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OLG Düsseldorf, 03.02.2011 - I-6 U 35/09 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung eines ausländischen Brokers für Schäden aus dem Abschluss von Terminoptionsgeschäften; Wirksamkeit einer Schiedsabrede zwischen dem ausländischen Broker und einem als Kaufmann handelnden Anleger
- Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)
Haftung eines ausl
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 826
Haftung eines ausländischen Brokers für Schäden aus dem Abschluss von Terminoptionsgeschäften; Wirksamkeit einer Schiedsabrede zwischen dem ausländischen Broker und einem als Kaufmann handelnden Anleger - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 16.02.2009 - 11 O 395/07
- OLG Düsseldorf, 03.02.2011 - I-6 U 35/09
Wird zitiert von ...
- LG Düsseldorf, 07.12.2012 - 8 O 746/10
Keine Ausdehnung einer Gerichtsstandsvereinbarung auf deliktische Ansprüche; Ort …
Dies ist vorliegend auch Deutschland, weil die Beklagte hier dem Kläger die Kontounterlagen und sonstigen Broschüren vorgelegt hat (vgl. statt aller OLG Düsseldorf, Urteil vom 3.02.2011 - 6 U 35/09, Rn. 39 m.w.N.).Dem Anleger muss mit der erforderlichen Schonungslosigkeit vor Augen geführt werden, in welchem konkreten Verhältnis die anfallenden Kosten zur Optionsprämie stehen und wie sehr damit das Verhältnis von Chancen und Risiken aus dem Gleichgewicht gebracht wird (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 3.02.2011 - 6 U 35/09).
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