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   OLG Düsseldorf, 20.04.2016 - I-3 Wx 62/16   

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https://dejure.org/2016,10109
OLG Düsseldorf, 20.04.2016 - I-3 Wx 62/16 (https://dejure.org/2016,10109)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.04.2016 - I-3 Wx 62/16 (https://dejure.org/2016,10109)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. April 2016 - I-3 Wx 62/16 (https://dejure.org/2016,10109)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    GNotKG §§ 40 Abs. 1 S. 1 u. 2, 79; BGB § 1967 Abs. 1 Var. 1
    Aufschiebend auf den Tod des Erblassers bedingte Verpflichtung zur Rückübertragung eines Grundstücks als Erblasserschuld i. S. v. § 40 Abs. 1 S. 1 GNotKG

  • notar-drkotz.de

    Aufschiebend bedingte Rückübertragung Grundstück nach dem Tod eines Erblassers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 1698
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.12.1996 - V ZB 27/96

    Eintragungsfähigkeit einer Vormerkung zur Sicherung eines mehrfach aufschiebend

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.2016 - 3 Wx 62/16
    Bei dem notariellen Übertragungsvertrag vom 15. Januar 2013 handelt es sich um ein typisches Vertragswerk einer vorweggenommenen Erbfolge, das auch Vereinbarungen enthält, die ein Verbleiben des Grundbesitzes innerhalb der Familie sowie im Falle des Vorversterbens der jüngeren Generation einen Rückfall in die Hände der älteren Generation gewährleisten sollen (vgl. BGHZ 134, 182 ff.).

    Der bedingte Anspruch ist eine Nachlassverbindlichkeit, nämlich eine vom Erblasser herrührende Verpflichtung." (BGHZ 134, 182 ff./Tz. 23).

  • BFH, 04.07.2012 - II R 15/11

    Vom Erblasser herrührende Steuerschulden für das Todesjahr als

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.2016 - 3 Wx 62/16
    Allerdings hat der Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit der Darlegung, auch noch werdende und schwebende Rechtsbeziehungen des Erblassers gingen auf den Erben über, hinzugefügt, "mithin" seien Erblasserschulden "auch die erst in der Person des Erben entstehenden Verbindlichkeiten, die als solche schon dem Erblasser entstanden wären, wenn er nicht vor Eintritt der zu ihrer Entstehung nötigen weiteren Voraussetzung verstorben wäre" (BGH NJW 1991, 2558 f.; vgl. auch BFH DStR 2012, 1698 ff.).
  • BGH, 07.06.1991 - V ZR 214/89

    Eintritt der Bedürftigkeit nach dem Tod des Beschenkten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.2016 - 3 Wx 62/16
    Allerdings hat der Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit der Darlegung, auch noch werdende und schwebende Rechtsbeziehungen des Erblassers gingen auf den Erben über, hinzugefügt, "mithin" seien Erblasserschulden "auch die erst in der Person des Erben entstehenden Verbindlichkeiten, die als solche schon dem Erblasser entstanden wären, wenn er nicht vor Eintritt der zu ihrer Entstehung nötigen weiteren Voraussetzung verstorben wäre" (BGH NJW 1991, 2558 f.; vgl. auch BFH DStR 2012, 1698 ff.).
  • BGH, 14.07.1976 - IV ZR 123/75

    Rechtswirksames Zustandekommen einer Schenkung - Schuldrechtlicher Anspruch der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.2016 - 3 Wx 62/16
    Es liegt nicht etwa der Sonderfall vor, dass eine Erblasserschuld bereits deshalb ausscheiden würde, weil die Vereinbarungen zum Rückübertragungsanspruch konkret so ausgestaltet wären, dass der Erblasser durch Rechtsgeschäft unter Lebenden ohne Beteiligung seiner Erben nicht sich selbst, sondern ausschließlich diese belastet hätte (wie etwa im Fall BGH WM 1976, 1130 ff., wo in einem Treuhandvertrag vereinbart worden war, ein bestimmtes Widerrufsrecht werde zwar nicht für die Person des Erblassers, wohl jedoch für die Person seiner Erben ausgeschlossen).
  • OLG Naumburg, 27.11.2013 - 1 AR 25/13

    Gerichtsstand der Erbschaft: Ansprüche eines Lebenspartners wegen zu Gunsten des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.2016 - 3 Wx 62/16
    Dem stehen indes Stimmen gegenüber, die als Erblasserschuld auch Bereicherungsansprüche auf Rückforderung einer Leistung ansehen, die gerade wegen des Todes des Erblassers ihren Zweck verfehlt (OLG Naumburg ZEV 2014, 205; BeckOK BGB - Lohmann, Stand: 01.02.2016, § 1967 Rdnr. 14a).
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