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   OLG Celle, 21.02.2011 - 1 Ws 76/11   

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https://dejure.org/2011,8081
OLG Celle, 21.02.2011 - 1 Ws 76/11 (https://dejure.org/2011,8081)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.02.2011 - 1 Ws 76/11 (https://dejure.org/2011,8081)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. Februar 2011 - 1 Ws 76/11 (https://dejure.org/2011,8081)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 467 Abs. 1 StPO; § 467 Abs. 3 Nr. 2 StPO; § 5 Abs. 2 StrEG; § 6 Abs. 1 Nr. 2 StrEG
    Erstattung der notwendigen Auslagen bei Tod des Angeklagten; Verdachtsdichte bei der fahrlässigen Mitverursachung von Strafverfolgungsmaßnahmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung der notwendigen Auslagen bei Tod des Angeklagten; Verdachtsdichte bei der fahrlässigen Mitverursachung von Strafverfolgungsmaßnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung der notwendigen Auslagen bei Tod des Angeklagten; Verdachtsdichte bei der fahrlässigen Mitverursachung von Strafverfolgungsmaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Celle, 05.06.2007 - 1 Ws 191/07

    Verfahrenseinstellung nach § 206a Strafgesetzbuch (StGB) mangels Bestehens der

    Auszug aus OLG Celle, 21.02.2011 - 1 Ws 76/11
    Liegen die Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG vor, ist ein Ermessen des Gerichts nicht eröffnet (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. Juni 2007 - 1 Ws 191-193/07 und 6. April 2010, 1 Ws 118/10).
  • OLG Frankfurt, 17.04.2002 - 2 Ws 16/02

    Strafverfahren: Versagung der Auslagenerstattung bei Eintritt des

    Auszug aus OLG Celle, 21.02.2011 - 1 Ws 76/11
    Nach einer weiteren Auffassung soll ein erheblicher Tatverdacht ausreichen, der anzunehmen sei bei einem ins Auge springenden, mehr als hinreichenden, nämlich massiven Tatverdacht, bei der eine Verurteilung auf der Hand liege (ThürOLG NStZ-RR 2007, 254), während zum Teil ein zumindest hinreichender Tatverdacht für ausreichend erachtet wird, um von der Regelung der Ausnahmevorschrift des § 467 Abs. 3 Nr. 2 StPO Gebrauch machen zu können (OLG Hamm, NStZ-RR 2001, 126; OLG München, NStZ 1989, 134; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2002, 246; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2003, 286; Meyer-Goßner, 53. Aufl., § 467 StPO Rn. 16).
  • BGH, 01.03.1995 - 2 StR 331/94

    Mord verjährt ... 50 Jahre nach dem Ende nationalsozialistischer Gewaltherrschaft

    Auszug aus OLG Celle, 21.02.2011 - 1 Ws 76/11
    Nach der historisch und mit dem Wortlaut begründeten, restriktiven Auffassung wird überwiegend für erforderlich gehalten, dass die Schuld des Angeklagten nach bereits durchgeführter Hauptverhandlung festgestellt worden ist oder zumindest bei Hinwegdenken des Verfahrenshindernisses frei von Zweifeln mit Sicherheit von einer Verurteilung des Angeklagten auszugehen ist (statt vieler: BGH NStZ 1995, 406; OLG Celle a.a.O.; OLG Hamm, NStZ-RR 1997, 127; KG, NJ 1999, 494; NJW 1994, 600; StraFo 2005, 483; BayObLG, …
  • OLG Hamm, 26.10.2000 - 5 Ws 216/00

    Absehen von Auslagenerstattung bei Vorliegen von Verdachtsmomenten

    Auszug aus OLG Celle, 21.02.2011 - 1 Ws 76/11
    Nach einer weiteren Auffassung soll ein erheblicher Tatverdacht ausreichen, der anzunehmen sei bei einem ins Auge springenden, mehr als hinreichenden, nämlich massiven Tatverdacht, bei der eine Verurteilung auf der Hand liege (ThürOLG NStZ-RR 2007, 254), während zum Teil ein zumindest hinreichender Tatverdacht für ausreichend erachtet wird, um von der Regelung der Ausnahmevorschrift des § 467 Abs. 3 Nr. 2 StPO Gebrauch machen zu können (OLG Hamm, NStZ-RR 2001, 126; OLG München, NStZ 1989, 134; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2002, 246; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2003, 286; Meyer-Goßner, 53. Aufl., § 467 StPO Rn. 16).
  • OLG Jena, 11.01.2007 - 1 Ws 195/05

