Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
Titel 5 - Mietvertrag, Pachtvertrag (§§ 535 - 597) |
Untertitel 1 - Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse (§§ 535 - 548) |
Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) vom 19.06.2001
Vorherige Gesetzesfassungen
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.09.2001 | Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) | 19.06.2001 |
und Aufwendungs-
ersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels § 536bKenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme § 536cWährend der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter § 536dVertraglicher Ausschluss von Rechten des Mieters wegen eines Mangels § 537Entrichtung der Miete bei persönlicher Verhinderung des Mieters § 538Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch § 539Ersatz sonstiger Aufwendungen und Wegnahmerecht des Mieters § 540Gebrauchsüberlassung an Dritte § 541Unterlassungsklage bei vertragswidrigem Gebrauch § 542Ende des Mietverhältnisses § 543Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund § 544Vertrag über mehr als 30 Jahre § 545Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses § 546Rückgabepflicht des Mieters § 546aEntschädigung des Vermieters bei verspäteter Rückgabe § 547Erstattung von im Voraus entrichteter Miete § 548Verjährung der Ersatzansprüche und des Wegnahmerechts
Rechtsprechung zu § 538 BGB
411 Entscheidungen zu § 538 BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 02.02.2022 - XII ZR 46/21
Haftung für Beschädigung trotz Beachtung der anerkannten Regeln des ...
- AG Hamburg, 25.03.2022 - 48 C 483/19
Beendigung des Mietverhältnisses und Schadensersatz
- OLG Düsseldorf, 30.07.2019 - 24 U 104/18
Schadensersatzanspruch nach Rückgabe einer Mietsache
- AG Stuttgart, 30.03.2021 - 35 C 5509/19
Mietminderung wegen Bettwanzen?
- AG Leverkusen, 22.01.2013 - 25 C 486/12
Verpflichtung des Mieters eines Wohnmobils gegen den Vermieter auf Zahlung der ...
- AG Bremen, 01.06.2017 - 6 C 32/15
Frei widerrufbare Genehmigung zur Haltung von Hunden und Katzen zulässig?
- OLG Dresden, 06.03.2019 - 5 U 1613/18
Formularmäßige Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter bei einem ...
- BGH, 14.12.2016 - VIII ZR 49/16
Zur Frage der Verantwortlichkeit des Mieters für Wohnungsschäden nach ...
- AG Brandenburg, 14.06.2019 - 31 C 249/17
Verschlechterung der Wohnung durch Rauchen nicht nur "Schönheitsfehler"!
- AG Witten, 12.04.2018 - 2 C 684/17
Fenster anbohren geziemt sich nicht!
§ 538 BGB in Nachschlagewerken
- § 538 BGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Schönheitsreparatur
Querverweise
Auf § 538 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Mietvertrag, Pachtvertrag
- Mietverhältnisse über Wohnraum
- Allgemeine Vorschriften
- § 549 (Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften)