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   OLG Celle, 07.05.2007 - 4 AR 27/07   

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https://dejure.org/2007,4233
OLG Celle, 07.05.2007 - 4 AR 27/07 (https://dejure.org/2007,4233)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.05.2007 - 4 AR 27/07 (https://dejure.org/2007,4233)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. Mai 2007 - 4 AR 27/07 (https://dejure.org/2007,4233)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verfahrensrecht; Insolvenzverfahren: Zulässigkeit der Verweisung eines Insolvenzverfahrens nach einer rechtskräftigen Entscheidung über dessen Eröffnung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO; § 37 Abs. 1 ZPO; § 281 Abs. 2 S. 4 ZPO; § 4 InsO
    Obergerichtliche Entscheidung in einem Kompetenzkonflikt zweier Untergerichte; Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Geltendmachung verfahrensrechtlicher Mängel nach Rechtskraft des Eröffnungsbeschlusses; Bindungswirkung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Obergerichtliche Entscheidung in einem Kompetenzkonflikt zweier Untergerichte; Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Geltendmachung verfahrensrechtlicher Mängel nach Rechtskraft des Eröffnungsbeschlusses; Bindungswirkung ...

  • Judicialis

    InsO § 3; ; InsO § 4; ; ZPO § 281

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 3 § 4 § 281
    Bindungswirkung der Verweisung an ein anderes Insolvenzgericht nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Celle - 34 IN 6/07
  • AG Walsrode - 11 IN 37/07
  • OLG Celle, 07.05.2007 - 4 AR 27/07

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 1922
  • NZI (Beilage) 2008, 4
  • NZI 2007, 465
  • NZI 2008, 4
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Celle, 05.09.2006 - 4 AR 60/06

    Hinweise auf das Vorliegen einer gewerblichen Firmenbestattung in dem Schreiben

    Auszug aus OLG Celle, 07.05.2007 - 4 AR 27/07
    Die Bindungswirkung des § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO tritt jedoch nicht ein, wenn der Verweisungsbeschluss an einem schwerwiegenden Mangel leidet und deshalb als objektiv willkürlich einzustufen ist (s. dazu neben den vorzitierten Fundstellen für den Fall der Verweisung des Insolvenzeröffnungsverfahrens bei "gewerblicher Firmenbestattung" Senat, Beschl. v. 5. September 2006 - 4 AR 60/06, ZInsO 2006, 1106 = ZIP 2006, 2098).

    Ein solches Verfahren ist dem Gesetz derart fremd, dass es dem Fall gleichgestellt werden muss, in dem ein Insolvenzgericht trotz seiner offensichtlich gegebenen örtlichen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren das Eröffnungsverfahren auf Antrag ohne eigene Sachprüfung an ein örtlich unzuständiges Insolvenzgericht verweist (dazu bereits Senat, Beschl. v. 5. September 2006 - 4 AR 60/06; ).

  • BGH, 13.12.2005 - X ARZ 223/05

    Anforderungen an die Sachaufklärung durch das Insolvenzgericht; Prüfung der

    Auszug aus OLG Celle, 07.05.2007 - 4 AR 27/07
    Die Verweisung war objektiv willkürlich (dazu BGH, ZInsO 2006, 146 = NJW 2006, 383 = MDR 2006, 703 = ZIP 2006, 442; BGH, NJW 1993, 1273; BayObLG, NZI 2001, 372, 373; OLG Celle, ZIP 2006, 921 = ZInsO 2006, 503 = Nds. Rpfl.
  • BGH, 09.01.2003 - IX ZR 85/02

    Verweisung auf die Person des Schuldners im Eröffnungsbeschluß; Inkongruente

    Auszug aus OLG Celle, 07.05.2007 - 4 AR 27/07
    Es hat mit seiner Entscheidung, trotz der bereits rechtskräftigen Verfahrenseröffnung aufgrund fehlender örtlicher Zuständigkeit das Verfahren an ein anderes Insolvenzgericht zu verweisen, gegen den elementaren Grundsatz des Insolvenzrechts verstoßen, dass der Eröffnungsbeschluss mit Eintritt der Rechtskraft für alle Beteiligten - gleiches gilt auch für die Gerichte - grundsätzlich bindend ist und - sieht man einmal von der hier nicht in Rede stehenden Nichtigkeit des Eröffnungsbeschlusses, die etwa bei der fehlenden Unterzeichnung der Eröffnungsentscheidung durch den Richter gegeben ist (dazu Kübler/Prütting/Pape, InsO, § 27 Rz. 13), ab - verfahrensrechtliche Mängel, zu denen etwa auch das Fehlen der örtlichen Zuständigkeit des Insolvenzgerichts gehört, nicht mehr geltend gemacht werden können (s. dazu BGH, ZIP 2003, 356, dazu Pape, EWiR 2003, 281; BGH ZIP 1991, 233; sowie ausdrücklich in Bezug auf die örtliche Zuständigkeit des Insolvenzgerichts, BGH, ZIP 1998, 477; Kübler/Prütting/Pape, InsO, § 27 Rz. 9).
  • BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92

    Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag -

    Auszug aus OLG Celle, 07.05.2007 - 4 AR 27/07
    Die Verweisung war objektiv willkürlich (dazu BGH, ZInsO 2006, 146 = NJW 2006, 383 = MDR 2006, 703 = ZIP 2006, 442; BGH, NJW 1993, 1273; BayObLG, NZI 2001, 372, 373; OLG Celle, ZIP 2006, 921 = ZInsO 2006, 503 = Nds. Rpfl.
  • BGH, 22.01.1998 - IX ZR 99/97

