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   OLG Düsseldorf, 03.12.2015 - I-3 Sa 6/15   

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OLG Düsseldorf, 03.12.2015 - I-3 Sa 6/15 (https://dejure.org/2015,40710)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.12.2015 - I-3 Sa 6/15 (https://dejure.org/2015,40710)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Dezember 2015 - I-3 Sa 6/15 (https://dejure.org/2015,40710)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2016, 94
 
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  • OLG Düsseldorf, 27.04.2007 - 3 Sa 3/07

    Zuständiges Gericht für Anordnung einer Haftverlängerung in Abschiebungshaftsache

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.2015 - 3 Sa 6/15
    Die Bindungswirkung von Abgabebeschlüssen ist auch im Rahmen einer Zuständigkeitsbestimmung nach§ 5 FamFG zu beachten (KG FGPrax 2006, 280; Senat, FGPrax 2007, 245; OLG Hamm a.a.O.).
  • OLG Hamm, 05.07.2012 - 15 Sa 4/12

    Abgabe nach Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.2015 - 3 Sa 6/15
    Wie der dort verwendete Begriff der Fortdauer der Haft zu verstehen ist, ist umstritten: Zwar kann als gesichert gelten, dass jene Vorschrift nur Entscheidungen erfasst, die zeitlich nach einer erstinstanzlich abschließend angeordneten Freiheitsentziehungsmaßnahme zu treffen sind - insbesondere also nicht im Verfahrensabschnitt einer vorangehenden einstweiligen Anordnung - (OLG Hamm FGPrax 2012, 278 m.w. Nachw.).
  • OLG Köln, 11.06.2010 - 16 AR 3/10

    Gerichtliche Zuständigkeit bei wiederholter gerichtlicher Anordnung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.2015 - 3 Sa 6/15
    Zum anderen wird vertreten, dass§ 4 FamFG auch im Freiheitsentziehungsverfahren gelte und ein wichtiger Grund nach dieser Vorschrift vorliege, wenn der Betroffene vor der zu treffenden Entscheidung persönlich angehört werden solle (OLG Köln FGPrax 2010, 318 f; OLG Hamm 2010 a.a.O.; OLG Schleswig SchlHA 2013, 121 f.).
  • KG, 30.06.2006 - 1 AR 6/06

    Verfahren über die Aufhebung von Abschiebungshaft: Bindungswirkung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.2015 - 3 Sa 6/15
    Die Bindungswirkung von Abgabebeschlüssen ist auch im Rahmen einer Zuständigkeitsbestimmung nach§ 5 FamFG zu beachten (KG FGPrax 2006, 280; Senat, FGPrax 2007, 245; OLG Hamm a.a.O.).
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