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   OLG Celle, 13.12.2012 - 8 U 128/12   

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https://dejure.org/2012,57235
OLG Celle, 13.12.2012 - 8 U 128/12 (https://dejure.org/2012,57235)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.12.2012 - 8 U 128/12 (https://dejure.org/2012,57235)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. Dezember 2012 - 8 U 128/12 (https://dejure.org/2012,57235)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Bindungswirkung eines im bedingungsgemäßen Sachverständigenverfahren eingeholten Gutachtens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2014, 830
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 01.04.1987 - IVa ZR 139/85

    Schadenversicherung - Sachverständiger - Gutachten

    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2012 - 8 U 128/12
    Es soll die Schadensregulierung möglichst rasch mit sachverständiger Hilfe erledigt und gerade kein möglicherweise langwieriger und kostspieliger juristischer Streit um Fragen ausgetragen werden, die ohnehin von der Sache her eher in die Hände von Sachverständigen gehören (vgl. dazu BGH, VersR 1987, 601 = NJW-RR 1987, 917, unter 1. b).

    Eine Abweichung von 23 % kann nach BGH, VersR 1987, 601, eine vom Versicherungsnehmer hinzunehmende Fehleinschätzung sein, wobei auch die sich aus den Besonderheiten des Objektes ergebenden tatsächlichen Schwierigkeiten der Bewertung zu berücksichtigen seien, was der tatrichterlichen Würdigung unterliege.

  • BGH, 14.06.1995 - IV ZR 116/94

    Anforderungen an äußeres Bild eines Einbruchsdiebstahls

    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2012 - 8 U 128/12
    Soweit es um die Menge der abhandengekommenen Sachen geht, genügt es für das äußere Bild, dass die als gestohlen gemeldeten Sachen in etwa in der angegebenen Menge vor dem Diebstahl vorhanden waren (vgl. BGH, VersR 1995, 956; Römer, a. a. O.: "genügt der Beweis, dass jedenfalls einige dieser Sachen vorhanden waren").
  • BGH, 30.01.2002 - IV ZR 263/00

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls; Glaubwürdigkeit des

    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2012 - 8 U 128/12
    Diese Tatsachen, die das äußere Bild eines Diebstahls ausmachen, muss der Versicherungsnehmer als Minimum voll beweisen (vgl. BGH, VersR 2002, 431 f.; Prölss/Martin, a. a. O., Rdnr. 50).
  • BGH, 08.11.1995 - IV ZR 221/94

    Beweisführung bei einem Einbruchdiebstahl durch Versicherungsnehmer und

    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2012 - 8 U 128/12
    Beim Einbruchdiebstahl gehört hierzu, dass irgendwelche Einbruchspuren vorhanden sind - solche müssen feststehen, Unklarheiten gehen zu Lasten des Versicherungsnehmers - sowie dass die als gestohlen gemeldeten Sachen vor dem behaupteten Diebstahl am angegebenen Ort vorhanden und danach nicht mehr aufzufinden waren (vgl. nur BGH, VersR 1996, 186, 187; Römer, a. a. O., Rdnr. 21 zu § 49; Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., Rdnr. 48 zu § 49).
  • BGH, 01.04.1953 - II ZR 88/52

    Neuwertversicherung

    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2012 - 8 U 128/12
    Aufgrund der Funktion des Sachverständigenverfahrens kann es dabei nicht genügen, dass in einzelnen Positionen eine Abweichung in relevanter Höhe vorliegt, wenn es an einer solchen Abweichung insgesamt fehlt (vgl. BGHZ 6, 335; 9, 195).
  • BGH, 25.06.1952 - II ZR 104/51

    Nachprüfung eines Schiedsgutachtens

    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2012 - 8 U 128/12
    Aufgrund der Funktion des Sachverständigenverfahrens kann es dabei nicht genügen, dass in einzelnen Positionen eine Abweichung in relevanter Höhe vorliegt, wenn es an einer solchen Abweichung insgesamt fehlt (vgl. BGHZ 6, 335; 9, 195).
  • BGH, 19.06.2000 - II ZR 319/98

    Abweisung als unbegründet bei zweifelhafter Zulässigkeit

    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2012 - 8 U 128/12
    Solange diese Klarstellung fehlt - wie beim Kläger bis zur mündlichen Verhandlung vor dem Senat -, ist eine solche Teilklage unzulässig und muss ohne die Möglichkeit, eine Entscheidung in der Sache zu treffen, auch als unzulässig abgewiesen werden (vgl. nur BGH, NJW 2000, 3718, 3719).
  • OLG Köln, 22.12.1988 - 5 U 121/88
    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2012 - 8 U 128/12
    Dass eine Abweichung zu einer absolut gesehen nicht unbeträchtlichen Abweichung führt, genügt für sich genommen nicht, die Verbindlichkeit in Frage zu stellen (so für ca. 71.500 DM das OLG Köln, 5 U 121/88, Urteil vom 22. Dezember 1988, zit. nach juris).
  • OLG Braunschweig, 17.08.2016 - 3 U 74/15

    Bindungswirkung eines Obmann-Gutachtens im Verhältnis von Versicherungsnehmer und

    In der Rechtsprechung besteht zwar keine feste prozentuale Größe, um eine offenbare und erhebliche Abweichung von der "wirklichen" Sachlage, deren gerichtliche Ermittlung gerade unterbleiben soll, zu begründen (vgl. Urteil des OLG Celle vom 13.12.2012, Az.: 8 U 128/12).

    Es zeigt sich aber, dass die meisten gerichtlichen Entscheidungen sich in einer Schwankungsbreite von 15 bis 25% bewegen (vgl. Urteil des OLG Celle vom 13.12.2012, a. a. O. m. w. N.).

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