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   OLG Düsseldorf, 21.03.2013 - I-2 U 92/11   

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OLG Düsseldorf, 21.03.2013 - I-2 U 92/11 (https://dejure.org/2013,17862)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.03.2013 - I-2 U 92/11 (https://dejure.org/2013,17862)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. März 2013 - I-2 U 92/11 (https://dejure.org/2013,17862)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Der Wiedereinsetzung kommt nicht die Wirkung zu, dass eine unwahre Angabe über den (zeitweilig erloschenen) Patentschutz rückwirkend wahr wird

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 1
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (32)

  • BGH, 16.03.1956 - I ZR 62/55
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.2013 - 2 U 92/11
    Die Wirkungen der Wiedereinsetzung sind im Gesetz - sei es in § 123 PatG, oder in § 233 ZPO - nicht abschließend geregelt (vgl. auch BGH GRUR 1956, 265, 268 - Rheinmetall-Borsig I).

    Auch für § 123 Abs. 1 PatG ist anerkannt, dass eine infolge nicht fristgemäß gezahlter Jahresgebühr verfallene Patentanmeldung durch die Wiedereinsetzung rückwirkend wieder auflebt (BGH GRUR 1993, 460, 464 - Wandabstreifer; Benkard/Schäfers, PatG 10. Aufl.: § 123 PatG Rn 69) oder ein aus demselben Grund erloschenes Patent rückwirkend wieder in Kraft tritt (BGH GRUR 1956, 265 - Rheinmetall-Borsig I; Benkard/Schäfers, PatG 10. Aufl.: § 123 PatG Rn 69).

    Allerdings hat der BGH zu § 123 Abs. 1 PatG auch entschieden, dass der Wiedereinsetzung, mit der ein erloschenes Patent wieder in Kraft tritt, keine Rückwirkung in dem Sinne zukommt, dass Benutzungshandlungen, die in der Zeit zwischen dem Erlöschen und dem Wiederinkrafttreten des Patents erfolgt sind, als rechtswidrig anzusehen wären (BGH GRUR 1956, 265 - Rheinmetall-Borsig I; vgl. auch BGH GRUR 1963, 519, 522 - Klebemax).

    Im Übrigen hat der BGH ausgehend von der Interessenlage der Parteien eine Rückwirkung der Wiedereinsetzung in dem Sinne verneint, dass Benutzungshandlungen während der Zeit zwischen dem Erlöschen und dem Wiederinkrafttreten des Patents nachträglich rechtswidrig werden (BGH GRUR 1956, 265, 268 - Rheinmetall-Borsig I).

    Der Beklagten ist zuzugeben, dass es im vorliegenden Fall nicht wie in den bisherigen Entscheidungen des BGH um die Frage geht, ob eine ursprünglich rechtmäßige Benutzungshandlung nachträglich zu einer rechtswidrigen wird beziehungsweise die Benutzung einer offengelegten, aber verfallenen Patentanmeldung nachträglich entschädigungspflichtig wird (BGH GRUR 1956, 265 - Rheinmetall-Borsig I; GRUR 1993, 460 - Wandabstreifer).

    Ob der Abmahnende im Einzelfall tatsächlich in seinem Vertrauen auf die Erstattungsfähigkeit der Abmahnkosten schutzwürdig ist, mag auf die Frage, ob die Abmahnung berechtigt war oder die Abmahnkosten erforderlich waren, Einfluss haben (vgl. BGH GRUR 1956, 265, 268 und 270 - Rheinmetall-Borsig I zu Ansprüchen wegen unlauterer Ausnutzung einer Fristversäumung).

    Dies ist aber ohne Bedeutung für die Frage, ob die Interessenlage in dem Fall, dass nach dem Erlöschen des Patents mit irreführenden Angaben zum Patentschutz geworben und anschließend die Wiedereinsetzung erfolgreich beantragt wird, es grundsätzlich rechtfertigt, dass der Irreführungstatbestand rückwirkend entfällt (vgl. BGH GRUR 1956, 265, 268 - Rheinmetall-Borsig I; GRUR 1993, 460, 464 - Wandabstreifer).

