Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 17.05.2018 - I-16 U 51/17 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Schadensersatzansprüche des Eigentümers und Vermieters einer Immobilie wegen angeblich unberechtigter Aufdeckung der stillen Zession von Mietforderungen an eine Bank
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 13.03.2017 - 17 O 252/16
- OLG Düsseldorf, 17.05.2018 - I-16 U 51/17
- BGH, 18.09.2018 - XI ZA 13/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 25.03.1976 - VII ZR 32/75
Stille Zession und Zwangsvollstreckung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.05.2018 - 16 U 51/17
Pfänden Gläubiger des Sicherungsgebers die im Rahmen einer stillen Zession bereits abgetretene Forderung, kann sich der Sicherungsnehmer gegen diese Pfändung mit der Drittwiderspruchsklage gemäß § 771 BGB zur Wehr setzen (vgl. BGH, Urteil vom 25.03.1976 - VII ZR 32/75, Rz. 1 ff (20)).Wenn die Offenlegung der Sicherungsabtretung vertraglich davon abhängig gemacht wird, dass der besicherte Vertrag notleidend geworden sei und dass die Offenlegung dem Sicherungsgeber zuvor angedroht werden muss, soll dies der Absicherung der Einziehungsermächtigung des Sicherungsgebers und damit dem Schutz seiner wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit dienen (BGH, Urteil vom 25.03.1976 - VII ZR 32/75, Rz. 10).
- BGH, 12.02.2004 - IX ZR 98/03
Zulässigkeit einer Kontosperre; Anfechtbarkeit der Entstehung eines Pfandrechts …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.05.2018 - 16 U 51/17
Nr. 14. AGB-Banken berechtigt gemäß § 1281 Satz 2 Halbsatz 1 BGB eine Bank dazu, schon vor Fälligkeit der besicherten Forderung zur Sicherstellung der späteren Verwertung eine Kontosperre über ein Kontokorrentkonto zu verhängen, soweit sie ein entsprechendes Sicherungsbedürfnis hat (BGH, Urteil vom 12.02.2004 - IX ZR 98/03, NJW 2004, S. 1660, 1661). - BGH, 20.05.2003 - XI ZR 50/02
Kündigung des Kredits wegen drohender Zahlungsunfähigkeit
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.05.2018 - 16 U 51/17
Bei der gebotenen kumulativen Betrachtung liegt eine Gefährdung des Rückzahlungsanspruchs zum Beispiel dann vor, wenn der Darlehensnehmer aufgrund seiner nachträglich objektiv verschlechterten Vermögensverhältnisse zu einer vertragsgemäßen Bedienung des Darlehens, etwa aufgrund seiner drohenden Zahlungsunfähigkeit (…Mülbert, a.a.O., Rz. 15; vgl. BGH, Urteil vom 20.05.2003 - XI ZR 50/02, Rz. 19: zu Nr. 19. (3), 2. Alternative AGB-Banken), nicht mehr in der Lage ist und die Werthaltigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Realsicherheiten, gemessen an Zerschlagungswerten, nicht hinreichend ist, um den Rückzahlungsanspruch abzudecken (…vgl. Mülbert, a.a.O., Rz. 30f).
- BGH, 26.04.2005 - XI ZR 289/04
Formularmäßige Vereinbarung der Sicherungsabtretung von arbeitsvertraglichen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.05.2018 - 16 U 51/17
Die Androhungsfrist insbesondere soll es dem Schuldner ermöglichen, noch Einwendungen gegen die Verwertung vorzubringen oder sich zumindest darum zu bemühen, die ihm drohenden weitreichenden Folgen einer Offenlegung abzuwenden (vgl. zur Gehaltsabtretung BGH, Urteil vom 26.04.2005 - XI ZR 289/04, Rz. 17, 21). - LG Köln, 11.06.2003 - 26 O 100/02
Unwirksame AGB durch inhaltsgleiche Briefe einer Bank an ihre Kunden zur …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.05.2018 - 16 U 51/17
Die Zahlungsunfähigkeit droht, wenn die flüssigen Zahlungsmittel zur Begleichung der fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr ausreichen (…BGH, a.a.O.) Für eine drohende Zahlungsunfähigkeit sprechen daher indiziell auch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Darlehensnehmer, weil sie auf fehlende flüssige Zahlungsmittel als Ursache hindeuten (OLG Frankfurt, Urteil vom 10.01.2003 - 10 U 122/02, BKR 2003, S. 879, 871). - OLG Frankfurt, 10.01.2003 - 10 U 122/02
Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen unberechtigter …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.05.2018 - 16 U 51/17
Die Zahlungsunfähigkeit droht, wenn die flüssigen Zahlungsmittel zur Begleichung der fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr ausreichen (…BGH, a.a.O.) Für eine drohende Zahlungsunfähigkeit sprechen daher indiziell auch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Darlehensnehmer, weil sie auf fehlende flüssige Zahlungsmittel als Ursache hindeuten (OLG Frankfurt, Urteil vom 10.01.2003 - 10 U 122/02, BKR 2003, S. 879, 871).
- LG Bremen, 27.03.2023 - 4 O 244/22 Zudem ist auch in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine Offenlegung dann gerechtfertigt ist, wenn ein berechtigtes Interesse an ihr besteht (OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.05.2018 - 16 U 51/17, BeckRS 2018, 26065).