    Wirksamkeit eines Konkurseröffnungsbeschlusses bei örtlicher Unzuständigkeit des

    Auszug aus OLG Celle, 07.05.2007 - 4 AR 27/07
    Es hat mit seiner Entscheidung, trotz der bereits rechtskräftigen Verfahrenseröffnung aufgrund fehlender örtlicher Zuständigkeit das Verfahren an ein anderes Insolvenzgericht zu verweisen, gegen den elementaren Grundsatz des Insolvenzrechts verstoßen, dass der Eröffnungsbeschluss mit Eintritt der Rechtskraft für alle Beteiligten - gleiches gilt auch für die Gerichte - grundsätzlich bindend ist und - sieht man einmal von der hier nicht in Rede stehenden Nichtigkeit des Eröffnungsbeschlusses, die etwa bei der fehlenden Unterzeichnung der Eröffnungsentscheidung durch den Richter gegeben ist (dazu Kübler/Prütting/Pape, InsO, § 27 Rz. 13), ab - verfahrensrechtliche Mängel, zu denen etwa auch das Fehlen der örtlichen Zuständigkeit des Insolvenzgerichts gehört, nicht mehr geltend gemacht werden können (s. dazu BGH, ZIP 2003, 356, dazu Pape, EWiR 2003, 281; BGH ZIP 1991, 233; sowie ausdrücklich in Bezug auf die örtliche Zuständigkeit des Insolvenzgerichts, BGH, ZIP 1998, 477; Kübler/Prütting/Pape, InsO, § 27 Rz. 9).
  • BGH, 14.01.1991 - II ZR 112/90

    Eröffnung des Konkurses über das Vermögen einer im Handelsregister als

    Auszug aus OLG Celle, 07.05.2007 - 4 AR 27/07
    Es hat mit seiner Entscheidung, trotz der bereits rechtskräftigen Verfahrenseröffnung aufgrund fehlender örtlicher Zuständigkeit das Verfahren an ein anderes Insolvenzgericht zu verweisen, gegen den elementaren Grundsatz des Insolvenzrechts verstoßen, dass der Eröffnungsbeschluss mit Eintritt der Rechtskraft für alle Beteiligten - gleiches gilt auch für die Gerichte - grundsätzlich bindend ist und - sieht man einmal von der hier nicht in Rede stehenden Nichtigkeit des Eröffnungsbeschlusses, die etwa bei der fehlenden Unterzeichnung der Eröffnungsentscheidung durch den Richter gegeben ist (dazu Kübler/Prütting/Pape, InsO, § 27 Rz. 13), ab - verfahrensrechtliche Mängel, zu denen etwa auch das Fehlen der örtlichen Zuständigkeit des Insolvenzgerichts gehört, nicht mehr geltend gemacht werden können (s. dazu BGH, ZIP 2003, 356, dazu Pape, EWiR 2003, 281; BGH ZIP 1991, 233; sowie ausdrücklich in Bezug auf die örtliche Zuständigkeit des Insolvenzgerichts, BGH, ZIP 1998, 477; Kübler/Prütting/Pape, InsO, § 27 Rz. 9).
  • OLG Celle, 09.10.2003 - 2 W 108/03

    Bestimmung des für eine GmbH zuständige Insolvenzgericht; Verweisung an das für

    Auszug aus OLG Celle, 07.05.2007 - 4 AR 27/07
    2006, 218; OLG Celle, ZInsO 2004, 205; Senat, Beschl. v. 17.08.2004 - 4 AR 71/04, ZInsO 2005, 100; Uhlenbruck, InsO, 12. Aufl., § 3 Rz. 7; Zöller/Greger, ZPO, § 36 Rz. 17, 17 a), weil das Amtsgericht Celle seine örtliche Zuständigkeit verneint hat, obwohl es nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens tatsächlich zuständig war und die Verweisung an ein anderes Gericht nicht mehr in Betracht kam.
  • OLG Celle, 01.02.2006 - 4 AR 2/06

    Entscheidung über die Zuständigkeit eines Gerichts im Insolvenzverfahren;

    Auszug aus OLG Celle, 07.05.2007 - 4 AR 27/07
    Die Verweisung war objektiv willkürlich (dazu BGH, ZInsO 2006, 146 = NJW 2006, 383 = MDR 2006, 703 = ZIP 2006, 442; BGH, NJW 1993, 1273; BayObLG, NZI 2001, 372, 373; OLG Celle, ZIP 2006, 921 = ZInsO 2006, 503 = Nds. Rpfl.
  • BayObLG, 28.03.2001 - 4Z AR 23/01

    Örtliche ausschließliche Zuständigkeit für ein Insolvenzverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 07.05.2007 - 4 AR 27/07
    Die Verweisung war objektiv willkürlich (dazu BGH, ZInsO 2006, 146 = NJW 2006, 383 = MDR 2006, 703 = ZIP 2006, 442; BGH, NJW 1993, 1273; BayObLG, NZI 2001, 372, 373; OLG Celle, ZIP 2006, 921 = ZInsO 2006, 503 = Nds. Rpfl.
  • OLG Celle, 17.08.2004 - 4 AR 71/04

    Voraussetzungen für die örtliche Zuständigkeit eines Amtsgerichts; Anforderungen

    Auszug aus OLG Celle, 07.05.2007 - 4 AR 27/07
    2006, 218; OLG Celle, ZInsO 2004, 205; Senat, Beschl. v. 17.08.2004 - 4 AR 71/04, ZInsO 2005, 100; Uhlenbruck, InsO, 12. Aufl., § 3 Rz. 7; Zöller/Greger, ZPO, § 36 Rz. 17, 17 a), weil das Amtsgericht Celle seine örtliche Zuständigkeit verneint hat, obwohl es nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens tatsächlich zuständig war und die Verweisung an ein anderes Gericht nicht mehr in Betracht kam.
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