    Allerdings hat der BGH - wie ausgeführt - in zwei Entscheidungen festgestellt, dass rechtmäßige Benutzungshandlungen im Zeitraum bis zum Wiederinkrafttreten des Patentschutzes nicht nachträglich als rechtswidrig angesehen werden können und für nach dem Verfall einer Patentanmeldung vorgenommene Benutzungshandlungen nicht nachträglich Entschädigung verlangt werden kann (vgl. BGH GRUR 1956, 265 - Rheinmetall-Borsig I; GRUR 1993, 460 - Wandabstreifer).

  • BGH, 26.01.1993 - X ZR 79/90

    Kein Weiterbenutzungsrecht bei vorzeitiger Benutzung - Benutzungsentschädigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.2013 - 2 U 92/11
    Es entspricht höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass durch die Wiedereinsetzung die versäumte und nachgeholte Handlung als rechtzeitig vorgenommen fingiert wird (BGH GRUR 1995, 333, 334 - Aluminium-Trihydroxid; BGHZ 8, 284, 285; Benkard/Schäfers, PatG 10. Aufl.: § 123 PatG Rn 69; vgl. auch BGH GRUR 1963, 519, 522 - Klebemax; GRUR 1993, 460, 464 - Wandabstreifer).

    Auch für § 123 Abs. 1 PatG ist anerkannt, dass eine infolge nicht fristgemäß gezahlter Jahresgebühr verfallene Patentanmeldung durch die Wiedereinsetzung rückwirkend wieder auflebt (BGH GRUR 1993, 460, 464 - Wandabstreifer; Benkard/Schäfers, PatG 10. Aufl.: § 123 PatG Rn 69) oder ein aus demselben Grund erloschenes Patent rückwirkend wieder in Kraft tritt (BGH GRUR 1956, 265 - Rheinmetall-Borsig I; Benkard/Schäfers, PatG 10. Aufl.: § 123 PatG Rn 69).

    Auf dieser Grundlage hat der BGH in der späteren Entscheidung "Wandabstreifer" (GRUR 1993, 460) außerdem festgestellt, dass der Patentanmelder im Fall der Wiedereinsetzung für Benutzungshandlungen in dem Zeitraum, in dem die Patentanmeldung wegen Nichtzahlung der Jahresgebühren verfallen war, keine Benutzungsentschädigung verlangen kann.

    In Kenntnis der Rechtsprechung zu § 233 ZPO hat er der Wiedereinsetzung gleichwohl keine weitergehende Rückwirkung beigemessen, weil andernfalls der Inhaber eines erteilten Patent schlechter stände als der Anmelder einer lediglich offengelegten Patentanmeldung (BGH GRUR 1993, 460, 464 - Wandabstreifer).

    Der Beklagten ist zuzugeben, dass es im vorliegenden Fall nicht wie in den bisherigen Entscheidungen des BGH um die Frage geht, ob eine ursprünglich rechtmäßige Benutzungshandlung nachträglich zu einer rechtswidrigen wird beziehungsweise die Benutzung einer offengelegten, aber verfallenen Patentanmeldung nachträglich entschädigungspflichtig wird (BGH GRUR 1956, 265 - Rheinmetall-Borsig I; GRUR 1993, 460 - Wandabstreifer).

    Dies ist aber ohne Bedeutung für die Frage, ob die Interessenlage in dem Fall, dass nach dem Erlöschen des Patents mit irreführenden Angaben zum Patentschutz geworben und anschließend die Wiedereinsetzung erfolgreich beantragt wird, es grundsätzlich rechtfertigt, dass der Irreführungstatbestand rückwirkend entfällt (vgl. BGH GRUR 1956, 265, 268 - Rheinmetall-Borsig I; GRUR 1993, 460, 464 - Wandabstreifer).

    Allerdings hat der BGH - wie ausgeführt - in zwei Entscheidungen festgestellt, dass rechtmäßige Benutzungshandlungen im Zeitraum bis zum Wiederinkrafttreten des Patentschutzes nicht nachträglich als rechtswidrig angesehen werden können und für nach dem Verfall einer Patentanmeldung vorgenommene Benutzungshandlungen nicht nachträglich Entschädigung verlangt werden kann (vgl. BGH GRUR 1956, 265 - Rheinmetall-Borsig I; GRUR 1993, 460 - Wandabstreifer).

  • BGH, 06.05.1999 - I ZR 199/96

    Tele-Info-CD

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.2013 - 2 U 92/11
    An die Sorgfaltsplicht ist im Lauterkeitsrechts grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen (BGH GRUR 1999, 923, 928 - Tele-Info-CD ; GRUR 2002, 248, 252 - Spiegel-CD-ROM; GRUR 2002, 622, 626 - shell.de ; GRUR 2002, 706, 708 - vossius.de).

