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   OLG Düsseldorf, 15.09.2022 - 26 W 3/20 [AktE]   

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https://dejure.org/2022,39650
OLG Düsseldorf, 15.09.2022 - 26 W 3/20 [AktE] (https://dejure.org/2022,39650)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.09.2022 - 26 W 3/20 [AktE] (https://dejure.org/2022,39650)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. September 2022 - 26 W 3/20 [AktE] (https://dejure.org/2022,39650)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Angemessenheit einer Barabfindung für eine Übertragung der Aktien von Minderheitsaktionären Vollumfängliche Überprüfung der in einem Spruchverfahren getroffenen Entscheidung wegen wechselseitig eingelegter Rechtsmittel Abänderung der Angemessenheit einer Kompensation zum ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2022, 2543
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.09.2022 - 26 W 3/20
    Nach Art. 103 Abs. 1 GG sind die Gerichte verpflichtet, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht jedoch, der von ihnen vertretenen Rechtsansicht zu folgen (BVerfGE 47, 182, 187; 96, 205, 216).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.09.2022 - 26 W 3/20
    Nach Art. 103 Abs. 1 GG sind die Gerichte verpflichtet, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht jedoch, der von ihnen vertretenen Rechtsansicht zu folgen (BVerfGE 47, 182, 187; 96, 205, 216).
  • OLG Düsseldorf, 21.02.2019 - 26 W 5/18

    Beschluss vom 21.2.2019 - I-26 W 5/18

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.09.2022 - 26 W 3/20
    Die von ihnen kritisierte Entscheidung beruht jedoch - neben der Rechtsprechung zur sog. Bagatellgrenze (vgl. dazu nur Senat, Beschlüsse v. 21.02.2019 - I-26 W 4/18 (AktE) Rn. 81, NZG 2019, 624 (LS) und I-26 W 5/18 (AktE) Rn. 72 mwN, ZIP 2019, 1377 (LS), bestätigt durch Nichtannahmebeschluss BVerfG v. 18.11.2020 - 1 BvR 759/19, n.v.) - vollständig auf entscheidungserheblichen Tatsachen, die den Verfahrensbeteiligten durch die erstinstanzlich vorgelegten Bewertungsgutachten bekannt und die bereits - vollumfänglich - Gegenstand ausführlicher schriftlicher Erörterung waren.
  • OLG Düsseldorf, 21.02.2019 - 26 W 4/18

    Gerichtliche Überprüfung der in einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.09.2022 - 26 W 3/20
    Die von ihnen kritisierte Entscheidung beruht jedoch - neben der Rechtsprechung zur sog. Bagatellgrenze (vgl. dazu nur Senat, Beschlüsse v. 21.02.2019 - I-26 W 4/18 (AktE) Rn. 81, NZG 2019, 624 (LS) und I-26 W 5/18 (AktE) Rn. 72 mwN, ZIP 2019, 1377 (LS), bestätigt durch Nichtannahmebeschluss BVerfG v. 18.11.2020 - 1 BvR 759/19, n.v.) - vollständig auf entscheidungserheblichen Tatsachen, die den Verfahrensbeteiligten durch die erstinstanzlich vorgelegten Bewertungsgutachten bekannt und die bereits - vollumfänglich - Gegenstand ausführlicher schriftlicher Erörterung waren.
  • BGH, 29.09.2015 - II ZB 23/14

    Spruchverfahren zur gerichtlichen Nachprüfung einer Barabfindung für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.09.2022 - 26 W 3/20
    Der für die Angemessenheitsprüfung maßgebliche Unternehmenswert lässt sich nur im Wege einer Schätzung und damit nicht punktgenau ermitteln (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss v. 29.09.2015 - II ZB 23/14 Rn. 36, BGHZ 207, 114).
  • OLG Frankfurt, 26.01.2015 - 21 W 26/13

    Bemessung der Barabfindung für außenstehende Aktionäre nach § 305 I AktG

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.09.2022 - 26 W 3/20
    Die dabei gebotene Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung erlaubt es ohne weiteres, ganz oder teilweise von den Annahmen eines Sachverständigen abzuweichen (vgl. etwa Senat, Beschluss v. 22.03.2018 - I-26 W 18/14 (AktE) Rn. 59 "Mannesmann/Vodafone I"; OLG Frankfurt, Beschlüsse v. 26.01.2015 - 21 W 26/13 Rn. 50; v. 5.12.2013 - 21 W 36/12 Rn. 82 f.; v. 20.12.2010 - 5 W 51/09 Rn. 78 ff.; OLG Stuttgart, Beschluss v. 1.10.2003 - 4 W 34/93 Rn. 23; BayObLG, Beschluss v. 11.07.2001 - 3 Z BR 172/99 Rn. 17 ff., jeweils juris; BeckOGK/Drescher, 1.7.2022, § 8 SpruchG Rn. 12).
  • BGH, 01.03.2010 - II ZB 1/10

