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   OLG Düsseldorf, 18.12.2003 - I-10 U 86/03   

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https://dejure.org/2003,6877
OLG Düsseldorf, 18.12.2003 - I-10 U 86/03 (https://dejure.org/2003,6877)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.12.2003 - I-10 U 86/03 (https://dejure.org/2003,6877)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Dezember 2003 - I-10 U 86/03 (https://dejure.org/2003,6877)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Haftung des Untervermieters auf Schadensersatz; "Vertretenmüssen" der Beendigung des Hauptmietverhältnisses durch den ersten Untervermieter; Verhältnis der Beteiligten in einer Kette gestaffelter Untermietverhältnisse zueinander; Umfang der ...

  • Judicialis

    BGB § 538; ; BGB § 541 a.F.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzanspruch aus Untervermietverhältnis bei Kündigung durch Hauptvermieter wegen Zahlungsverzugs des ersten Untervermieters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietvertrag - Kündigung: Zur Haftung bei mehreren Untervermietern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZMR 2004, 669
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 02.01.1995 - 1 BvR 320/94

    Fristlose Kündigung wegen Verbreitens eines ausländerfeindlichen Flugblatts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2003 - 10 U 86/03
    Nur in diesem Kontext übernimmt der Untervermieter mit der durch den Untermietvertrag eingegangenen Verpflichtung zur Gewährung des Mietgebrauchs auch die Haftung für seine Leistungsfähigkeit (vgl. BGH NJW 1996, 45).

    (b.) Der Beklagte ist auch durch die unmittelbar an die "Erste Untervermieterin" geleisteten Zahlungen nicht i.S. des § 812 Abs. 1 BGB von einer Verbindlichkeit befreit worden, denn mit der Beendigung des Hauptmietverhältnisses und dem Herausgabeverlangen des Grundstückseigentümers war auch dem Beklagten in seiner Eigenschaft als (Unter-) Mieter der "Ersten Untervermieterin" der Gebrauch der Mietsache entzogen mit der aus § 537 Abs. 1 BGB a.F. folgenden Konsequenz einer Mietzinsreduzierung auf Null (vgl. BGH NJW 1996, 45; OLG Hamm, NJW-RR 1987, 1304; Wolf/Eckert/Ball, a.a.O., Rdnr. 1329).

  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2003 - 10 U 86/03
    Sie kommt demgemäß nicht zur Anwendung, wenn der Empfänger infolge der Weitergabe des Erlangten einen Anspruch gegen Dritte als ausgleichenden Wert im Sinne von § 818 Abs. 2 BGB erworben hat (BGH, WM 1993, 251, 258; OLG Frankfurt WM 1989, 1881, 1882 f).
  • BGH, 21.04.1954 - VI ZR 55/53

    Erfüllungsgehilfe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2003 - 10 U 86/03
    Ob jemand als Erfüllungsgehilfe eines anderen anzusehen ist, bestimmt sich allein danach, ob er nach den rein tatsächlichen Vorgängen des gegebenen Falles mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung der diesem obliegenden Verbindlichkeit als seine Hilfsperson tätig wird (vgl. BGHZ 13, 111, 113; 50, 32, 35; 98, 330, 334).
  • BGH, 27.10.1999 - XII ZR 239/97

    Zuvielzahlung von Unterhalt aufgrund einer einstweiligen Anordnung zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2003 - 10 U 86/03
    Diese Vorschrift dient dem Schutz des gutgläubig Bereicherten, der das rechtsgrundlos Empfangene im Vertrauen auf das Fortbestehen des Rechtsgrundes verbraucht hat und daher nicht über den Betrag der bestehen gebliebenen Bereicherung hinaus zur Herausgabe oder zum Wertersatz verpflichtet werden soll (BGH, NJW 2000, 740).
  • BGH, 29.11.1995 - XII ZR 230/94

    Kündigung des Mietvertrages wegen Unzulässigkeit der Vermietung von Teileigentum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2003 - 10 U 86/03
    Ein Rückgriff auf die allgemeinen Vorschriften über Unmöglichkeit und Unvermögen ist im Anwendungsbereich des § 541 BGB ausgeschlossen (st. Rspr., zuletzt BGH, NJW 1996, 714 m.w.N.), so dass die Frage, ob der Beklagte von seiner Leistungspflicht gemäß § 275 II BGB a.F. befreit worden ist, keine Rolle spielt.
  • BGH, 09.10.1986 - I ZR 138/84

    "Unternehmensberatungsgesellschaft I"; Ausübung der Steuerberatung durch eine zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2003 - 10 U 86/03
    Ob jemand als Erfüllungsgehilfe eines anderen anzusehen ist, bestimmt sich allein danach, ob er nach den rein tatsächlichen Vorgängen des gegebenen Falles mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung der diesem obliegenden Verbindlichkeit als seine Hilfsperson tätig wird (vgl. BGHZ 13, 111, 113; 50, 32, 35; 98, 330, 334).
  • BGH, 30.10.1974 - VIII ZR 69/73

    Wertsicherungsklausel; Rechtsmangel beim Untermietvertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2003 - 10 U 86/03
    Dies beruht darauf, dass es sich bei der Verweisung in § 541 BGB a.F. auf § 538 BGB a.F. um eine Rechtsgrundverweisung handelt, so dass der Untervermieter nur dann auf Schadensersatz haftet, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 538 Abs. 1 BGB a.F. vorliegen (BGH, NJW 1975, 44, 46), der hier als Haftungsnorm allein in Betracht kommt.
  • BGH, 29.05.1978 - II ZR 166/77

    doppelte Kontogutschrift (Konsul) - Girovertrag, Stornorecht, Saldoanerkennung,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2003 - 10 U 86/03
    Soweit in der Rechtsprechung angenommen wird, die Bereicherung falle weg, wenn der Anspruch gegen den Dritten praktisch wertlos sei (vgl. BGHZ 72, 9, 13), braucht der Senat hierzu nicht Stellung zu nehmen, weil die Berufung des Beklagten hierzu keine Ausführungen enthält.
  • BGH, 27.03.1968 - VIII ZR 10/66

    Spediteur als Erfüllungsgehilfe des Verkäufers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2003 - 10 U 86/03
    Ob jemand als Erfüllungsgehilfe eines anderen anzusehen ist, bestimmt sich allein danach, ob er nach den rein tatsächlichen Vorgängen des gegebenen Falles mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung der diesem obliegenden Verbindlichkeit als seine Hilfsperson tätig wird (vgl. BGHZ 13, 111, 113; 50, 32, 35; 98, 330, 334).
  • OLG Hamm, 26.08.1987 - 30 REMiet 1/87

    Haftungsbegründende Gebrauchsentziehung; Geltendmachung; Durchsetzung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2003 - 10 U 86/03
    (b.) Der Beklagte ist auch durch die unmittelbar an die "Erste Untervermieterin" geleisteten Zahlungen nicht i.S. des § 812 Abs. 1 BGB von einer Verbindlichkeit befreit worden, denn mit der Beendigung des Hauptmietverhältnisses und dem Herausgabeverlangen des Grundstückseigentümers war auch dem Beklagten in seiner Eigenschaft als (Unter-) Mieter der "Ersten Untervermieterin" der Gebrauch der Mietsache entzogen mit der aus § 537 Abs. 1 BGB a.F. folgenden Konsequenz einer Mietzinsreduzierung auf Null (vgl. BGH NJW 1996, 45; OLG Hamm, NJW-RR 1987, 1304; Wolf/Eckert/Ball, a.a.O., Rdnr. 1329).
  • BGH, 28.11.1989 - XI ZR 112/89
  • BGH, 15.02.1961 - VIII ZR 183/59
  • OLG Saarbrücken, 20.12.2010 - 8 U 507/09

    Gaststättenpachtvertrag: Schadensersatzanspruch des Pächters bei

    Es spricht viel dafür, dass dies hier der Fall war, auch wenn grundsätzlich der Verpächter im Verhältnis des Hauptpächters zum Unterpächter nicht Erfüllungsgehilfe des Hauptpächters ist (vgl. OLG Düsseldorf WuM 2004, 18 ff. Tz. 14, zit. nach juris; Palandt/ Weidenkaff, a. a. O., § 540 Rdnr. 18).
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