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OLG Düsseldorf, 11.12.1980 - 10 W 96/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsches Notarinstitut
KostO § 20
Hinzurechnung des Wertes eines Vorkaufsrechtes - VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
KostO § 20 Abs. 1 S. 1 Halbs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorkaufsrecht; Eigentumswohnung; Urkunde; Rückkauf
Papierfundstellen
- VersR 1981, 786
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 28.01.1980 - 15 W 206/79
Geschäftswert für die Zustimmung zur Veräußerung eines Wohnungseigentums
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.1980 - 10 W 96/80
Zu Recht hat der Notar die Viertel-Gebührnach § 45 KostO für die Beglaubigung der Unterschrift des Verwalters der Wohnungseigentümergemeinschaft unter die gemäß § 12 WEG erforderliche Zustimmungserklärung zu der Veräußerung der Eigentumswohnung nach dem Wertdieses Veräußerungsgeschäftes von 220.000,- DM berechnet und nicht nach einem gemäß § 30 KostO zu bestimmenden Wert entsprechend dem niedriger zu bewertenden Interesse der Wohnungseigentümer an der Zustimmung.Mit der Entscheidung des OLG Hamm vom 28.1.1980 (15 W 206/79 - DNotZ 1980, 772 ) ist der Senat zwar der Ansicht daß der Geschäftswert für die Beurkundung der Zustimmung zu einer Wohnungseigentumsveräußerung gemäß § 12 WEG nach den gleichen Gesichtspunkten zu bestimmen ist wie der Geschäftswert für die Beurkundung der Zustimmung des Grundstückseigentümers zu einer Erbbaurechtsveräußerung gemäß § 5 ErbbauVO ; denn die Zustimmung, für deren Beurkundung nach allgemeiner Ansicht gemäß § 38 Abs. 2 Ziff. 1KostO die Hälfte der vollen Gebühr zu erheben ist, hat in beiden Fällen dieselbe Bedeutung. - OLG Düsseldorf, 19.02.1981 - 10 W 140/80
Geschäfstwert der Zustimmungserklärung des Verwalters zu der Veräußerung einer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.1980 - 10 W 96/80
7.Kostenrecht - Geschäftswert der Zustimmungserklärung des Verwalters zu der Veräußerung einer Eigentumswohnung (OLG Düsseldorf, Beschluß vom 19.2.1981 -10 W 140/80 - mitgeteilt von Notar Dr. Bertold Reinartz, Neuss) KostG §§ 30; 39; 40 Der Wert der beurkundeten Zustimmung entspricht dem Wert der Erklärung, derzugestimmt wird.