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   OLG Celle, 06.11.2023 - 2 Ws 313/19   

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https://dejure.org/2023,43256
OLG Celle, 06.11.2023 - 2 Ws 313/19 (https://dejure.org/2023,43256)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.11.2023 - 2 Ws 313/19 (https://dejure.org/2023,43256)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. November 2023 - 2 Ws 313/19 (https://dejure.org/2023,43256)
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Volltextveröffentlichung

  • Burhoff online

    Erweiterte Einziehung, Voraussetzungen, Taterträge bei Tätern und Teilnehmern

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    StGB: Erweiterte Einziehung von Taterträgen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Frankfurt, 21.01.2005 - 3 Ws 42/05

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Zurückgewinnungshilfe und Arrestgrund

    Auszug aus OLG Celle, 06.11.2023 - 2 Ws 313/19
    Allerdings können sich bereits aus der Art und dem Umfang oder der Intensität der kriminellen Schädigungshandlungen ausreichende Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Schuldner die Vollstreckung der zu titulierenden Forderung zu vereiteln suchen wird (KG Berlin, Beschluss vom 20. Dezember 2013 - 25 W 39/13 -, juris; vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 21.1. 2005 - 3 Ws 42/05, NStZ-RR 2005, 111).

    Die Vermögenslage des Angeklagten, der seit März 2019 offenbar in der Lage ist, ohne jegliche Erwerbstätigkeit und ohne den Bezug staatlicher Mittel seinen Lebensunterhalt zu finanzieren, kann nur als äußerst unklar bezeichnet werden, was regelmäßig ein weiteres Indiz für ein Sicherungsbedürfnis gem. § 111e StPO darstellt (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 21.1. 2005 - 3 Ws 42/05, NStZ-RR 2005, 111; OLG Frankfurt a.M. vom 23.12.1993 - 3 Ws 767/93, v. 9.10.1995.

  • OLG Hamburg, 26.10.2018 - 2 Ws 183/18

    Strafverfahren wegen Umsatzsteuerhinterziehung: Voraussetzungen für die Anordnung

    Auszug aus OLG Celle, 06.11.2023 - 2 Ws 313/19
    Vorliegend ist der Angeklagte verdächtig, sich durch eine Vielzahl von schwerwiegenden Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz erhebliche Vermögensvorteile verschafft zu haben, was schon für sich genommen jedenfalls als ein Indiz für ein Sicherungsbedürfnis zu werten ist (KK-StPO/Spillecke, 8. Aufl. 2019, StPO § 111e Rn. 7; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 26. Oktober 2018 - 2 Ws 183/18 -, juris; OLG Braunschweig (Strafsenat), Beschluss vom 05.05.2014 - 1 Ws 103/14-, juris).
  • BGH, 04.04.2018 - 3 StR 63/18

    Erweiterte Einziehung beim Angeklagten (Erlangung aus nicht im Einzelnen

    Auszug aus OLG Celle, 06.11.2023 - 2 Ws 313/19
    Dies schließt es aus, Gegenstände der erweiterten Einziehung zu unterwerfen, die der Angeklagte aus anderen, von der Anklageschrift nicht erfassten, aber konkretisierbaren Straftaten erlangt hat; denn diese Taten können und müssen zum Gegenstand eines gesonderten Strafverfahrens gemacht werden, in dem die Voraussetzungen des vorrangig anwendbaren § 73 StGB zu prüfen sind (BGH, Beschluss vom 04. April 2018 - 3 StR 63/18 -, juris; BGH, Beschluss vom 07. April 2016 - 1 StR 632/15 -, juris).
  • BGH, 07.04.2016 - 1 StR 632/15

    Anordnung des Verfalls (erforderliche Anknüpfung an eine von der Anklage erfasste

    Auszug aus OLG Celle, 06.11.2023 - 2 Ws 313/19
    Dies schließt es aus, Gegenstände der erweiterten Einziehung zu unterwerfen, die der Angeklagte aus anderen, von der Anklageschrift nicht erfassten, aber konkretisierbaren Straftaten erlangt hat; denn diese Taten können und müssen zum Gegenstand eines gesonderten Strafverfahrens gemacht werden, in dem die Voraussetzungen des vorrangig anwendbaren § 73 StGB zu prüfen sind (BGH, Beschluss vom 04. April 2018 - 3 StR 63/18 -, juris; BGH, Beschluss vom 07. April 2016 - 1 StR 632/15 -, juris).
  • OLG Braunschweig, 05.05.2014 - 1 Ws 103/14

    Umdeutung einer Beschwerde in einen Antrag auf Aufhebung einer vor einem

    Auszug aus OLG Celle, 06.11.2023 - 2 Ws 313/19
    Vorliegend ist der Angeklagte verdächtig, sich durch eine Vielzahl von schwerwiegenden Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz erhebliche Vermögensvorteile verschafft zu haben, was schon für sich genommen jedenfalls als ein Indiz für ein Sicherungsbedürfnis zu werten ist (KK-StPO/Spillecke, 8. Aufl. 2019, StPO § 111e Rn. 7; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 26. Oktober 2018 - 2 Ws 183/18 -, juris; OLG Braunschweig (Strafsenat), Beschluss vom 05.05.2014 - 1 Ws 103/14-, juris).
  • OLG Schleswig, 12.02.2019 - 1 Ws 386/18

    Vermögensarrest: Sicherungsbedürfnis

    Auszug aus OLG Celle, 06.11.2023 - 2 Ws 313/19
    Zwar ist es unzulässig, das Sicherungsbedürfnis im Rahmen einer Arrestanordnung allein aus dem Verdacht abzuleiten, dass der Täter sich den rechtswidrigen Vorteil aus einer Straftat verschafft hat (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 12. Februar 2019 - 1 Ws 386/18 (1/19) -, juris).
  • OLG Nürnberg, 16.09.1993 - Ws 767/93
    Auszug aus OLG Celle, 06.11.2023 - 2 Ws 313/19
    Die Vermögenslage des Angeklagten, der seit März 2019 offenbar in der Lage ist, ohne jegliche Erwerbstätigkeit und ohne den Bezug staatlicher Mittel seinen Lebensunterhalt zu finanzieren, kann nur als äußerst unklar bezeichnet werden, was regelmäßig ein weiteres Indiz für ein Sicherungsbedürfnis gem. § 111e StPO darstellt (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 21.1. 2005 - 3 Ws 42/05, NStZ-RR 2005, 111; OLG Frankfurt a.M. vom 23.12.1993 - 3 Ws 767/93, v. 9.10.1995.
  • KG, 20.12.2013 - 25 W 39/13
    Auszug aus OLG Celle, 06.11.2023 - 2 Ws 313/19
    Allerdings können sich bereits aus der Art und dem Umfang oder der Intensität der kriminellen Schädigungshandlungen ausreichende Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Schuldner die Vollstreckung der zu titulierenden Forderung zu vereiteln suchen wird (KG Berlin, Beschluss vom 20. Dezember 2013 - 25 W 39/13 -, juris; vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 21.1. 2005 - 3 Ws 42/05, NStZ-RR 2005, 111).
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