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   OLG Düsseldorf, 07.02.2008 - I-20 W 152/07   

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https://dejure.org/2008,24837
OLG Düsseldorf, 07.02.2008 - I-20 W 152/07 (https://dejure.org/2008,24837)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.02.2008 - I-20 W 152/07 (https://dejure.org/2008,24837)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Februar 2008 - I-20 W 152/07 (https://dejure.org/2008,24837)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SchiedsVZ 2008, 258
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Celle, 13.03.2000 - 15 UFH 1/00

    Selbstständiges Beweisverfahren sowie Beweiserfordernis und Beweisanordnung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2008 - 20 W 152/07
    Die Beweissicherung hat daher lediglich Hilfsfunktion für ein vorgedachtes Hauptverfahren (OLG Celle, NJW-RR 2000, 1100).

    Die selbständige gerichtliche Erhebung von Beweisen ist demzufolge nach den Grundsätzen des deutschen Prozessrechts dann nicht zulässig, wenn sie in dem funktional mit ihr verbundenen Hauptsacheverfahren nicht benutzbar werden kann und deshalb funktionslos durchgeführt würde, weil ein zivilprozessuales Streitverfahren denkbarerweise nicht mehr stattfindet (OLG Celle, NJW-RR 2000, 1100).

  • BGH, 16.09.2004 - III ZB 33/04

    Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2008 - 20 W 152/07
    Demgemäß kann im deutschen Prozessrecht ein rechtliches Interesse an der Beweissicherung dann verneint werden, wenn ein Rechtsverhältnis, ein möglicher Prozessgegner oder ein Anspruch nicht ersichtlich ist (BGH NJW 2004, 3488; Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 485 Rn. 7a).
  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02

    Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2008 - 20 W 152/07
    Entsprechend hat der Bundesgerichtshof zu der gleich lautenden Bestimmung für das Revisionsverfahren in § 545 Abs. 2 ZPO entschieden (BGHZ 153, 82 = NJW 2003).
  • OLG Köln, 12.04.2002 - 6 U 142/01

    UWG -Recht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2008 - 20 W 152/07
    Das hat etwa das Oberlandesgericht Köln in einer von den Parteien erörterten Entscheidung (GRUR-RR 2002, 309 = OLGR Köln 2002, 392) angenommen und seine Zuständigkeit für Eilmaßnahmen trotz an sich anders lautender Schiedsklausel bejaht.
  • OLG Düsseldorf, 19.09.2007 - 2 W 21/07

    Patentrecht: Anfechtbarkeit der Geheimhaltungsanordnung bzw. Freigabe eines im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2008 - 20 W 152/07
    Auch der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat inzwischen die Anfechtbarkeit der Herausgabeentscheidung bejaht und eine Anwendung des § 490 Abs. 2 Satz 2 ZPO verneint (Beschluss vom 19. September 2007 - I-2 W 21/07- Klinkerriemchen II, veröffentlicht in InstGE 8, 186, unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung in InstGE 7, 191 - Brustbein-Öffner und InstGE 7, 256 - Klinkerriemchen I; vgl. auch Kühnen/Geschke, Die Durchsetzung von Patenten in der Praxis, 3. Aufl. 2008, Rn. 171 Fußn. 212).
  • OLG Düsseldorf, 24.10.2006 - 2 W 51/06

    Statthaftigkeit eines Rechtsmittels gegen einen Beschluss zur Änderung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2008 - 20 W 152/07
    Auch der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat inzwischen die Anfechtbarkeit der Herausgabeentscheidung bejaht und eine Anwendung des § 490 Abs. 2 Satz 2 ZPO verneint (Beschluss vom 19. September 2007 - I-2 W 21/07- Klinkerriemchen II, veröffentlicht in InstGE 8, 186, unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung in InstGE 7, 191 - Brustbein-Öffner und InstGE 7, 256 - Klinkerriemchen I; vgl. auch Kühnen/Geschke, Die Durchsetzung von Patenten in der Praxis, 3. Aufl. 2008, Rn. 171 Fußn. 212).
  • OLG Düsseldorf, 14.02.2007 - 2 W 58/06

    Erlass einer einstweiligen Verfügung und des selbstständigen Beweisverfahrens bis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2008 - 20 W 152/07
    Auch der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat inzwischen die Anfechtbarkeit der Herausgabeentscheidung bejaht und eine Anwendung des § 490 Abs. 2 Satz 2 ZPO verneint (Beschluss vom 19. September 2007 - I-2 W 21/07- Klinkerriemchen II, veröffentlicht in InstGE 8, 186, unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung in InstGE 7, 191 - Brustbein-Öffner und InstGE 7, 256 - Klinkerriemchen I; vgl. auch Kühnen/Geschke, Die Durchsetzung von Patenten in der Praxis, 3. Aufl. 2008, Rn. 171 Fußn. 212).
  • BGH, 01.08.2023 - X ZB 9/21

    Ästhetische Behandlung

    Dass der Gesetzgeber damit die in § 20 Abs. 5 Satz 4 GeschGehG ausdrücklich eröffnete Beschwerdemöglichkeit für selbständige Beweisverfahren ausschließen wollte, kann schon deshalb nicht angenommen werden, weil bereits die damalige Rechtsprechung der Obergerichte eine Beschwerde als statthaft angesehen hat (OLG Düsseldorf, InstGE 8, 186 Rn. 28 ff.; OLG Düsseldorf, InstGE 9, 41 Rn. 7; OLG München, InstGE 12, 192 Rn. 24; vgl. auch Deichfuß, GRUR 2015, 436, 441).

    b) Eine Beschwerde gegen die Anordnung der Herausgabe des Gutachtens an die Antragstellerin ist auch nicht nach § 490 Abs. 2 Satz 2 ZPO ausgeschlossen (ebenso OLG Düsseldorf, InstGE 8, 186 Rn. 28 ff.; OLG Düsseldorf, InstGE 9, 41 Rn. 7; OLG München, InstGE 12, 192 Rn. 24; Deichfuß, GRUR 2015, 436, 441).

  • OLG Düsseldorf, 20.08.2012 - 2 W 13/12

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für Anordnungen im selbständigen

    Die sofortige Beschwerde, mit der sich die Antragstellerin dagegen wendet, dass das Landgericht das Beweissicherungsgutachten nicht für sie freigegeben und ihre Anwälte nicht von der ihnen auferlegten Schweigepflicht entbunden hat, ist gemäß § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zulässig (Senat, InstGE 8, 186-Klinkerriemchen II; OLG Düsseldorf, InstGE 9, 41-Schaumstoffherstellung; OLG München, InstGE 12, 192-Lesevorrichtung für Reliefmarkierungen).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2009 - 2 W 68/09

    Einwendungen einer Prozesspartei gegen die Kenntnisgabe eines

    Das Rechtsmittel ist gemäß § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zulässig (Senat, InstGE 8, 186 - Klinkerriemchen II; OLG Düsseldorf, InstGE 9, 41 - Schaumstoffherstellung), in der Sache jedoch unbegründet.
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