    Zur Bestellung eines Sonderprüfers bei der IKB

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.09.2022 - 26 W 3/20
    Dabei ist es - auch in Bezug auf das Rügeverfahren - ausreichend, dass der Antrag auf Einleitung des Verfahrens in erster Instanz vor dem 1. September 2009 - hier: bereits im Jahr 2006 - gestellt wurde (vgl. nur BGH, Beschluss v. 1.03.2010 - II ZB 1/10 Rn. 8, juris).
  • BGH, 13.12.2011 - II ZB 12/11

    Kostenentscheidung im Spruchverfahren: Erstattung außergerichtlicher Kosten des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.09.2022 - 26 W 3/20
    2.5 Soweit (allein) der Antragsteller zu 92) Kritik daran übt, dass der Senat die unselbständige Anschlussbeschwerde der Antragsgegnerin - u.a. gestützt auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13.12.2011 (II ZB 12/11 Rn. 10, AG 2012, 173 ff.) - für zulässig erachtet hat, und die Antragsteller zu 48), 53) sowie die Antragstellerinnen zu 49) und 50) in der Sache ihren Standpunkt wiederholen, die von der Sachverständigen ermittelten Betafaktoren - in einer Bandbreite von 0, 5 bis 0, 6 - seien angemessen und der Wertermittlung zugrunde zu legen, sind ihre Rügen schon unzulässig, da damit eine Verletzung rechtlichen Gehörs nicht aufgezeigt wird.
  • BVerfG, 17.09.2020 - 2 BvR 1605/16

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei unterbliebener Parteianhörung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.09.2022 - 26 W 3/20
    Nach Art. 103 Abs. 1 GG ist es nicht erforderlich, alle Einzelpunkte des Parteivorbringens in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden, namentlich nicht bei letztinstanzlichen, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbaren Entscheidungen (st. Rspr., vgl. nur BVerfG, Beschluss v. 17.09.2020 - 2 BvR 1605/16 Rn. 14, juris mwN).
  • OLG Stuttgart, 04.05.2011 - 20 W 11/08

    Squeeze-out bei einer Aktiengesellschaft: Bestimmung einer angemessenen Abfindung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.09.2022 - 26 W 3/20
    Hat - wie hier - bereits in erster Instanz eine mündliche Verhandlung stattgefunden und ist im Beschwerdeverfahren noch allein über schriftsätzlich erörterte Rechtsfragen zu befinden, ist eine mündliche Verhandlung im Beschwerdeverfahren entbehrlich (st. Rspr., vgl. etwa Senat, Beschluss v. 18.08.2016 - I-26 W 12/15 (AktE) Rn. 67, BeckRS 111005; OLG Stuttgart, Beschlüsse v. 4.05.2011 - 20 W 11/08 Rn. 238 und v. 24.07.2013 - 20 W 2/12 Rn. 182 ff.; OLG Zweibrücken, Beschluss v. 2.10.2017 - 9 W 3/14 Rn. 10, BeckRS 2017, 13451; BeckOGK/Drescher, Stand 1.07.2022, § 12 SpruchG Rn. 20; Mennicke in: Lutter, UmwG, 6. Aufl. 2019, § 12 SpruchG Rn. 14; KK-AktG/Wilske/Quinke, 4. Aufl., § 12 SpruchG Rn. 46).
  • OLG Zweibrücken, 02.10.2017 - 9 W 3/14

    Barwertermittlung nach Squeeze-Out: Gerichtlicher Überprüfungsmaßstab von

  • OLG Stuttgart, 01.10.2003 - 4 W 34/93

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Ermittlung des Unternehmenswerts im Wege des

  • OLG Frankfurt, 05.12.2013 - 21 W 36/12

    Squeeze-out: Höhe der Barabfindung für Minderheitsaktionäre

  • OLG Stuttgart, 24.07.2013 - 20 W 2/12

    Spruchverfahren: Schätzung des Verkehrswertes des Aktieneigentums

  • OLG Düsseldorf, 18.08.2016 - 26 W 12/15

    Ermittlung des Werts der baren Zuzahlung bei Verschmelzung zweier unabhängiger

  • OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 26 W 18/14

    Bekanntmachung der Beendigung des Spruchverfahrens zum Squeeze-out bei der

  • OLG Frankfurt, 20.12.2010 - 5 W 51/09

    Zur Angemessenheit der Barabfindung für Minderheitsaktionäre beim Squeeze-out

  • BayObLG, 11.07.2001 - 3Z BR 172/99

    Ertragswertmethode zur Berechnung von Ausgleich und Abfindung

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