    Ein Rechtsirrtum schließt nur dann ein Verschulden aus, wenn der Irrende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt mit einer anderen Beurteilung der Gerichte nicht zu rechnen brauchte (BGH GRUR 1999, 923 - Tele-Info-CD).

    Der Verletzer soll das Risiko einer zweifelhaften Rechtslage nicht dem Verletzten zuschieben können (BGH GRUR 1999, 923, 928 - Tele-Info-CD).

    Er handelt daher fahrlässig, wenn er sich erkennbar in einem Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt, in dem er eine von der eigenen Einschätzung abweichende Beurteilung der Zulässigkeit seines Verhaltens in Betracht ziehen muss (BGH GRUR 1999, 923, 928 - Tele-Info-CD; GRUR 1999, 1011, 1014 - Werbebeilage; GRUR 2010, 123 - Scannertarif; GRUR 2010, 632 - Restwertbörse).

  • BGH, 08.01.1953 - IV ZR 125/52

    Wiedereinsetzung gegen Scheidungsurteil trotz Wiederheirat

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.2013 - 2 U 92/11
    Es entspricht höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass durch die Wiedereinsetzung die versäumte und nachgeholte Handlung als rechtzeitig vorgenommen fingiert wird (BGH GRUR 1995, 333, 334 - Aluminium-Trihydroxid; BGHZ 8, 284, 285; Benkard/Schäfers, PatG 10. Aufl.: § 123 PatG Rn 69; vgl. auch BGH GRUR 1963, 519, 522 - Klebemax; GRUR 1993, 460, 464 - Wandabstreifer).

    Der durch die Fristversäumung eingetretene Rechtsnachteil wird rückwirkend beseitigt (BGHZ 8, 284, 285; BGH NJW 1987, 327; Benkard/Schäfers, PatG 10. Aufl.: § 123 PatG Rn 69).

    Fehle es an einer Schutzvorschrift zugunsten dessen, der sich auf den Schein der Rechtskraft verlassen habe, sei die mit der Möglichkeit einer späteren Beseitigung dieses Rechtsscheins verbundene Rechtsunsicherheit in Kauf zu nehmen (BGHZ 8, 284, 287).

  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 311/98

    SPIEGEL-CD-ROM

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.2013 - 2 U 92/11
    An die Sorgfaltsplicht ist im Lauterkeitsrechts grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen (BGH GRUR 1999, 923, 928 - Tele-Info-CD ; GRUR 2002, 248, 252 - Spiegel-CD-ROM; GRUR 2002, 622, 626 - shell.de ; GRUR 2002, 706, 708 - vossius.de).

    Das ist der Fall, wenn er bei erkennbar unklarer oder zweifelhafter, das heißt durch die höchstrichterliche Rechtsprechung noch nicht geklärter Rechtslage die ihm günstigere Beurteilung aufgreift (BGH GRUR 1999, 492, 495 - Altberliner; GRUR 2002, 248, 252 - SPIEGEL-CD-ROM).

  • BGH, 06.07.1995 - I ZR 58/93

    Eis & Dynamit I - Getarnte Werbung, Feuer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.2013 - 2 U 92/11
    Dafür genügt nicht eine entfernt liegende, also nur theoretische Möglichkeit des Schadenseintritts (BGH GRUR 1995, 744, 749 - Feuer, Eis & Dynamit I; GRUR 2001, 849, 850 - Remailing-Angebot).

    Liegt aber nach der allgemeinen Lebenserfahrung ein Schaden fern, wie etwa bei einer geringfügigen Irreführung oder bei einer unberechtigten Abmahnung, muss der Kläger näher darlegen, aus welchen besonderen Umständen sich gleichwohl ein Schaden ergeben könnte, indem er beispielsweise darlegt, in welchem Umfang die Parteien dieselben Kunden ansprechen und wie sich Werbeaktionen des in Rede stehenden Wettbewerbers üblicherweise auf seine Umsätze auswirken (BGH GRUR 1995, 744, 749 - Feuer, Eis & Dynamit I; GRUR 2001, 78, 79 - Falsche Herstellerpreisempfehlung).

