rn. 21; OLG Bremen, Beschl. v. 24.11.2021, a.a.O.; OLG Bamberg, Beschl. v. 24.03.2020 - 1 W 13/20 -, juris Rn. 25).

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