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   OLG Celle, 23.05.2018 - 2 AR (Ausl) 21/18   

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https://dejure.org/2018,15584
OLG Celle, 23.05.2018 - 2 AR (Ausl) 21/18 (https://dejure.org/2018,15584)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.05.2018 - 2 AR (Ausl) 21/18 (https://dejure.org/2018,15584)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. Mai 2018 - 2 AR (Ausl) 21/18 (https://dejure.org/2018,15584)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 18.07.2007 - C-288/05

    Kretzinger - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen -

    Auszug aus OLG Celle, 23.05.2018 - 2 AR (Ausl) 21/18
    Die vom Verfolgten erlittene Untersuchungshaft gilt wegen des eindeutigen Wortlautes dieser Normen und des bloßen Sicherungszwecks dieser Maßnahme nicht als vollstreckte Strafe im Sinne der Vorschriften (vgl. EuGH, Urteil vom 18.07.2007, C-288/05; Hackner in: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, a.a.O., § 83 Rn.3).
  • OLG Celle, 18.03.2015 - 1 Ausl 6/15

    Prüfung der Bedingung der Rücküberstellung zur Strafvollstreckung bei

    Auszug aus OLG Celle, 23.05.2018 - 2 AR (Ausl) 21/18
    In die Ermessensabwägung dürfen keine die Entscheidung maßgeblich beeinflussenden unzulässigen Erwägungen eingestellt werden, die wesentlichen Gesichtspunkte müssen ausdrücklich bedacht und die in dem Bescheid aufgeführten und erkannten Gesichtspunkte müssen abwägend gegenübergestellt werden (vgl. nur OLG Celle, Beschluss vom 18.03.2015, 1 Ausl 6/15, StV 2016, 238; Hackner in: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, aaO, § 79 IRG Rn.10 m.w.N.; BT-Drucks. 16/1024 S. 11, 13).
  • OLG Köln, 28.10.2009 - 6 AuslA 77/09

    Auslieferungshindernis nach Belgien zur Strafvollstreckung aus einem vor dieselbe

    Auszug aus OLG Celle, 23.05.2018 - 2 AR (Ausl) 21/18
    Ob durch die weitere Verurteilung des Verfolgten durch das Berufungsgerichts Plock vom 22.12.2017, das auf die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Ciechanow vom 31.03.2017 ergangen ist, gegen das Doppelverfolgungsverbot verstoßen worden ist und die in diesem Verfahren erlittene Untersuchungshaft auf die in dem Europäischen Haftbefehl genannte Freiheitsstrafe anzurechnen ist, haben die polnischen Justizbehörden zu klären (vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 28.10.2009, 6 AuslA 77/09).
  • OLG Karlsruhe, 04.10.2021 - Ausl 301 AR 86/21

    Bewilligung der Auslieferung unter Berücksichtigung mitgliedsstaatlicher

    Soweit der Verfolgte annähernd vier Jahre Untersuchungshaft im Mitgliedsstaat Spanien verbüßt hat, stellt dies - entgegen dem Vortrag der Rechtsbeistände - kein Auslieferungshindernis dar, da Untersuchungshaft wegen des eindeutigen Wortlautes des § 83 Abs. 1 Nr. 1 IRG und des bloßen Sicherungszwecks dieser Maßnahme nicht als vollstreckte Strafe gilt (EuGH, Urteil vom 18.07.2007, C-288/05; Hackner in: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, aaO, § 83 Rn.3; OLG Celle, Beschluss vom 23.05.2018 - 2 AR (Ausl) 21/18 -, Rn. 25, juris).
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