    Kostengrundentscheidung

    Auszug aus OLG Celle, 21.02.2011 - 1 Ws 76/11
    Nach einer weiteren Auffassung soll ein erheblicher Tatverdacht ausreichen, der anzunehmen sei bei einem ins Auge springenden, mehr als hinreichenden, nämlich massiven Tatverdacht, bei der eine Verurteilung auf der Hand liege (ThürOLG NStZ-RR 2007, 254), während zum Teil ein zumindest hinreichender Tatverdacht für ausreichend erachtet wird, um von der Regelung der Ausnahmevorschrift des § 467 Abs. 3 Nr. 2 StPO Gebrauch machen zu können (OLG Hamm, NStZ-RR 2001, 126; OLG München, NStZ 1989, 134; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2002, 246; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2003, 286; Meyer-Goßner, 53. Aufl., § 467 StPO Rn. 16).
  • OLG Köln, 06.12.2002 - 2 Ws 604/02

    Strafprozessrechtliche Voraussetzungen der endgültigen Einstellung eines

    Auszug aus OLG Celle, 21.02.2011 - 1 Ws 76/11
    Teilweise wird vorausgesetzt, dass ein auf die bisherige Beweisaufnahme gestützter erheblicher Tatverdacht besteht und keine Umstände erkennbar sind, die bei einer erneuten Hauptverhandlung die Tatschuld in Frage stellen würden (BGH, NStZ 2000, 330), oder dass die Verurteilung des Angeklagten hinreichend sicher erscheint (OLG Köln, StraFo 2003, 105).
  • OLG Karlsruhe, 03.02.2003 - 3 Ws 248/02

    Einstellung des Strafverfahrens nach dem Tod des Angeklagten: Sofortige

    Auszug aus OLG Celle, 21.02.2011 - 1 Ws 76/11
    Nach einer weiteren Auffassung soll ein erheblicher Tatverdacht ausreichen, der anzunehmen sei bei einem ins Auge springenden, mehr als hinreichenden, nämlich massiven Tatverdacht, bei der eine Verurteilung auf der Hand liege (ThürOLG NStZ-RR 2007, 254), während zum Teil ein zumindest hinreichender Tatverdacht für ausreichend erachtet wird, um von der Regelung der Ausnahmevorschrift des § 467 Abs. 3 Nr. 2 StPO Gebrauch machen zu können (OLG Hamm, NStZ-RR 2001, 126; OLG München, NStZ 1989, 134; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2002, 246; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2003, 286; Meyer-Goßner, 53. Aufl., § 467 StPO Rn. 16).
  • BGH, 08.06.1999 - 4 StR 595/97

    Tod des Betroffenen; Einstellung; Rechtsbeschwerdeverfahren; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 21.02.2011 - 1 Ws 76/11
    Dabei ist zunächst festzuhalten, dass auch beim Tod eines Angeklagten bereits von Amts wegen eine Entscheidung über eine Entschädigung zu treffen ist, wenn hierfür Anlass besteht (vgl. BGHSt 45, 108, 115).
  • BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Beschlüsse des OLG; Sofortige Beschwerde

    Auszug aus OLG Celle, 21.02.2011 - 1 Ws 76/11
    Teilweise wird vorausgesetzt, dass ein auf die bisherige Beweisaufnahme gestützter erheblicher Tatverdacht besteht und keine Umstände erkennbar sind, die bei einer erneuten Hauptverhandlung die Tatschuld in Frage stellen würden (BGH, NStZ 2000, 330), oder dass die Verurteilung des Angeklagten hinreichend sicher erscheint (OLG Köln, StraFo 2003, 105).
  • OLG Celle, 28.05.2002 - 1 Ws 132/02

    Tod des Angeklagten; Entscheidung über die Kosten des Verfahrens und die

    Auszug aus OLG Celle, 21.02.2011 - 1 Ws 76/11
    Sie beruht auf § 467 Abs. 1 StPO (vgl. OLG Celle, NJW 2002, 3720).
  • OLG München, 01.08.1988 - 2 Ws 237/88

    Freistellung; Angeklagter; Verfahrenshindernis; Hauptverhandlung;

  • KG, 14.07.1993 - 4 Ws 157/93

    Einstellung; Verfahren; Verfahrenshindernis ; Verurteilung; Auslagen;

  • OLG Hamm, 02.10.1996 - 3 Ws 496/96

    Entschädigung, StrEG, Einstellung des Verfahrens, Verfahrenshindernis,

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