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   OLG Celle, 29.03.1999 - 2 W 26/99   

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https://dejure.org/1999,3406
OLG Celle, 29.03.1999 - 2 W 26/99 (https://dejure.org/1999,3406)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.03.1999 - 2 W 26/99 (https://dejure.org/1999,3406)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. März 1999 - 2 W 26/99 (https://dejure.org/1999,3406)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 73 KO; § 568 Abs. 2 ZPO; Art. 103 EGInsO
    Anforderungen an die Durchführung eines Konkursverfahrens; Aussetzung eines Antrags auf Eröffnung des Konkursverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EG InsO Art. 103, Art. 104
    Konkursantrag vor In-Kraft-Treten der InsO

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 125
  • ZIP 1999, 717
  • NZI 1999, 196
  • WM 1999, 1220
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Magdeburg, 26.01.1999 - 37 N 1016/98

    Anforderungen an die Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens über ein

    Auszug aus OLG Celle, 29.03.1999 - 2 W 26/99
    Ebenso wie das LG schließt sich der Senat den Entscheidungen des AG Magdeburg ( ZInsO 1999, 114 ), des AG Flensburg ( ZInsO 1999, 117 [AG Köln 19.01.1999 - 72 IK 1/99] ) und den Beiträgen von Schmahl (Rpfl. 1998, 493 ff.) sowie von Vallender/Rey (NZI 1999, 1 ff.) ausdrücklich nicht an.
  • AG Köln, 19.01.1999 - 72 IK 1/99

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Celle, 29.03.1999 - 2 W 26/99
    Ebenso wie das LG schließt sich der Senat den Entscheidungen des AG Magdeburg ( ZInsO 1999, 114 ), des AG Flensburg ( ZInsO 1999, 117 [AG Köln 19.01.1999 - 72 IK 1/99] ) und den Beiträgen von Schmahl (Rpfl. 1998, 493 ff.) sowie von Vallender/Rey (NZI 1999, 1 ff.) ausdrücklich nicht an.
  • OLG Köln, 14.06.2000 - 2 W 85/00

    Erforderliche vollständige Sachverhaltsdarstellung in der Beschwerdeentscheidung;

    Trifft ein vor dem 1. Januar 1999 gestellter Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Konkursverfahrens mit einem nach dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung gestellten Antrag eines anderen Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen desselben Schuldners zusammen, so ist das Verfahren nach dem Sinn der Regelung des Art. 103 EGInsO gemäß den Bestimmungen der Konkursordnung durchzuführen, wenn die Zulässigkeits- und Begründetheitsvoraussetzungen für das zuerst beantragte Verfahren erfüllt sind (vgl. OLG Celle, NZI 1999, 196 [197]; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 501 [502]; Kreft in Frankfurter Kommentar, a.a.O., Art. 106 EGInsO, Rdn. 4).
  • OLG Düsseldorf, 06.09.1999 - 3 W 205/99

    Zusammentreffen von Konkursantrag und Insolvenzantrag

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens zusammen, so ist das Verfahren nach Art. 103 EGInsO gemäß den Vorschriften des Konkursrechts durchzuführen, wenn die Zulässigkeits- und Begründetheitsvoraussetzungen für das zuerst beantragte Verfahren vorliegen (Kübler/Prütting, Kommentar zur InsolvenzO, Bd. II 1999, § 335 Rdn. 9 a), insbesondere das angegangene Gericht örtlich zuständig ist (OLG Celle, ZIP 1999, 717 = WPM 1999, 1220).

    Dieser Schutz ist sicherlich dem Antragsteller zuzubilligen, der vor Inkrafttreten der Insolvenzordnung am 1. Januar 1999 einen zulässigen Konkursantrag beim zuständigen Gericht gestellt hat (vgl. OLG Celle, WM 1999, 1220, 1221) bzw. dessen beim unzuständigen Gericht gestellter Konkursantrag vor dem 1. Januar 1999 an das zuständige Konkursgericht weitergeleitet worden ist.

  • OLG Köln, 14.07.2000 - 2 W 85/00

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Eröffnungsbeschluß; Weitere Beschwerde;

    Trifft ein vor dem 1. Januar 1999 gestellter Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Konkursverfahrens mit einem nach dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung gestellten Antrag eines anderen Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen desselben Schuldners zusammen, so ist das Verfahren nach dem Sinn der Regelung des Art. 103 EGInsO gemäß den Bestimmungen der Konkursordnung durchzuführen, wenn die Zulässigkeits- und Begründetheitsvoraussetzungen für das zuerst beantragte Verfahren erfüllt sind (vgl. OLG Celle, NZI 1999, 196 [197]; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 501 [502]; Kreft in Frankfurter Kommentar, a.a.O., Art. 106 EGInsO, Rdn. 4).
  • OLG Hamm, 20.07.2004 - 27 U 45/03
    Trifft ein vor dem 1. Januar 1999 gestellter Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Konkursverfahrens mit einem nach dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung gestellten Antrag eines anderen Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen desselben Schuldners zusammen, so ist das Verfahren nach dem Sinn der Regelung des Art. 103 EGInsO gemäß den Bestimmungen der Konkursordnung durchzuführen, wenn die Zulässigkeits- und Begründetheitsvoraussetzungen für das zuerst beantragte Verfahren erfüllt sind (vgl. OLG Celle, NZI 1999, 196 [197]; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 501 [502]; Kreft in Frankfurter Kommentar, a.a.O., Art. 106 EGInsO, Rdn. 4).
  • OLG Hamm, 20.07.2004 - 27 U 172/03
    Trifft ein vor dem 1. Januar 1999 gestellter Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Konkursverfahrens mit einem nach dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung gestellten Antrag eines anderen Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen desselben Schuldners zusammen, so ist das Verfahren nach dem Sinn der Regelung des Art. 103 EGInsO gemäß den Bestimmungen der Konkursordnung durchzuführen, wenn die Zulässigkeits- und Begründetheitsvoraussetzungen für das zuerst beantragte Verfahren erfüllt sind (vgl. OLG Celle, NZI 1999, 196 [197]; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 501 [502]; Kreft in Frankfurter Kommentar, a.a.O., Art. 106 EGInsO, Rdn. 4).
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