Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 19.06.2008 - I-2 U 95/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz
Multifeed-Antenne II
- Judicialis
ZPO § 313a Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 540 Abs. 2; ; ZPO § 542 Abs. 2 Satz 1; ; PatG § 10; ; PatG § 139; ; PatG § 140
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit einer Abnehmerverwarnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung
- rechtsportal.de
Wirksamkeit einer Abnehmerverwarnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 11.09.2007 - 4a O 146/07
- OLG Düsseldorf, 19.06.2008 - I-2 U 95/07
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2009, 122 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.02.1995 - I ZR 15/93
Abnehmerverwarnung - Schutzrechtsverwarnung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.06.2008 - 2 U 95/07
Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass die Abmahnung nicht nur dann einen widerrechtlichen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Verwarnten oder seines Zulieferers darstellt, wenn die Verwarnung sachlich unberechtigt ist, sondern gleichermaßen dann, wenn sie sich - selbst bei voller materieller Berechtigung - im sonstigen Inhalt oder der Form nach als unzulässig erweist (GRUR 1995, 424 - Abnehmerverwarnung).Letzteres ist bereits bejaht worden für den Fall, dass der Adressat durch die Abmahnung irregeführt wird, z.B. dadurch, dass der Verwarnende in seiner Abmahnung auf ein seiner Rechtsauffassung bestätigendes erstinstanzliches Urteil Bezug nimmt, ohne darüber aufzuklären, dass das betreffende Erkenntnis keine endgültige, d.h. rechtskräftige Entscheidung darstellt, sondern mit Rechtsmitteln angegriffen ist (BGH, GRUR 1995, 424 - Abnehmerverwarnung).
- BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04
Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.06.2008 - 2 U 95/07
In der Entscheidung "Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung" hat der Große Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (GRUR 2005, 882) die besondere Schutzbedürftigkeit des von einer Abnehmerverwarnung getroffenen Wettbewerbers ausdrücklich herausgestellt: .
- OLG Frankfurt, 08.11.2012 - 6 U 161/11
Haftung des Anwalts bei unberechtigter Schutzrechtsverwarnung
Dies gilt ungeachtet davon, dass der Abmahnende sich redlich zu verhalten und insbesondere bei einer Abnehmerverwarnung über diejenigen Umstände aufzuklären hat, die für die Frage seiner Unterwerfung erkennbar relevant sind und in die der Verwarnte keinen Einblick hat, (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2009, 122, juris-Rn. 17).