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   OLG Celle, 20.03.2023 - 2 Ws 116/23   

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https://dejure.org/2023,9769
OLG Celle, 20.03.2023 - 2 Ws 116/23 (https://dejure.org/2023,9769)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.03.2023 - 2 Ws 116/23 (https://dejure.org/2023,9769)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. März 2023 - 2 Ws 116/23 (https://dejure.org/2023,9769)
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Volltextveröffentlichung

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, Strafvollstreckungsverfahren, Erledigung der Unterbringung

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Pflichtverteidigung: Beiordnungsgründe - Strafvollstreckung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 06.07.2009 - 2 BvR 703/09

    Anspruch auf faires Verfahren (Voraussetzungen für eine notwendige Verteidigung

    Auszug aus OLG Celle, 20.03.2023 - 2 Ws 116/23
    Verfassungsrechtlich ist es geboten, aber auch ausreichend, in Konstellationen in denen die Bestellung eines Verteidigers nicht gem. § 463 StPO zwingend ist, von Fall zu Fall zu entscheiden, ob die Bestellung eines Verteidigers erforderlich ist (BVerfG Beschl. v. 6.7.2009 - 2 BvR 703/09, BeckRS 2009, 38656, beck-online für die Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gem. §§ 67d Abs. 2, 67e StGB).
  • OLG Karlsruhe, 22.02.2005 - 2 Ws 20/05

    Maßregelvollstreckung: Notwendigkeit der Verteidigung bei Abbruch der Maßregel

    Auszug aus OLG Celle, 20.03.2023 - 2 Ws 116/23
    Denn eine solche Entscheidung ist von weitreichender Bedeutung für den Untergebrachten, weil sie die erstrebte Suchtbehandlung beendet, die dem Untergebrachten von Ärzten und Gerichten bescheinigte Aussichtslosigkeit der Therapie dessen Vorstellung von der Sinnlosigkeit seiner Bemühungen, von der Sucht loszukommen, verstärkt und regelmäßig die Möglichkeiten späterer Rehabilitationsmaßnahmen in einer stationären Drogeneinrichtung geschmälert werden (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. Februar 2005 - 2 Ws 20/05 -, Rn. 5, juris; OLG Celle, Beschluss vom 11. Oktober 2022 - 3 Ws 413 - 414/22 -, Rn. 1, juris; Senatsbeschluss vom 3. Januar 2023 - 2 Ws 338/22, nicht veröffentlicht; einschränkend aber OLG Hamm, Beschluss vom 3. Januar 2008 - 3 Ws 707 - 709/07 -, Rn. 7, juris; KG Berlin, Beschluss vom 15. November 2001 - 1 AR 1413/01 - 5 Ws 715/01 -, Rn. 3, juris).
  • OLG Braunschweig, 18.12.2014 - 1 Ws 343/14

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Maßregelvollstreckungsverfahren nur bei

    Auszug aus OLG Celle, 20.03.2023 - 2 Ws 116/23
    Voraussetzung der Notwendigkeit einer Mitwirkung eines Verteidigers bleibt aber - soweit wie vorliegend eine spezialgesetzliche Regelung (§ 463 StPO) fehlt - stets, dass der Verurteilte wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage oder aus sonstigen in seiner Person liegenden Gründen im Einzelfall zur eigenen Verteidigung außerstande ist (KK-StPO/Willnow, 9. Aufl. 2023, StPO § 140 Rn. 6, OLG Braunschweig, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - 1 Ws 343/14 -, Rn. 13, juris; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 3. Januar 2008 - 3 Ws 707 - 709/07 -, Rn. 8, juris).
  • OLG Celle, 22.02.2010 - 2 Ws 41/10

    Aussetzung der Maßregel zur Bewährung bei Missbrauch von Vollzugslockerungen

    Auszug aus OLG Celle, 20.03.2023 - 2 Ws 116/23
    Bei der Prognoseentscheidung muss der Gesamtverlauf der bisherigen Maßregelvollstreckung berücksichtigt werden, wobei dem Ziel der Unterbringung, die süchtige Person zu heilen oder über eine erhebliche Zeitspanne vor einem Rückfall in den suchtbedingten Rauschmittelkonsum zu bewahren, erhebliche Bedeutung zukommt (vgl. Senat, Beschl. v. 22.2.2010 - 2 Ws 41/10, BeckRS 2010, 5990).
  • OLG Jena, 02.05.2005 - 1 Ws 147/05
    Auszug aus OLG Celle, 20.03.2023 - 2 Ws 116/23
    Indes war eine entsprechende Entscheidung zum derzeitigen Zeitpunkt gemäß § 67 Abs. 5 StGB noch nicht veranlasst, weil unter Berücksichtigung anzurechnender Untersuchungshaft und der bisherigen Dauer des Maßregelvollzuges noch nicht die Hälfte der Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren vollstreckt ist und außerdem nach jetzigem Stand über die Frage der Reststrafenaussetzung unter Berücksichtigung von § 454b Abs. 4 StPO gemeinsam mit der Gesamtfreiheitsstrafe des Amtsgerichts Hannover aus dem Urteil vom 22. August 2019 und - falls die Vollstreckung dieser Jugendstrafe gem. § 85 Abs. 6 JGG an die Staatsanwaltschaft abgegeben worden ist (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 2. Mai 2005 - 1 Ws 147/05 -, Rn. 10, juris) - auch mit der Jugendstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Leer vom 23. März 2017 (609 Ls 6/17) zu entscheiden sein wird.
  • KG, 15.11.2001 - 5 Ws 715/01
    Auszug aus OLG Celle, 20.03.2023 - 2 Ws 116/23
    Denn eine solche Entscheidung ist von weitreichender Bedeutung für den Untergebrachten, weil sie die erstrebte Suchtbehandlung beendet, die dem Untergebrachten von Ärzten und Gerichten bescheinigte Aussichtslosigkeit der Therapie dessen Vorstellung von der Sinnlosigkeit seiner Bemühungen, von der Sucht loszukommen, verstärkt und regelmäßig die Möglichkeiten späterer Rehabilitationsmaßnahmen in einer stationären Drogeneinrichtung geschmälert werden (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. Februar 2005 - 2 Ws 20/05 -, Rn. 5, juris; OLG Celle, Beschluss vom 11. Oktober 2022 - 3 Ws 413 - 414/22 -, Rn. 1, juris; Senatsbeschluss vom 3. Januar 2023 - 2 Ws 338/22, nicht veröffentlicht; einschränkend aber OLG Hamm, Beschluss vom 3. Januar 2008 - 3 Ws 707 - 709/07 -, Rn. 7, juris; KG Berlin, Beschluss vom 15. November 2001 - 1 AR 1413/01 - 5 Ws 715/01 -, Rn. 3, juris).
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