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   OLG Celle, 29.11.2012 - 1 Ws 462/12 (StrVollz)   

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https://dejure.org/2012,38876
OLG Celle, 29.11.2012 - 1 Ws 462/12 (StrVollz) (https://dejure.org/2012,38876)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.11.2012 - 1 Ws 462/12 (StrVollz) (https://dejure.org/2012,38876)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. November 2012 - 1 Ws 462/12 (StrVollz) (https://dejure.org/2012,38876)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 8 Abs. 1 Nr. 1 StVollzG; § 10 Abs. 1 Nr. 1 NJVollzG; Art. 6 Abs. 1 GG
    Versagung einer Verlegung eines Gefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt zur Erleichterung von Besuchskontakten mit seinen Angehörigen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung einer Verlegung eines Gefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt zur Erleichterung von Besuchskontakten mit seinen Angehörigen

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    NJVollzG § 10 Abs. 1 Nr. 1, StVollzG § 8 Abs. 1 Nr. 1, GG Art. 6 Abs. 1
    Verlegung, Justizvollzugsanstalt, Freiheitsstrafe, Auslieferung, Auslieferungshaftbefehl, Resozialisierung, Strafvollzug, Achtung des Familienlebens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 6 Abs. 1; JVollzG ND § 10 Abs. 1
    Anspruch auf Wiedereingliederung auch bei zu erwartender Auslieferung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 92
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 19.04.2006 - 2 BvR 818/05

    Versagung der Verlegung eines Strafgefangenen in die Justizvollzugsanstalt eines

    Auszug aus OLG Celle, 29.11.2012 - 1 Ws 462/12
    Überstellung">8 Abs. 1 Nr. 1 StVollzG; hierzu hat der Senat - im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 19. April 2006 - 2 BvR 818/05, BVerfGK 8, 36) - bereits entschieden, dass der Gefangene zwar keinen Anspruch auf Verlegung zur Erleichterung von Besuchskontakten mit seinen Angehörigen hat, aber Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung, bei der die sich aus Art. 6 Abs. 1 GG und dem verfassungsrechtlich geschützten Resozialisierungsanspruch des Gefangenen ergebenden grundrechtlichen Anforderungen beachtet und im Einzelfall angemessen gewichtet werden (Senatsbeschluss vom 7. Juli 2066 - 1 Ws 288/06 (StrVollz), StV 2007, 203).

    Den Belastungen und Gefährdungen, die der Vollzug einer Freiheitsstrafe für diese Beziehungen naturgemäß bedeutet, muss die Ausgestaltung des Vollzuges daher nicht nur mit Rücksicht auf das Grundrecht aus Art. 6 Abs. 1 GG, sondern auch im Hinblick auf das verfassungsrechtlich geschützte Resozialisierungsinteresse des Gefangenen nach Kräften entgegenzuwirken suchen (vgl. BVerfGK 8, 36).

  • BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90

    Arbeitspflicht

    Auszug aus OLG Celle, 29.11.2012 - 1 Ws 462/12
    Der Strafvollzug ist schon von Verfassungs wegen in jedem Fall auf das Resozialisierungsziel auszurichten (vgl. BVerfGE 98, 169, 200 m.w.N.), für das die familiären Beziehungen des Gefangenen wesentliche Bedeutung haben (vgl. BVerfGE 89, 315, 322).
  • BVerfG, 08.12.1993 - 2 BvR 736/90

    Trennscheibe

    Auszug aus OLG Celle, 29.11.2012 - 1 Ws 462/12
    Der Strafvollzug ist schon von Verfassungs wegen in jedem Fall auf das Resozialisierungsziel auszurichten (vgl. BVerfGE 98, 169, 200 m.w.N.), für das die familiären Beziehungen des Gefangenen wesentliche Bedeutung haben (vgl. BVerfGE 89, 315, 322).
  • OLG Celle, 07.07.2006 - 1 Ws 288/06
    Auszug aus OLG Celle, 29.11.2012 - 1 Ws 462/12
    Überstellung">8 Abs. 1 Nr. 1 StVollzG; hierzu hat der Senat - im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 19. April 2006 - 2 BvR 818/05, BVerfGK 8, 36) - bereits entschieden, dass der Gefangene zwar keinen Anspruch auf Verlegung zur Erleichterung von Besuchskontakten mit seinen Angehörigen hat, aber Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung, bei der die sich aus Art. 6 Abs. 1 GG und dem verfassungsrechtlich geschützten Resozialisierungsanspruch des Gefangenen ergebenden grundrechtlichen Anforderungen beachtet und im Einzelfall angemessen gewichtet werden (Senatsbeschluss vom 7. Juli 2066 - 1 Ws 288/06 (StrVollz), StV 2007, 203).
  • OLG Celle, 17.02.1988 - 3 Ws 46/88
    Auszug aus OLG Celle, 29.11.2012 - 1 Ws 462/12
    Ebenso wie bei der Prüfung von Besuchsüberstellungen (vgl. dazu OLG Celle, 3. Strafsenat, Beschluss vom 17. Februar 1988 - 3 Ws 46/88 (StrVollz), BlStVKunde 1990, Nr. 4-5, 4) haben die Vollzugsbehörden bei ihrer Entscheidung, ob eine Verlegung eines Gefangenen zur Erleichterung von Besuchskontakten mit seinen Angehörigen angemessen ist, zu ermitteln, ob der Besuchskontakt in der bisherigen Anstalt erheblichen Schwierigkeiten unterliegt.
  • LG Hannover, 14.03.2016 - 75 StVK 198/13

    Länderübergreifende Verlegung eines Strafgefangenen aus dem niedersächsischen

    Der Betroffene hat insofern einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 29.11.2012 - 1 Ws 462/12, NStZ-RR 2013, 92; OLG Celle, Beschluss vom 02.08.2012 - 1 Ws 261/12, BeckRS 2012, 17745; Arloth , StVollzG, 3. Aufl. 2011, § …
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