  • BGH, 06.03.2001 - KZR 32/98

    Werbung für Remailing

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.2013 - 2 U 92/11
    Dafür genügt nicht eine entfernt liegende, also nur theoretische Möglichkeit des Schadenseintritts (BGH GRUR 1995, 744, 749 - Feuer, Eis & Dynamit I; GRUR 2001, 849, 850 - Remailing-Angebot).

    Es genügt, dass nach der Lebenserfahrung der Eintritt eines Schadens zumindest denkbar und möglich ist, wobei ein großzügiger Maßstab anzulegen ist (BGH GRUR 2001, 849, 850 - Remailing-Angebot; GRUR 2012, 193, 201 - Sportwetten im Internet II).

  • BGH, 05.07.1984 - I ZR 88/82

    PATENDED

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.2013 - 2 U 92/11
    Im Allgemeinen wird der Hinweis auf ein Patentrecht dahingehend verstanden, das Produkt sei im ganzen oder in Teilen gegen Nachahmung geschützt, biete in bestimmter Beziehung Neues und weise Vorzüge auf gegenüber gleichartigen Erzeugnissen anderer Hersteller, für die ein Schutzrecht nicht besteht (vgl. BGH GRUR 1961, 241 - Socsil; GRUR 1964, 144 - Sintex; GRUR 1984, 741 - Patented; vgl. auch Senat Mitt. 1996, 355).

    Nach dem Erlöschen eines Patents darf indes nicht mehr auf einen Patentschutz hingewiesen werden (BGH GRUR 1984, 741, 742 - Patented).

  • BGH, 13.12.1962 - I ZR 42/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.2013 - 2 U 92/11
    Es entspricht höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass durch die Wiedereinsetzung die versäumte und nachgeholte Handlung als rechtzeitig vorgenommen fingiert wird (BGH GRUR 1995, 333, 334 - Aluminium-Trihydroxid; BGHZ 8, 284, 285; Benkard/Schäfers, PatG 10. Aufl.: § 123 PatG Rn 69; vgl. auch BGH GRUR 1963, 519, 522 - Klebemax; GRUR 1993, 460, 464 - Wandabstreifer).

    Allerdings hat der BGH zu § 123 Abs. 1 PatG auch entschieden, dass der Wiedereinsetzung, mit der ein erloschenes Patent wieder in Kraft tritt, keine Rückwirkung in dem Sinne zukommt, dass Benutzungshandlungen, die in der Zeit zwischen dem Erlöschen und dem Wiederinkrafttreten des Patents erfolgt sind, als rechtswidrig anzusehen wären (BGH GRUR 1956, 265 - Rheinmetall-Borsig I; vgl. auch BGH GRUR 1963, 519, 522 - Klebemax).

  • BGH, 08.10.1986 - VIII ZB 41/86

    Rückwirkende Beseitigung der Rechtskraftfolgen durch Wiedereinsetzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.2013 - 2 U 92/11
    Der durch die Fristversäumung eingetretene Rechtsnachteil wird rückwirkend beseitigt (BGHZ 8, 284, 285; BGH NJW 1987, 327; Benkard/Schäfers, PatG 10. Aufl.: § 123 PatG Rn 69).

    Zu § 233 ZPO hat der BGH in verschiedenen Entscheidungen festgestellt, dass durch die Gewährung der Wiedereinsetzung gegen die Versäumung einer Rechtsmittelfrist selbst die Rechtsfolgen einer zunächst eingetretenen Rechtskraft entfallen (BGH NJW 1987, 327, 328 m.w.N.).

  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 92/09

    Sportwetten im Internet

  • BGH, 11.04.2002 - I ZR 317/99

    Vossius.de

  • BGH, 10.09.2009 - Xa ZR 130/07

    Escitalopram - EPÜ Art. 54, Art. 56; PatG § 3, § 4, § 16a, § 49a; EG-VO 469/2009

  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 122/04

    Bundesdruckerei

  • BGH, 24.05.2000 - I ZR 222/97

    Falsche Herstellerpreisempfehlung

  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 171/04

    Saugeinlagen

  • BGH, 25.01.1990 - I ZR 19/87

    HBV-Familien- und Wohnungsrechtsschutz - Kopplung

  • BGH, 28.01.1999 - I ZR 178/96

    Altberliner

  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 58/89

    Streitwertbemessung - Streitwertbemessung

  • BGH, 18.12.1981 - I ZR 34/80

    Brillen-Selbstabgabestellen I

  • BGH, 04.02.1999 - I ZR 71/97

    Werbebeilage - Irreführung/Beschaffenheit; Irreführung/Vorratsmenge

  • BGH, 11.03.1982 - I ZR 58/80

    BBC/DDC

  • BGH, 31.05.1960 - I ZR 16/59

    Alterswerbung Sekt (=Sektwerbung)

  • BGH, 16.11.1973 - I ZR 98/72

    Großhandelshaus

  • BGH, 14.11.1980 - I ZR 138/78

    Goldenen Karte I

  • BGH, 10.05.1974 - I ZR 80/73
  • BGH, 28.10.1970 - I ZR 39/69
  • BGH, 10.01.1995 - X ZB 11/92

    "Aluminum-Trihydroxid"; Einreichung der Vollmacht des Patentanwalts;

  • LG Düsseldorf, 05.07.2011 - 4b O 177/10

    Anspruch eines Mitbewerbers von Gartengeräten auf Schadensersatz und Auskunft

  • BGH, 27.09.1963 - Ib ZR 24/62
  • BGH, 27.09.1960 - I ZR 56/59

    Unlautere Wettbewerbshandlung durch Hervorrufen des Anscheins eines besonders

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2018 - 2 U 26/18

    Irreführende Werbung mit abgelaufenem Patent

    Im Allgemeinen wird der Hinweis auf ein Patentrecht nämlich dahingehend verstanden, das Produkt sei im Ganzen oder in Teilen gegen Nachahmung geschützt, biete in bestimmter Beziehung Neues und weise Vorzüge auf gegenüber gleichartigen Erzeugnissen anderer Hersteller, für die ein Schutzrecht nicht besteht (vgl. BGH, GRUR 1961, 241 - Socsil; GRUR 1964, 144 - Sintex; GRUR 1984, 741 - Patented; Senat, GRUR-RR 2014, 1, 2 - Schneeschieber).

    Ebenso versteht der Verkehr die Bewerbung einer Ware als"patentiert" als Hinweis auf ein bestehendes Patent (vgl. Senat, GRUR-RR 2014, 1, 2; Bornkamm/Feddersen in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, a.a.O., § 5 Rn. 4.128).

    DasPatent, auf das sich der Werbende in der Werbung beruft, muss daher tatsächlich erteilt und seine Schutzdauer darf noch nicht abgelaufen sein (Senat, GRUR-RR 2014, 1, 2; Bornkamm/Feddersen in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, a.a.O., § 5 Rn. 4.127).

  • OLG Koblenz, 04.06.2014 - 9 U 1324/13

    Mittelmeer-Kreuzfahrt & Badeurlaub - Werbung muss Gesamtpreis angeben -

    Da das Serviceentgelt getrennt ausgewiesen ist und somit der Endpreis auf diese Weise durch den Verbraucher errechnet werden kann, werden auch die Interessen der Allgemeinheit durch eine befristete Fortsetzung des wettbewerbswidrigen Verhaltens nicht unzumutbar beeinträchtigt (vgl. zu den Voraussetzungen der Aufbrauchfrist: OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2014, 1 ff.).
  • LG Düsseldorf, 15.12.2016 - 4b O 71/16

    Duschbodenelement 1

    Indes liegt keine Rückwirkung der Wiedereinsetzung im Hinblick auf den irreführenden Charakter der streitgegenständlichen Aussagen vor (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.03.2013, Az. I-2 U 92/11).

    Der Vorwurf der Irreführung bleibt bestehen auch wenn - wie hier - die Wiedereinsetzung erfolgreich ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.03.2013, Az. I-2 U 92/11).

  • LG Düsseldorf, 13.06.2023 - 4c O 20/22
    Es entspricht höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass durch die Wiedereinsetzung die versäumte und nachgeholte Handlung als rechtzeitig vorgenommen fingiert wird (BGH, GRUR 1995, 333, 334 - Aluminium-Trihydroxid; BGHZ 8, 284, 285 = NJW 1953, 423; Benkard/Schäfers, PatG, 10. Aufl. [2006], § 123 PatG Rdnr. 69; vgl. auch BGH, GRUR 1963, 519, 522 - Klebemax; BGHZ 121, 194 = GRUR 1993, 460, 464 - Wandabstreifer; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2014, 1 - Schneeschieber).
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