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   OLG Celle, 30.08.2010 - 322 SsBs 188/10   

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https://dejure.org/2010,15725
OLG Celle, 30.08.2010 - 322 SsBs 188/10 (https://dejure.org/2010,15725)
OLG Celle, Entscheidung vom 30.08.2010 - 322 SsBs 188/10 (https://dejure.org/2010,15725)
OLG Celle, Entscheidung vom 30. August 2010 - 322 SsBs 188/10 (https://dejure.org/2010,15725)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Gaststätte, begriff, Rauchverbot

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 2 S. 1 Nds.NRSG; § 3 GastG
    Vorliegen einer Gaststätte i.S.d. § 2 Abs. 2 S. 1 Nds.NRSG bei Anbieten von verschiedenen Betriebsarten i.S.d. § 3 GastG durch den Inhaber der Konzession bei räumlicher Trennung derselben; Erkundigungspflicht des Konzessionsinhabers hinsichtlich der Geltung des Nds.NRSG; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer Gaststätte i.S.d. § 2 Abs. 2 S. 1 Nds.NRSG bei Anbieten von verschiedenen Betriebsarten i.S.d. § 3 GastG durch den Inhaber der Konzession bei räumlicher Trennung derselben; Erkundigungspflicht des Konzessionsinhabers hinsichtlich der Geltung des Nds.NRSG; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nds NRSG § 2 Abs. 2 S. 1; GastG § 3
    Begriff der Gaststätte bei mehreren Räumen [Niedersachsen]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Was ist "eine” Gaststätte? - Von der Antwort hängt das Rauchverbot ab…

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 07.07.2009 - 322 SsBs 75/09

    Begriff der Gaststätte i.S.v. § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 10 NdsNiRSchG

    Auszug aus OLG Celle, 30.08.2010 - 322 SsBs 188/10
    Der Senat weist gleichwohl darauf hin, dass im Falle komplexer Rechtsfragen des Ordnungswidrigkeitenrechtes Erkundigungen des Betroffenen bei einer sach- und rechtskundigen Person, die die Rechtmäßigkeit des Verhaltens des Betroffenen bestätigen, zwar durchaus zur Unvermeidbarkeit eines Verbots- bzw. Gebotsirrtums führen können (vgl. Göhler, OWiG, 15. Aufl. § 11 Rdnr. 26 b; Senatsbeschlüsse vom 24.09.2009 - 322 SsBs 289/08 und vom 07.07.2009 - 322 SsBs 75/09 -).

    Angesichts des zu dieser Frage bisherigen Fehlens einschlägiger Rechtsprechung ist die Situation nicht anders zu beurteilen als bei widersprüchlicher Rechtsprechung gleichrangiger Gerichte (Senat, Beschluss vom 07.07.2009 - 322 SsBs 75/09 -).

    Bei der Prüfung der Frage, ob es zumutbar ist, die möglicherweise verbotene Handlung so lange zu unterlassen, bis die Frage ihrer Verbotenheit endgültig geklärt ist, sind das Interesse des Einzelnen an der Vornahme der fraglichen Handlung einerseits und das Interesse der Allgemeinheit am Unterlassen dieser Handlung andererseits abzuwägen und dabei die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen (vgl. dazu OLG Stuttgart, NJW 2008, 243, Senat, Beschluss vom 07.07.2009 - 322 SsBs 75/09 -).

    Außerdem hätte sich der Betroffene bei der örtlich zuständigen Dienststelle der Stadt H. nach der Geltung des Rauchverbotes in seinem Betrieb, namentlich in der D.-B. (Raum A), erkundigen müssen (vgl. dazu bereits Senat, Beschluss vom 24.03.2009 - 322 SsBs 289/08 und Beschluss vom 07.07.2009 - 322 SsBs 75/09).

  • OLG Celle, 24.03.2009 - 322 SsBs 289/08

    Verfassungsmäßigkeit des Rauchverbots in Niedersachsen

    Auszug aus OLG Celle, 30.08.2010 - 322 SsBs 188/10
    Für den Vorsatz genügt es bei einem Unterlassungsdelikt, dass der Betroffene diejenigen Tatumstände kennt, die seine Handlungspflicht auslösen; die Handlungspflicht als solche braucht er dagegen nicht zu kennen (vgl. Senat, Beschluss vom 24.03.2009 - 322 SsBs 289/08 -).

    Der Senat weist gleichwohl darauf hin, dass im Falle komplexer Rechtsfragen des Ordnungswidrigkeitenrechtes Erkundigungen des Betroffenen bei einer sach- und rechtskundigen Person, die die Rechtmäßigkeit des Verhaltens des Betroffenen bestätigen, zwar durchaus zur Unvermeidbarkeit eines Verbots- bzw. Gebotsirrtums führen können (vgl. Göhler, OWiG, 15. Aufl. § 11 Rdnr. 26 b; Senatsbeschlüsse vom 24.09.2009 - 322 SsBs 289/08 und vom 07.07.2009 - 322 SsBs 75/09 -).

    Außerdem hätte sich der Betroffene bei der örtlich zuständigen Dienststelle der Stadt H. nach der Geltung des Rauchverbotes in seinem Betrieb, namentlich in der D.-B. (Raum A), erkundigen müssen (vgl. dazu bereits Senat, Beschluss vom 24.03.2009 - 322 SsBs 289/08 und Beschluss vom 07.07.2009 - 322 SsBs 75/09).

  • OLG Stuttgart, 19.11.2007 - 2 Ss 597/07

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Verbotsirrtum bei ungeklärter Rechtsfrage hinsichtlich

    Auszug aus OLG Celle, 30.08.2010 - 322 SsBs 188/10
    Bei der Prüfung der Frage, ob es zumutbar ist, die möglicherweise verbotene Handlung so lange zu unterlassen, bis die Frage ihrer Verbotenheit endgültig geklärt ist, sind das Interesse des Einzelnen an der Vornahme der fraglichen Handlung einerseits und das Interesse der Allgemeinheit am Unterlassen dieser Handlung andererseits abzuwägen und dabei die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen (vgl. dazu OLG Stuttgart, NJW 2008, 243, Senat, Beschluss vom 07.07.2009 - 322 SsBs 75/09 -).
  • OLG Celle, 01.12.2008 - 32 Ss 193/08

    Vereinbarkeit von § 28 Abs. 4 Ziff. 4 der Verordnung über die Zulassung von

    Auszug aus OLG Celle, 30.08.2010 - 322 SsBs 188/10
    In einer solchen Situation ist es eine Frage der Zumutbarkeit, ob jemand ein Verhalten unterlassen muss, bis dessen Rechtsmäßigkeit geklärt ist (vgl. Senat, Beschluss vom 01.12.2008 - 32 Ss 193/08 -, NZV 2009, 92 f.).
  • VG Hannover, 16.04.2010 - 11 B 6294/09

    Nachträgliche Erteilung von Auflagen an einen Gaststättenbetreiber zur

    Auszug aus OLG Celle, 30.08.2010 - 322 SsBs 188/10
    In einem solchen Fall stehen beide Betriebsarten gleichrangig nebeneinander (vgl. hierzu VG Hannover, Beschluss vom 16.04.2010 - 11 B 6294/09 - juris), sodass bereits aus diesem Grund die in Raum A betriebene Schankwirtschaft nicht als untergeordneter Nebenraum der in Raum B betriebenen Diskothek angesehen werden kann.
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