Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
| Titel 5 - Mietvertrag, Pachtvertrag (§§ 535 - 597) |
| Untertitel 1 - Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse (§§ 535 - 548a) |
Setzt der Mieter einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache trotz einer Abmahnung des Vermieters fort, so kann dieser auf Unterlassung klagen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) vom 19.06.2001
Vorherige Gesetzesfassung
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.09.2001 | Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) | 19.06.2001 |
und Aufwendungs-
ersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels § 536bKenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme § 536cWährend der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter § 536dVertraglicher Ausschluss von Rechten des Mieters wegen eines Mangels § 537Entrichtung der Miete bei persönlicher Verhinderung des Mieters § 538Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch § 539Ersatz sonstiger Aufwendungen und Wegnahmerecht des Mieters § 540Gebrauchsüberlassung an Dritte § 541Unterlassungsklage bei vertragswidrigem Gebrauch § 542Ende des Mietverhältnisses § 543Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund § 544Vertrag über mehr als 30 Jahre § 545Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses § 546Rückgabepflicht des Mieters § 546aEntschädigung des Vermieters bei verspäteter Rückgabe § 547Erstattung von im Voraus entrichteter Miete § 548Verjährung der Ersatzansprüche und des Wegnahmerechts § 548aMiete digitaler Produkte
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Rechtsprechung zu § 541 BGB
268 Entscheidungen zu § 541 BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 19.12.2018 - XII ZR 5/18
Gewerberaummiete: Verjährung des Anspruchs des Vermieters gegen den Mieter auf ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Celle, 05.01.2018 - 2 U 94/17
Verjährung des Anspruchs auf Unterlassung mietvertragswidriger Nutzung von ...
- OLG Celle, 05.01.2018 - 2 U 94/17
- AG Stuttgart, 12.03.2021 - 35 C 1278/20
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung des Wohnraummietverhältnisses wegen ...
- AG Brandenburg, 29.10.2021 - 31 C 288/20
Kleingarten darf nicht nur der Erholung dienen!
- AG Frankfurt/Main, 28.04.2022 - 33 C 2354/21
Schuhe gehören nicht ins Treppenhaus
- AG Frankfurt/Main, 25.02.2022 - 33 C 3812/21
Vögel füttern verboten!
- AG Hamburg-Altona, 05.07.2019 - 318c C 1/19
Fahrradtransport durch das Treppenhaus eines Mietshauses - Unterlassungsanspruch
- AG Brandenburg, 07.12.2023 - 34 C 67/21
Drohender Marderbefall kann Fällen von Bäumen ermöglichen!
- AG München, 12.05.2014 - 424 C 28654/13
Ein Hund in der Wohnung reicht
- AG Hamburg, 16.12.2020 - 49 C 209/20
Wirksamkeit einer Kündigung wegen nicht rechtzeitiger Mietzahlung und ...
§ 541 BGB in Nachschlagewerken
- § 541 BGB wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
Geschftsfhigkeit
Geschäftsfähigkeit
Wohnungsangelegenheiten
Querverweise
Auf § 541 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Mietvertrag, Pachtvertrag
- Mietverhältnisse über Wohnraum
- Allgemeine Vorschriften
- § 549 (Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften)