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   OLG Düsseldorf, 18.09.1997 - 10 U 93/96   

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https://dejure.org/1997,8013
OLG Düsseldorf, 18.09.1997 - 10 U 93/96 (https://dejure.org/1997,8013)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.09.1997 - 10 U 93/96 (https://dejure.org/1997,8013)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. September 1997 - 10 U 93/96 (https://dejure.org/1997,8013)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsmangel; Nichträumung; Besitzrecht; Schadensersatz; Unmöglichkeit; Unvermögen; Doppelvermietung; Nichterfüllung; Nichtgewährung

  • RA Kotz

    Gewerberaummietvertrag - Schadensersatzpflicht des Vermieters, wenn Vormieter Mietobjekt nicht räumt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535 § 536 § 538 § 541
    Schadensersatzpflicht des Vermieters bei nicht rechtzeitiger Wohnung durch Vormieter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 24
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.11.1982 - VIII ZR 252/81

    Anfänglich subjektiv unmögliche Gebrauchsüberlassung der Mietsache -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.1997 - 10 U 93/96
    Voraussetzung dafür wäre, daß die L. GmbH den Besitz am Mietobjekt auch nach dem 31.01.1994 rechtmäßig ausgeübt hätte (so z.B. BGHZ 85, 267 = NJW 1983, 446, 447 = WM 1983, 44 und Palandt/Putzo, 56. Aufl., § 541 BGB Rdn. 5).

    Dies gilt insbesondere auch dann, wenn es dem Vermieter unmöglich ist, dem Mieter den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache zu gewähren (BGHZ 85, 267 = NJW 1983,- 446 = WM 1983, 44 ; vgl. auch z.B. Bub/Treier/Kraemer, 2. Aufl., III B Rdn. 1190; Wolf/ Eckert, 7. Aufl., Rdn. 363, 364; Palandt/Putzo, 56. Aufl., 541 BGB Rdn. 4 Erman/Jendrek, 9. Aufl., § 541 BGB Rdn 5; Münchener Kommentar - Voelskow, 3. Aufl., § 541 BGB Rdn. 6 und vor § 537 BGB Rdn. 5; Staudinger/Emmerich, 13. Aufl., vor § 537 BGB Rdn. 7).

  • BGH, 13.04.1992 - II ZR 277/90

    BGB -Gesellschaft als AG-Gesellschafter - Haftung der BGB -Gesellschafter für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.1997 - 10 U 93/96
    Da die Klägerin jedoch ihrerseits ihrer Untermieterin unter dem Gesichtspunkt des anfänglichen Unvermögens wegen Nichtgewährung des Mietgebrauchs auf Schadensersatz haftet, steht ihr gegenüber den Beklagten an sich ein entsprechender Freistellungsanspruch zu, der indes nach § 250 BGB in einen Geldanspruch übergegangen ist (vgl. BGH NJW 1989, 1216 und 1992, 2222 sowie Palandt/Heinrichs, aaO, Vorbem. vor § 249 BGB Rdn. 46).

    Einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung bedurfte es insoweit nicht, weil die Beklagten nach wie vor ernsthaft und endgültig ihre Schadensersatzverpflichtung in Abrede stellen (vgl. BGH NJW 1992, 2222 und NJW-RR 1996, 700).

  • BGH, 25.10.1988 - XI ZR 3/88

    Herausgabe von Arbeitsergebnissen durch den Steuerberater im Konkurs des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.1997 - 10 U 93/96
    Da die Klägerin jedoch ihrerseits ihrer Untermieterin unter dem Gesichtspunkt des anfänglichen Unvermögens wegen Nichtgewährung des Mietgebrauchs auf Schadensersatz haftet, steht ihr gegenüber den Beklagten an sich ein entsprechender Freistellungsanspruch zu, der indes nach § 250 BGB in einen Geldanspruch übergegangen ist (vgl. BGH NJW 1989, 1216 und 1992, 2222 sowie Palandt/Heinrichs, aaO, Vorbem. vor § 249 BGB Rdn. 46).
  • BGH, 05.07.1991 - V ZR 115/90

    Ansprüche des Pächters bei Unmöglichkeit der Nutzung aufgrund eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.1997 - 10 U 93/96
    Auch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 05.07.1991 (NJW 1991, 3277 ) sowie das Senatsurteil vom 11.10.1987 (ZMR 1988) geben zu einer abweichenden Beurteilung der Rechtslage keinen Anlaß, weil sie nicht einschlägig sind.
  • BGH, 31.01.1996 - VIII ZR 243/94

    Ausklammerung einzelner zum Grund des Anspruchs gehörender Fragen in einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.1997 - 10 U 93/96
    Einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung bedurfte es insoweit nicht, weil die Beklagten nach wie vor ernsthaft und endgültig ihre Schadensersatzverpflichtung in Abrede stellen (vgl. BGH NJW 1992, 2222 und NJW-RR 1996, 700).
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