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   OLG Düsseldorf, 12.04.2017 - 19 U 9/16   

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https://dejure.org/2017,76733
OLG Düsseldorf, 12.04.2017 - 19 U 9/16 (https://dejure.org/2017,76733)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.04.2017 - 19 U 9/16 (https://dejure.org/2017,76733)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. April 2017 - 19 U 9/16 (https://dejure.org/2017,76733)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen unerlaubter Handlung; Herz-Kreislauf-Stillstand eines Kindes während eines Schnelligkeitstrainings; Hypnoxische Hirnschädigung; Verletzung der allgemeinen Pflicht zur Hilfeleistung; Voraussetzungen einer ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 06.04.2006 - 1 U 4142/05

    Abschluss eines Behandlungsvertrages - Haftungsprivileg des § 680 BGB

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.04.2017 - 19 U 9/16
    Diese Frage kann indessen zuverlässig nur dann beantwortet werden, wenn bekannt ist, über welchen Zeitraum hinweg der Kläger unter Sauerstoffmangel gelitten hat, wann genau der Herz-Kreislaufstillstand eingetreten ist und ob bzw. in welchem Umfang das Gehirn des Klägers zum Zeitpunkt der ersten möglichen Reanimation durch die Beklagten bereits geschädigt war (vgl. OLG München, Urteil vom 06.04.2006, Az. 1 U 4142/05, zitiert nach juris, Rn. 39, in einem insoweit vergleichbaren Fall).
  • BGH, 30.11.1971 - VI ZR 100/70

    Umfang der Beschränkung der Haftung des auftraglosen Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.04.2017 - 19 U 9/16
    Denn anders als der Kläger im nachgelassenen Schriftsatz vom 21. März 2017 ausgeführt hat, ist es allgemein anerkannt, dass die Haftung des Schädigers bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 680 BGB nicht nur im Anwendungsbereich der Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag, sondern auch im Rahmen der konkurrierenden §§ 823 ff. BGB auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt ist, damit diese Haftungsprivilegierung im Ergebnis nicht leer läuft (vgl. Palandt-Sprau, a.a.O., § 680 BGB Rn. 1; Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch - Seiler, 6. Auflage 2012, § 680 BGB Rn. 7; BGH NJW 1972, 475, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 27.04.2005 - VIII ZR 140/04

    Rechte des Stromabnehmers bei für ihn nicht erkennbaren Wechsel des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.04.2017 - 19 U 9/16
    Denn ein entsprechender Fremdgeschäftsführungswille ist nach ständiger Rechtsprechung auch bei einem solchen objektiv (auch) fremden Geschäft zu vermuten (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 2005, Az.: VIII ZR 140/04, zitiert nach Juris, Rn. 19 mit zahlreichen Nachweisen).
  • LG Kaiserslautern, 04.04.2006 - 1 S 145/05

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer Aufsichtspflichtverletzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.04.2017 - 19 U 9/16
    Soweit der Kläger unter Hinweis auf das Urteil des Landgerichts Kaiserslautern vom 4. April 2006, (Az.: 1 S 145/05) schließlich die Ansicht vertritt, der Beklagte zu 1. habe der Verpflichtung zuwider gehandelt, die Beklagten zu 2. und zu 3. im Hinblick auf ihre Fähigkeiten zur Ersthilfeleistung zu instruieren, zu überwachen und zu kontrollieren, führt auch dies nicht zu einer Haftung des Beklagten zu 1. aus § 831 Abs. 1 BGB.
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