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   OLG Düsseldorf, 04.05.2020 - 9 U 28/19   

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https://dejure.org/2020,85883
OLG Düsseldorf, 04.05.2020 - 9 U 28/19 (https://dejure.org/2020,85883)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.05.2020 - 9 U 28/19 (https://dejure.org/2020,85883)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Mai 2020 - 9 U 28/19 (https://dejure.org/2020,85883)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 536/15

    Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft:

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2020 - 9 U 28/19
    Vielmehr müssen besondere Umstände hinzutreten, die das schädigende Verhalten nach den Maßstäben der allgemeinen Geschäftsmoral und des als "anständig" Geltenden verwerflich machen (vgl. BGH, NJW 2014, 1098 Rn. 23; BGH, NJW 2017, 250 Rn. 16).

    Schon zur Feststellung der Sittenwidrigkeit kann es daher auf Kenntnisse, Absichten und Beweggründe des Handelnden ankommen, die die Bewertung seines Verhaltens als verwerflich rechtfertigen (vgl. BGH, NJW 2017, 250 Rn. 16).

    Das Unterlassen einer für die Anlageentscheidung erheblichen Information in einem Prospekt ist für sich genommen nicht verwerflich (vgl. BGH, NJW 2017, 250 Rn. 17).

    Es genügt nicht, wenn die relevanten Tatumstände lediglich objektiv erkennbar waren und der Handelnde sie hätte kennen können oder kennen müssen oder sie sich ihm sogar hätten aufdrängen müssen; in einer solchen Situation ist lediglich ein Fahrlässigkeitsvorwurf gerechtfertigt (vgl. BGH, NJW 2017, 250 Rn. 25).

  • BGH, 16.12.2010 - III ZR 10/10

    Vorsatz i.R.d. § 264a Strafgesetzbuch ( StGB ) bei Verschweigen der Gewährung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2020 - 9 U 28/19
    Das Nachvollziehen der entsprechenden Wertung ist dann Teil des subjektiven Tatbestands, weshalb eingeholter Fachrat nicht lediglich die Frage des Vorliegens eines Rechtsirrtums berührt, sondern den Vorsatz selbst betrifft (vgl. BGH, Beschl. v. 16. Dez. 2010, III ZR 10/10, BeckRS 2011, 113 Rn. 9).

    Das Nachvollziehen der entsprechenden Wertung ist dann Teil des subjektiven Tatbestands, weshalb eingeholter Fachrat nicht lediglich die Frage des Vorliegens eines Rechtsirrtums berührt, sondern den Vorsatz selbst betrifft (vgl. BGH, Beschl. v. 16. Dez. 2010, III ZR 10/10, BeckRS 2011, 113 Rn. 9).

  • BGH, 12.05.2005 - 5 StR 283/04

    Freisprüche gegen einen Fondsgründer und gegen Verantwortliche der Berliner

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2020 - 9 U 28/19
    In einem solchen Fall kann daher etwa das Vertrauen auf das Testat eines Wirtschaftsprüfers der Annahme vorsätzlichen Handelns entgegenstehen (vgl. BGH, NJW 2005, 2242, 2244).

    Das Vertrauen auf das Testat eines Wirtschaftsprüfers kann daher der Annahme vorsätzlichen Handelns entgegenstehen (vgl. BGH, NJW 2005, 2242, 2244).

  • BGH, 22.10.2015 - III ZR 264/14

    Prospekthaftung bei treuhandvermitteltem Beitritt zu einer Filmfondsgesellschaft:

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2020 - 9 U 28/19
    Ausnahmsweise kann daneben der für den Vertragspartner auftretende Vertreter, Vermittler oder Sachwalter haften, wenn er in besonderem Maße Vertrauen für sich in Anspruch genommen hat oder wenn er ein eigenes wirtschaftliches Interesse am Abschluss des Geschäfts hat (vgl. BGH, NJW-RR 2016, 169 Rn. 15).

    So hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 22. Oktober 2015 in der Beteiligung mit 100 Prozent an der Fondsinitiatorin und Mehrheitsbeteiligungen sowohl an der Treuhandkommanditistin als auch an der Komplementärin einer Fondsgesellschaft kein eigenes wirtschaftliches Interesse gesehen (vgl. BGH, NJW-RR 2016, 169 Rn. 16).

  • BGH, 23.04.2012 - II ZR 211/09

    Prospekthaftung: Haftung der Gründungsgesellschafter eines geschlossenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2020 - 9 U 28/19
    Soweit der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 23. April 2012 ein mittelbares eigenes wirtschaftliches Interesse als Anknüpfungspunkt für eine Haftung des Vertreters genannt hat (vgl. NJW-RR 2012, 937 Rn. 23), handelt es sich ersichtlich um ein Redaktionsversehen.

    Zudem hat der Bundesgerichtshof im Urteil vom 23. April 2012 ein eigenes wirtschaftliches Interesse der dortigen Beklagten zu 2. ohne weitere Ausführungen verneint (vgl. NJW-RR 2012, 937 Rn. 24), obwohl bei ihr als Treuhandbank und Garantiegeberin des Fonds ein mittelbares eigenes wirtschaftliches Interesse gegeben gewesen sein dürfte.

  • OLG Düsseldorf, 20.05.2020 - 14 U 36/19

    Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Erwerb von Hypothekenanleihen Falsche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2020 - 9 U 28/19
    Soweit die Klägerin nachterminlich auf den Hinweisbeschluss des 14. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 4. Dezember 2019 im Verfahren I-14 U 36/19 verwiesen hat, wonach die Jahresabschlüsse 2008 und 2009 im Sinne des § 264 a Abs. 1 Nr. 1 StGB unrichtig gewesen sein sollen, weil die dort berücksichtigten Kaufpreisforderungen aus den Kaufverträgen vom 28. Oktober 2008 im Hinblick auf die bestehenden Risiken einer Teilwertberichtigung zu unterziehen gewesen seien, vermag sich der Senat dieser Auffassung nicht anzuschließen.
  • BGH, 12.10.2017 - IX ZR 50/15

    Insolvenzanfechtung: Zahlungseinstellung bei tatsächlich nur vorliegender

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2020 - 9 U 28/19
    Die Nichtzahlung einer einzigen Verbindlichkeit kann eine Zahlungseinstellung begründen, wenn die Forderung von insgesamt nicht unbeträchtlicher Höhe ist (BGH, NJW 2018, 396 Rn. 12).
  • BGH, 20.12.2011 - VI ZR 309/10

    Haftung aus Schutzgesetzverletzung durch Kapitalanlagebetrug bzw. sittenwidriger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2020 - 9 U 28/19
    Auch dieser setzt indes voraus, dass der Handelnde die relevanten Umstände jedenfalls für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen hat (vgl. BGH, NJW-RR 2012, 404 Rn. 10).
  • BGH, 19.12.2017 - II ZR 88/16

    Insolvenzrecht: BGH lehnt "Bugwellen"-Theorie für Feststellung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2020 - 9 U 28/19
    Zur Darlegung der Zahlungsunfähigkeit, von der regelmäßig auszugehen ist, wenn die Liquiditätslücke des Schuldners 10 Prozent oder mehr beträgt, sofern nicht ausnahmsweise mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass die Liquiditätslücke demnächst vollständig oder fast vollständig geschlossen wird und den Gläubigern ein Zuwarten nach den besonderen Umständen des Einzelfalls zuzumuten ist, bedarf es einer geordneten Gegenüberstellung der zu berücksichtigenden fälligen Verbindlichkeiten und liquiden Mittel des Schuldners, etwa in Form einer Liquiditätsbilanz (BGH, NJW 2018, 1089 Rn. 10).
  • BGH, 04.05.2004 - XI ZR 41/03

    Haftung der Muttergesellschaft einer Anlagevermittlerin für in Anspruch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2020 - 9 U 28/19
    In dem dort ebenfalls zitierten Urteil vom 4. Mai 2004 wird vielmehr explizit ein unmittelbares eigenes wirtschaftliches Interesse gefordert (vgl. NJW-RR 2005, 23, 25).
  • BGH, 03.12.2013 - XI ZR 295/12

    Kapitalanlage durch Beitritt zum geschlossenen Immobilienfonds: Haftung der die

  • BGH, 05.07.1993 - II ZR 194/92

    Prospekthaftung auch bei marktfremden Aktienkäufen

  • BGH, 22.03.1982 - II ZR 114/81

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen

  • BGH, 17.07.2018 - II ZR 13/17

    Ursächlichkeit eines Prospektfehlers für die Kapitalanlageentscheidung:

  • BGH, 21.06.2016 - II ZR 331/14

    Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds: Anforderungen an den

  • BGH, 21.10.2014 - XI ZB 12/12

    Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im

  • BGH, 25.06.2009 - III ZR 222/08

    Anforderungen an die Risikoaufklärung im Prospekt eines Medienfonds;

  • BGH, 04.05.1981 - II ZR 193/80

    Einmann-GmbH - culpa in contrahendo - Gesellschafter - Geschäftsführer - Haftung

  • BGH, 24.04.1978 - II ZR 172/76

    Haftung der Initiatoren und Gründer einer Publikums-KG für unvollständigen oder

  • BGH, 07.05.2019 - VI ZR 512/17

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH gegenüber Gesellschaftsgläubigern

  • BGH, 18.06.2014 - I ZR 242/12

    Keine automatische persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers -

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