Rechtsprechung
   OLG Celle, 30.01.2003 - 6 U 106/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4545
OLG Celle, 30.01.2003 - 6 U 106/02 (https://dejure.org/2003,4545)
OLG Celle, Entscheidung vom 30.01.2003 - 6 U 106/02 (https://dejure.org/2003,4545)
OLG Celle, Entscheidung vom 30. Januar 2003 - 6 U 106/02 (https://dejure.org/2003,4545)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,4545) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Nachlassverwaltung: Kein Anspruch gegen Miterben auf Zustimmung zur Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten vor Nachlassteilung bei Pflicht zur Rückgewähr einer Schenkung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2038 BGB ; § 2046 BGB
    Ordnungsgemäße Nachlassverwaltung nach § 2038 Abs. 1 S. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ; Ungeteilte Erbengemeinschaft ; Guthabenbetrag auf einem Konto als gesamter Nachlass; Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten ; Übersteigen des Guthabenbetrags ; § 2046 BGB als ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ordnungsgemäße Nachlassverwaltung nach § 2038 Abs. 1 S. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ; Ungeteilte Erbengemeinschaft ; Guthabenbetrag auf einem Konto als gesamter Nachlass; Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten ; Übersteigen des Guthabenbetrags ; § 2046 BGB als ...

  • Judicialis

    BGB § 2038; ; BGB § 2046

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2038; BGB § 2046
    Ordnungsgemäße Nachlassverwaltung: Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten, die den Wert des Nachlassen übersteigen; Anspruch der Nachlassgläubiger auf Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten vor Teilung des Nachlasses; Verweigerung der Zustimmung zur Berichtigung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1224
  • FamRZ 2004, 139 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.02.1983 - IVa ZR 186/81

    Verfügung oder Schenkung von Todes wegen?

    Auszug aus OLG Celle, 30.01.2003 - 6 U 106/02
    Hieraus folgt, dass die Erteilung einer - selbst unwiderruflichen - Vollmacht zur Verfügung über ein Bankguthaben noch keinen Schenkungsvollzug darstellt, weil das Guthaben selbst im Vermögen des Erblassers verblieben ist und es noch keine Änderung in der rechtlichen Zuordnung gab (BGHZ 87, 19, 25 f.; Palandt, a. a. O.).
  • BGH, 24.09.1971 - V ZB 6/71

    Schenkungen des Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Celle, 30.01.2003 - 6 U 106/02
    aa) § 2046 Abs. 1 BGB regelt vielmehr im Gegenteil nur das Innenverhältnis zwischen den Miterben, während sich Gläubiger auf diese Vorschrift nicht berufen können (BGHZ 57, 84, 93; RGZ 95, 325, 328; KG OLGE 9, 389, 391; Münchener Kommentar - Dütz, BGB, §§ 1922 - 2385, 3. Aufl. 1997, § 2046 Rdnr. 3; Soergel - Wolf, BGB, §§ 1922 - 2063, 13. Aufl. 2002, § 2046 Rdnr. 2; Staudinger - Werner, BGB, §§ 1967 - 2086, 5. Bearbeitung 1996, § 2046 Rdnr. 1; Palandt - Edenhofer, BGB, 62. Aufl., § 2046 Rdnr. 1).
  • RG, 16.04.1919 - IV 412/18

    Ablehnung der Auseinandersetzung unter Miterben; Möglichkeit der Berichtigung der

    Auszug aus OLG Celle, 30.01.2003 - 6 U 106/02
    aa) § 2046 Abs. 1 BGB regelt vielmehr im Gegenteil nur das Innenverhältnis zwischen den Miterben, während sich Gläubiger auf diese Vorschrift nicht berufen können (BGHZ 57, 84, 93; RGZ 95, 325, 328; KG OLGE 9, 389, 391; Münchener Kommentar - Dütz, BGB, §§ 1922 - 2385, 3. Aufl. 1997, § 2046 Rdnr. 3; Soergel - Wolf, BGB, §§ 1922 - 2063, 13. Aufl. 2002, § 2046 Rdnr. 2; Staudinger - Werner, BGB, §§ 1967 - 2086, 5. Bearbeitung 1996, § 2046 Rdnr. 1; Palandt - Edenhofer, BGB, 62. Aufl., § 2046 Rdnr. 1).
  • OLG Saarbrücken, 12.07.2007 - 8 U 515/06

    Erbrecht: Anspruch des Miterben auf Vollzug eines Vorausvermächtnisses vor

    Zugleich stellt der Anspruch aus dem Vorausvermächtnis gemäß § 1967 BGB eine Nachlassverbindlichkeit dar (vgl. BGH NJW 1998, 682; RGZ 93, 197), die nach der - im Verhältnis zwischen den Miterben geltenden (vgl. OLG Celle FamRZ 2003, 1224) - Regelung des § 2046 Abs. 1, Satz 1 BGB grundsätzlich vor der Erbauseinandersetzung zu berichtigen ist (vgl. OLG Celle, a.a.O., S. 1225).
  • OLG München, 06.08.2018 - 34 Wx 196/18

    Übertragung von Teileigentum und von Anteilen an einer Gesellschaft bürgerlichen

    Auch der Umstand, dass es um die Erfüllung einer Nachlassverbindlichkeit gehen soll und die Beteiligte zu 2 die Zwangsvollstreckung betreibt, ändert daran nichts (vgl. OLG Celle FamRZ 2003, 1224/1225; Schindler FamRZ 2004, 139/140 ff).
  • LG Rottweil, 14.08.2015 - 2 O 267/14

    Hinfälligwerden von Teilungsanordnungen des Erblassers: Abweichende

    Es ist allgemein anerkannt, dass die Arglisteinrede dem Auseinandersetzungsanspruch eines Miterben entgegensteht, wenn er den geforderten Betrag bei der Vollauseinandersetzung ganz oder teilweise wieder zurückgeben müsste (OLG Celle, Urt. v. 30.01.2003 - 6 U 106/02, juris Rn. 13 f.; Ann, in: MünchKomm-BGB, 6. Aufl. 2013, § 2042 Rn. 19; Werner, in: Staudinger, BGB, 2010, § 2042 Rn. 59).
  • OLG Koblenz, 11.03.2021 - 12 U 1634/20

    Berücksichtigung von Schriftsätzen in Anwaltsprozessen Verantwortung von

    Sein schuldrechtlicher Anspruch gegen die Erbengemeinschaft ist Nachlassverbindlichkeit (BGH NJW 98, 682) und gemäß dem auch zwischen Miterben geltenden § 2046 BGB (OLG Celle der FamRZ 03, 1224) schon vor der Erbauseinandersetzung zu befriedigen (KG OLGZ 77, 457; OLG Saarbrücken NJW-RR 07, 1659).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht