Rechtsprechung
   OLG Celle, 14.04.2004 - 4 W 7/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5321
OLG Celle, 14.04.2004 - 4 W 7/04 (https://dejure.org/2004,5321)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.04.2004 - 4 W 7/04 (https://dejure.org/2004,5321)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. April 2004 - 4 W 7/04 (https://dejure.org/2004,5321)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,5321) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Haftung des Wohnungseigentumsverwalters: Mithaftung des Verwalters bei Verlust der Instandhaltungsrücklage infolge spekulativer Kapitalanlage aufgrund eines entsprechenden Eigentümerbeschlusses

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    PFV; § 27 Abs. 1 WEG; § 27 Abs. 3 WEG; § 254 Abs. 1 BGB; § 278 BGB
    Anspruch auf Schadensersatz wegen Schlechterfüllung eines Verwaltervertrages; Ordnungsgemäße Veweraltung der Gelder der Gemeinschaft; Vornahme spekulativer Anlage einer Instandsetzungsrücklage; Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft; Erkennbarkeit des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Schlechterfüllung eines Verwaltervertrages; Ordnungsgemäße Veweraltung der Gelder der Gemeinschaft; Vornahme spekulativer Anlage einer Instandsetzungsrücklage; Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft; Erkennbarkeit des ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    WEG-Verwalter haftet der Wohnungseigentümergemeinschaft für Verlust bei risikobehafteter Geldanlagen; §§ 27 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 4 WEG

  • Judicialis

    WEG § 27 Abs. 1 Nr. 4; ; WEG § 27 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 27 Abs. 1 Nr. 4; WEG § 27 Abs. 4
    Mithaftung des Verwalters für Verlust einer Anlage bei nicht ordnungsgemäßer Verwaltung der Art der Anlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung des Verwalters für Instandhaltungsrücklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mit der Instandhaltungsrücklage spekulieren?

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 7 (Leitsatz)

    Keine riskante Anlage mit der Instandhaltungsrücklage

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2004, 426
  • ZMR 2004, 845
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.01.1993 - V ZB 24/92

    Anwesenheit und Beteiligung eines Beistandes an der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Celle, 14.04.2004 - 4 W 7/04
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1993, 1329) ist nämlich in der Teilungserklärung sogar eine Regelung wirksam, dass die Vertretung eines Wohnungseigentümers in den Versammlungen nur durch bestimmte Personen, z.B. den Verwalter, zulässig ist.
  • OLG Hamm, 28.12.1994 - 8 UF 334/94

    Nachehelicher Unterhalt nach Scheidung nach dem Recht von Bosnien-Herzegowina

    Auszug aus OLG Celle, 14.04.2004 - 4 W 7/04
    G II Ltd. um spekulative Anlagen, die grundsätzlich nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen (vgl. Bärmann/Pick/Merle a. a. O.) Ebenso ist anerkannt, dass der Verwalter regelmäßig die zur Anlage bestimmten Gelder jeweils zum Quartalsende anzulegen hat (vgl. BayObLG NJW-RR 1995, 520, 531).
  • BayObLG, 12.11.1992 - 2Z BR 73/92

    Ausweisung von Wohngeldvorauszahlungen in der Jahresabrechnung

    Auszug aus OLG Celle, 14.04.2004 - 4 W 7/04
    Für die Abweichung von dem Grundsatz, eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten im wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren nicht anzuordnen (vgl. BGH WM 84, 1294, OLG Hamm WE 1993, 114, 115), besteht nämlich auch im vorliegenden Fall keine Veranlassung, weil die Rechtsmittel mit Rücksicht auf das komplexe Verfahren und die teils schwierigen Rechtsfragen nicht von vornherein als offensichtlich unbegründet anzusehen waren.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht