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   OLG Düsseldorf, 20.05.2010 - VI-2 Kart 9/09 (V)   

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https://dejure.org/2010,12436
OLG Düsseldorf, 20.05.2010 - VI-2 Kart 9/09 (V) (https://dejure.org/2010,12436)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.05.2010 - VI-2 Kart 9/09 (V) (https://dejure.org/2010,12436)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Mai 2010 - VI-2 Kart 9/09 (V) (https://dejure.org/2010,12436)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Auskunftsbeschlusses des Bundeskartellamts bzgl. der Überprüfung von Preisen eines Stromversorgers für die Stromlieferung zum Betrieb von Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen; Voraussetzungen für die Annahme eines Anfangsverdachts des Missbrauchs ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 65 Abs. 3 S. 3; GWB § 65 Abs. 3 S. 1 Nr. 2
    Rechtmäßigkeit eines Auskunftsbeschlusses des Bundeskartellamts hinsichtlich der Überprüfung der Preise eines Stromversorgers für Strom zum Betrieb von Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.02.2010 - KVR 66/08

    Wasserpreise Wetzlar

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2010 - 2 Kart 9/09
    Es ist dann Sache des betreffenden Versorgungsunternehmens, die Abweichungen zu rechtfertigen (vgl. zu § 103 GWB s. BGH Beschluss vom 02.02.2010 - KVR 66/08 - Wasserpreise Wetzlar, WuW/E DE-R 2841 ff.).

    Dies ist vor dem Hintergrund der Rechtsprechung zur Bedeutung der Gebietsstruktur im Rahmen einer Missbrauchsaufsicht bei leitungsgebundener Versorgung nicht zu beanstanden (vgl. BGH Beschluss vom 02.02.2010 - KVR 66/08 - Wasserpreise Wetzlar, WuW/E DE-R 2841 ff., zu Wasserpreisen).

  • BGH, 11.11.2008 - KVR 60/07

    E. ON/Stadtwerke Eschwege

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2010 - 2 Kart 9/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 178, 285 - E.ON/Stadtwerke Eschwege, Rdnrn. 29 ff.; s. auch Beschluss vom 02.02.2010 - KVZ 16/09 - Kosmetikartikel, WRP 2010, 658 Rdnr. 34) kann einer Verfügung des Bundeskartellamts durchaus auch nur eine Auswertung von Marktdaten zugrunde gelegt werden; weitergehende Erhebungen sind dann nur bei ernsthaften Zweifeln an der Richtigkeit der Auswertung oder der zugrunde liegenden Daten notwendig.
  • BGH, 02.02.2010 - KVZ 16/09

    Kosmetikartikel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2010 - 2 Kart 9/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 178, 285 - E.ON/Stadtwerke Eschwege, Rdnrn. 29 ff.; s. auch Beschluss vom 02.02.2010 - KVZ 16/09 - Kosmetikartikel, WRP 2010, 658 Rdnr. 34) kann einer Verfügung des Bundeskartellamts durchaus auch nur eine Auswertung von Marktdaten zugrunde gelegt werden; weitergehende Erhebungen sind dann nur bei ernsthaften Zweifeln an der Richtigkeit der Auswertung oder der zugrunde liegenden Daten notwendig.
  • OLG Düsseldorf, 04.05.2011 - Kart 7/10

    Zuständigkeit des Bundeskartellamts für die Überprüfung von Kartellverstößen im

    Das Gericht kann einen Auskunftsbeschluss nur daraufhin überprüfen, ob das - von der Kartellbehörde darzulegende - Ermittlungskonzept vertretbar ist und ob die Kartellbehörde die Erforderlichkeit der erbetenen Auskünfte mit vertretbaren Erwägungen bejaht hat (Senat, WuW/E DE-R 1861 - Kalksandstein ; WuW/E DE-R 1179, 1180/1181 - Stromcon-tracting ; WuW/E DE-R 677, 678, 680 - Müllverbrennungsanlage ; OLG Düsseldorf, 2. Kartellsenat, Beschl. v. 20.5.2010 - VI - 2 Kart 9/09 (V) ; Klaue in Immenga/Mest-mäcker, Wettbewerbsrecht GWB, 4. Aufl., § 59 Rdnr. 19 ff.; Barth in Münchener Kommentar, GWB, § 59 Rdnr. 6 ff.; Bechtold in Bechtold/Otting, GWB, 6. Aufl., § 59 Rdnr. 6 ff.; Becker in Loewenheim/Meessen/Riesenkampff, Kartellrecht, 2. Aufl., § 59 Rdnr. 1) sowie eine angeordnete Einsicht vor Ort dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt ( Klaue , a.a.O. § 59 Rdnr. 23; Becker , a.a.O. § 59 Rdnr. 9; Schneider in Langen/ Bunte, Kommentar zum deutschen und europäischen Kartellrecht, Band 1, 11. Aufl., § 59 Rdnr. 15).
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