Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
| Titel 5 - Mietvertrag, Pachtvertrag (§§ 535 - 597) |
| Untertitel 1 - Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse (§§ 535 - 548a) |
Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) vom 19.06.2001
Vorherige Gesetzesfassungen
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.09.2001 | Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) | 19.06.2001 |
und Aufwendungs-
ersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels § 536bKenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme § 536cWährend der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter § 536dVertraglicher Ausschluss von Rechten des Mieters wegen eines Mangels § 537Entrichtung der Miete bei persönlicher Verhinderung des Mieters § 538Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch § 539Ersatz sonstiger Aufwendungen und Wegnahmerecht des Mieters § 540Gebrauchsüberlassung an Dritte § 541Unterlassungsklage bei vertragswidrigem Gebrauch § 542Ende des Mietverhältnisses § 543Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund § 544Vertrag über mehr als 30 Jahre § 545Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses § 546Rückgabepflicht des Mieters § 546aEntschädigung des Vermieters bei verspäteter Rückgabe § 547Erstattung von im Voraus entrichteter Miete § 548Verjährung der Ersatzansprüche und des Wegnahmerechts § 548aMiete digitaler Produkte
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Rechtsprechung zu § 538 BGB
460 Entscheidungen zu § 538 BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 02.02.2022 - XII ZR 46/21
Schadensersatzanspruch eines Betreibers einer Tennishalle gegen einen ...
- AG Hamburg, 24.10.2025 - 49 C 518/24
Unwirksame Schönheitsreparaturklausel
- AG Stuttgart, 30.03.2021 - 35 C 5509/19
Mietminderungsrecht bei Bettwanzenbefall; Zahlungsverzug nach Vermieterwechsel
- AG Berlin-Schöneberg, 15.10.2024 - 17 C 33/24
Schadensersatz für unterbliebene Schönheitsreparaturen und Sachbeschädigungen ...
- OLG Düsseldorf, 30.07.2019 - 24 U 104/18
Schadensersatzanspruch nach Rückgabe einer Mietsache
- AG Hanau, 29.11.2024 - 32 C 265/23
Schadensminderung des Vermieters bei unwirksamer Schönheitsreparaturenklausel
- AG München, 29.04.2024 - 231 C 10607/24
Unwirksame Klausel in Automietvertrag über verschuldensunabhängigen ...
- AG Bremen, 01.06.2017 - 6 C 32/15
Frei widerrufbare Genehmigung zur Haltung von Hunden und Katzen zulässig?
- AG Leverkusen, 22.01.2013 - 25 C 486/12
Verpflichtung des Mieters eines Wohnmobils gegen den Vermieter auf Zahlung der ...
- AG Hamburg, 25.03.2022 - 48 C 483/19
Beendigung des Mietverhältnisses und Schadensersatz wegen Wasserschaden am ...
§ 538 BGB in Nachschlagewerken
- § 538 BGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Schönheitsreparatur
Querverweise
Auf § 538 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Mietvertrag, Pachtvertrag
- Mietverhältnisse über Wohnraum
- Allgemeine Vorschriften
- § 549 (Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften)