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OLG Düsseldorf, 05.06.1981 - 3 W 141/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Deutsches Notarinstitut
GmbHG §§ 10, 54
Notwendiger Inhalt einer Anmeldung zum Handelsregister
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Düsseldorf, 22.05.1981 - 25 T 202/81
Notwendiger Inhalt der Anmeldung einer Satzungsänderung zum Vereinsregister
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.1981 - 3 W 141/81
Vereinsrecht/Reglaterrecht - Notwendiger Inhalt der Anmeldung einer Satzungsänderung zum Vereineregieter (LG Düsseldorf, Beschluß vom 22.5. 1981 - 25 T 202/81 mitgeteilt von Notar Dr. Klaus Becker, Düsseldorf) BGB § 71 In der Anmeldung einer Satzungsänderung eines eingetragenen Vereins sind die Änderungen der Satzung zumindest schlagwortartig zu kennzeichnen. - BGH, 14.07.1966 - II ZB 4/66
Anforderungen an die Firma einer GmbH & Co. KG
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.1981 - 3 W 141/81
Unter diesen Umständen erscheint es überflüssiger Formalismus, die Beteiligten auf das Amtslöschungsverfahren zu verweisen, in dem dieselben Gerichte über die schon erörterten Fragen nochmals entscheiden müßten (BGH NJW 1966, 1813 - DNotZ 1966, 687).