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   OLG Düsseldorf, 18.12.2001 - 4 U 106/01   

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https://dejure.org/2001,7716
OLG Düsseldorf, 18.12.2001 - 4 U 106/01 (https://dejure.org/2001,7716)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.12.2001 - 4 U 106/01 (https://dejure.org/2001,7716)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Dezember 2001 - 4 U 106/01 (https://dejure.org/2001,7716)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatzpflicht aus Teilkaskoversicherung ; Anspruch auf Rettungskostenersatz nach §§ 62, 63 VVG ; Schaden infolge unmittelbaren Zusammenstoßes zwischen Fahrzeug und Haarwild; Ersatzfähigkeit von Schäden infolge eines Ausweichmanövers zur Vermeidung eines Zusammenstoßes mit ...

  • Judicialis

    VVG § 62; ; VVG § 63; ; AKB § 10; ; AKB § 2 (1) 1 d

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 62; VVG § 63; AKB § 10; AKB § 12 Abs. 1 I d
    Kein Rettungskostenersatz nach Ausweichmanöver zur Vermeidung einer Kollision mit einem anderen Fahrzeug L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 62 § 63; AKB § 10 § 2 (1) 1 d
    Ersatzpflicht aus Teilkaskoversicherung bei Zusammenstoß eines Fahrzeugs mit Haarwild

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 1275 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.02.1991 - IV ZR 202/90

    Erstattung von Rettungskosten zur Vermeidung eines Kfz-Unfalls mit Haarwild

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2001 - 4 U 106/01
    Dies ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH VersR 1991, 459, 460; Senat VersR 1994, 592; OLG Nürnberg VersR 1994, 929; OLG Köln NVersZ 2001, 322) nur der Fall, wenn und soweit ein Zusammenstoß mit dem Tier, also eine Berührung des Tieres, den Verkehrsunfall und die Beschädigung oder Zerstörung des Fahrzeuges bewirkt hat, nicht aber schon dann, wenn der Fahrer, um einen Zusammenstoß mit dem Tier zu vermeiden, diesem auszuweichen versucht, das Fahrzeug ins Schleudern gerät und von der Fahrbahn abkommt und dadurch beschädigt oder zerstört wird.

    a) Zwar setzt die in § 62 Abs. 1 S. 1 VVG normierte Rettungsobliegenheit des Versicherungsnehmers und der ihr korrespondierende ersatz seiner Aufwendungen nach § 63 Abs. 1 VVG - jedenfalls in der Sachversicherung - nicht voraus, dass der Versicherungsfall - hier also der Zusammenstoß mit Haarwild - bereits eingetreten ist, wenn der Versicherungsnehmer die Rettungsaufwendungen verursacht (sog. Vorerstreckungstheorie, vgl. BGH VersR 1991, 459, 460; Prölss/Martin, 26. Aufl., § 12 AKB, Rdnr. 43; Römer/Langheid, § 62 VVG, Rdnr. 3).

  • OLG Köln, 19.09.2000 - 9 U 48/99

    Entschädigungsanspruch gegen eine Kaskoversicherung bzgl. der Schäden aus einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2001 - 4 U 106/01
    Dies ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH VersR 1991, 459, 460; Senat VersR 1994, 592; OLG Nürnberg VersR 1994, 929; OLG Köln NVersZ 2001, 322) nur der Fall, wenn und soweit ein Zusammenstoß mit dem Tier, also eine Berührung des Tieres, den Verkehrsunfall und die Beschädigung oder Zerstörung des Fahrzeuges bewirkt hat, nicht aber schon dann, wenn der Fahrer, um einen Zusammenstoß mit dem Tier zu vermeiden, diesem auszuweichen versucht, das Fahrzeug ins Schleudern gerät und von der Fahrbahn abkommt und dadurch beschädigt oder zerstört wird.
  • OLG Nürnberg, 27.01.1994 - 8 U 2961/93

    Versicherungsschutz bei Zusammenstoß eines Kfz mit einem auf der Fahrbahn

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2001 - 4 U 106/01
    Dies ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH VersR 1991, 459, 460; Senat VersR 1994, 592; OLG Nürnberg VersR 1994, 929; OLG Köln NVersZ 2001, 322) nur der Fall, wenn und soweit ein Zusammenstoß mit dem Tier, also eine Berührung des Tieres, den Verkehrsunfall und die Beschädigung oder Zerstörung des Fahrzeuges bewirkt hat, nicht aber schon dann, wenn der Fahrer, um einen Zusammenstoß mit dem Tier zu vermeiden, diesem auszuweichen versucht, das Fahrzeug ins Schleudern gerät und von der Fahrbahn abkommt und dadurch beschädigt oder zerstört wird.
  • OLG Düsseldorf, 05.10.1993 - 4 U 15/93

    Fahrer eines Pkw; Ausweichen eines Hasen; Plötzliches Abbremmsen; Grobe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2001 - 4 U 106/01
    Dies ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH VersR 1991, 459, 460; Senat VersR 1994, 592; OLG Nürnberg VersR 1994, 929; OLG Köln NVersZ 2001, 322) nur der Fall, wenn und soweit ein Zusammenstoß mit dem Tier, also eine Berührung des Tieres, den Verkehrsunfall und die Beschädigung oder Zerstörung des Fahrzeuges bewirkt hat, nicht aber schon dann, wenn der Fahrer, um einen Zusammenstoß mit dem Tier zu vermeiden, diesem auszuweichen versucht, das Fahrzeug ins Schleudern gerät und von der Fahrbahn abkommt und dadurch beschädigt oder zerstört wird.
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