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   OLG Düsseldorf, 19.02.2013 - I-20 U 48/12   

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https://dejure.org/2013,4456
OLG Düsseldorf, 19.02.2013 - I-20 U 48/12 (https://dejure.org/2013,4456)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.02.2013 - I-20 U 48/12 (https://dejure.org/2013,4456)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Februar 2013 - I-20 U 48/12 (https://dejure.org/2013,4456)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 97 Abs. 2 S. 4
    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung des Urheberrechts durch die Erben des Urhebers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatz des Erben bei Urheberrechtsverletzung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • radziwill.info (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Urheberrechtsschutz des Architekten - nicht für jedes Bauwerk, nicht immer, nicht unbegrenzt

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Erbin eines Architekten kann keinen immateriellen Schadensersatz wegen Verletzung des Urheberrechts geltend machen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Immaterieller Schadensersatzanspruch des Urhebers geht nicht auf den Erben über

  • tacke-krafft.de (Kurzinformation)

    Kein Schadenersatzanspruch der Witwe eines Architekten bei Urheberrechtsverletzung

  • rechtsportlich.net (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf immateriellen Schadensersatz für Erben eines Urhebers

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Urheber-Erbe hat keinen Schmerzensgeldanspruch

  • tacke-krafft.de (Kurzinformation)

    Kein Schadenersatzanspruch der Witwe eines Architekten bei Urheberrechtsverletzung

Besprechungen u.ä. (2)

  • radziwill.info (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Urheberrechtsschutz des Architekten - nicht für jedes Bauwerk, nicht immer, nicht unbegrenzt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Urheberrecht des Architekten verletzt: Erbe kann kein Schmerzensgeld verlangen! (IBR 2013, 358)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 278
  • ZUM 2013, 678
  • BauR 2013, 1002
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 06.12.2005 - VI ZR 265/04

    Zum postmortalen Geldentschädigungsanspruch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2013 - 20 U 48/12
    Die Zuerkennung einer Geldentschädigung gegenüber einem Angehörigen bei Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsschutzes wäre mit der Funktion des Anspruchs auf immaterielle Entschädigung unvereinbar (BGH, GRUR 2006, 252 Rn. 13 - Postmortaler Persönlichkeitsschutz).

    Unter beiden Gesichtspunkten liefe also eine Geldentschädigung ins Leere (BGH, GRUR 2006, 252 Rn. 13 - Postmortaler Persönlichkeitsschutz).

    Der Präventionsgedanke allein vermag jedoch die Gewährung einer Geldentschädigung nach dem Tod einer Person nicht zu tragen (BGH, GRUR 2006, 252 Rn. 14 - Postmortaler Persönlichkeitsschutz).

    Das unterscheidet ihn einerseits vom Abwehranspruch, den postmortal der Wahrnehmungsberechtigte geltend machen kann, und andererseits von dem materiellen Schadensersatzanspruch wegen einer Verletzung vermögenswerter Bestandteile des Persönlichkeitsrechts, der auf den Erben übergehen kann (BGH, GRUR 2006, 252 Rn. 14 - Postmortaler Persönlichkeitsschutz).

    Wie ausgeführt, vermag der Präventionsgedanke allein die Gewährung einer Geldentschädigung nach dem Tod einer Person nicht zu tragen (BGH, GRUR 2006, 252 Rn. 14 - Postmortaler Persönlichkeitsschutz).

  • BGH, 19.03.2008 - I ZR 166/05

    St. Gottfried

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2013 - 20 U 48/12
    Es wird zum postmortalen Urheberpersönlichkeitsrecht, dem ein geringeres Gewicht beizumessen ist als zu Lebzeiten des Urhebers (BGH, GRUR 2012, 172 Rn. 5 - Stuttgart 21) und das - genau wie das allgemeine postmortale Persönlichkeitsrecht - mit zunehmenden Zeitablauf weiter verblasst (stRspr. vgl. BGH, GRUR 2012, 172 Rn. 5 - Stuttgart 21; GRUR 1989, 106, 107 - Oberammergauer Passionsspiele II, GRUR 2008, 984 Rn. 29 - St. Gottfried).

    Die Frage, ob durch eine konkrete bauliche Veränderung das Werk entstellt oder beeinträchtigt wird und falls ja, ob diese Beeinträchtigung vom Urheber aufgrund einer Interessenabwägung hinzunehmen ist, ist hochkomplex (vgl. hierzu BGH, GRUR 2008, 984 ff. - St. Gottfried) und entzieht sich daher einem entsprechenden Wahrscheinlichkeitsurteil.

    Ob es sich bei einem Gebäude um eine persönliche geistige Schöpfung im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG handelt, ob also der ästhetische Gehalt einen solchen Grad erreicht, dass nach Auffassung der für Kunst empfänglichen und mit Kunstanschauungen einigermaßen vertrauten Kreise von einer künstlerischen Leistung gesprochen werden kann (BGH, GRUR 1983, 377, 378 - Brombeer-Muster), kann das Gericht aus eigener Sachkunde beurteilen, da für die Feststellung der Schöpfungshöhe der ästhetische Eindruck maßgeblich ist, den das Werk nach dem Durchschnittsurteil des für Kunst empfänglichen und mit Kunstfragen einigermaßen vertrauten Menschen vermittelt (BGH, GRUR 2008, 984 Rn. 20 - St. Gottfried).

    Geht es - wie hier bei der Gestaltung eines Bauwerkes - um ein Werk, bei dem es wesentlich auf den sich auf Grund der Betrachtung des Objekts ergebenden Gesamteindruck ankommt, der sich oft einer genauen Wiedergabe durch Worte entzieht, kann der Kläger seiner Darlegungslast auch durch Vorlage von Fotografien des Werkes genügen, wenn die maßgeblichen Umstände hierauf ausreichend deutlich zu erkennen sind (BGH, GRUR 2008, 984 Rn. 19 - St. Gottfried).

  • BGH, 05.03.1971 - I ZR 94/69

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verwendung einer Fotografie ("Petite

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2013 - 20 U 48/12
    Das Urheberpersönlichkeitsrecht ist nur ein Ausschnitt und eine besondere Erscheinungsform des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (BGH GRUR 1971, 525, 526 - Petite Jacqueline; Wandtke/Bullinger/v. Wolff, Urheberrecht, 3. Aufl., § 97 Rn. 84).

    Die Vorschrift des § 97 Abs. 2 Satz 4 UrhG gewährt dem Urheber für schwerwiegende Verletzungen des Urheberpersönlichkeitsrechts einen immateriellen Schadensersatz (BGH GRUR 1971, 525, 526 - Petite Jacqueline).

    Sie setzt ein erhebliches persönliches Interesse und eine innere Bindung des Urhebers an sein Werk voraus, die so stark ist, dass ihn die Missachtung seiner Entschließungsfreiheit schwerwiegend in seinen urheberpersönlichkeitsrechtlichen Belangen getroffen hat (BGH GRUR 1971, 525, 526 - Petite Jacqueline; Wandtke/Bullinger/v. Wolff, Urheberrecht, 3. Aufl., § 97 Rn. 85).

  • BGH, 04.06.1974 - VI ZR 68/73

    Persönlichkeitsschutz Verstorbener - Grobe Entstellung - Angehörige -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2013 - 20 U 48/12
    Bei der Zubilligung einer Geldentschädigung im Fall einer schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung steht nämlich regelmäßig der Gesichtspunkt der Genugtuung für das Opfer im Vordergrund (BGH, GRUR 1974, 797, 800 - Fiete Schulze).

    Der Anspruch auf immateriellen Schadensersatz wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts steht nämlich nur dem Rechtsträger und nur zu seinen Lebzeiten zu (BGH, GRUR 1974, 797, 800 - Fiete Schulze).

  • OLG Hamburg, 14.04.1994 - 3 U 236/93

    Vervielfältigungsrecht für die plastische Nachbildung einer Skulptur ; Verletzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2013 - 20 U 48/12
    Der Anspruch ist auf die Person des Urhebers beschränkt (so auch: OLG Hamburg, ZUM 1995, 430, 433 - Ile de France).

    Eine Geldentschädigung kann ihm selbst keine Genugtuung mehr verschaffen (vgl. OLG Hamburg, ZUM 1995, 430, 433 - Bronzeskulptur).

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2013 - 20 U 48/12
    Die Kosten eines Sachverständigengutachtens gehören nur zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist (BGH, NJW 2007, 1450 Rn. 11).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 291/98

    Entfernung der Herstellungsnummer II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2013 - 20 U 48/12
    Ein Anspruch auf Auskunftserteilung nach Treu und Glauben gemäß § 242 besteht grundsätzlich in jedem Rechtsverhältnis, in dem der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen und der Verpflichtete unschwer zur Auskunftserteilung in der Lage ist (BGH, GRUR 2001, 841, 842 - Entfernung der Herstellungsnummer II).
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 37/03

    Erlass eines Anerkenntnisurteils im schriftlichen Verfahren vor dem anberaumten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2013 - 20 U 48/12
    Ein einmal gestellter Antrag bleibt aufrechterhalten und muss nicht wiederholt werden (BGH, NJW 2004, 2019, 2021).
  • BGH, 27.01.1983 - I ZR 177/80

    Brombeer-Muster

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2013 - 20 U 48/12
    Ob es sich bei einem Gebäude um eine persönliche geistige Schöpfung im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG handelt, ob also der ästhetische Gehalt einen solchen Grad erreicht, dass nach Auffassung der für Kunst empfänglichen und mit Kunstanschauungen einigermaßen vertrauten Kreise von einer künstlerischen Leistung gesprochen werden kann (BGH, GRUR 1983, 377, 378 - Brombeer-Muster), kann das Gericht aus eigener Sachkunde beurteilen, da für die Feststellung der Schöpfungshöhe der ästhetische Eindruck maßgeblich ist, den das Werk nach dem Durchschnittsurteil des für Kunst empfänglichen und mit Kunstfragen einigermaßen vertrauten Menschen vermittelt (BGH, GRUR 2008, 984 Rn. 20 - St. Gottfried).
  • BGH, 08.02.1980 - I ZR 32/78

    Architektenentwürfe als persönliche geistige Schöpfung im Sinne des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2013 - 20 U 48/12
    Aus der von der Klägerin angeführten Entscheidung "Architektenwechsel" des Bundesgerichtshofs (GRUR 1980, 853, 854) ergibt sich nichts Anderes.
  • BGH, 04.06.1992 - IX ZR 149/91

    Vollstreckbarerklärung eines US-Schadensersatzurteils

  • BGH, 09.11.2011 - I ZR 216/10

    Grenzen postmortalen Urheberrechtsschutzes: Interessenabwägung bei

  • BVerfG, 19.10.2006 - 1 BvR 402/06

    Kein Anspruch auf Geldentschädigung wegen Verletzung des postmortalen

  • BGH, 13.10.1988 - I ZR 15/87

    Oberammergauer Passionsspiele II; Unzulässige Beeinträchtigung eines Werks durch

  • BGH, 14.11.1984 - IVa ZR 179/82

    Erfüllung des Auskunftsanspruchs

  • LG Düsseldorf, 22.02.2012 - 12 O 30/10

    Anspruch auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

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