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   OLG Düsseldorf, 21.08.2007 - I-21 U 239/06   

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OLG Düsseldorf, 21.08.2007 - I-21 U 239/06 (https://dejure.org/2007,1682)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.08.2007 - I-21 U 239/06 (https://dejure.org/2007,1682)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. August 2007 - I-21 U 239/06 (https://dejure.org/2007,1682)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit des Art. 10 § 3 Gesetz zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieurleistungen und Architektenleistungen (MRVG) mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz; Gleichbehandlung von freiberuflichen Architekten und ...

  • Judicialis

    MRVG Art. 10 § 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MRVG Art. 10 § 3
    Architektenrecht: Zur Verfassungsmäßigkeit des Koppelungsverbots nach Art. 10 § 3 MRVG.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kopplungsverbot d. Art. 10 § 3 MRVG verfassungsgemäß?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kopplungsverbot nach Art. 10 § 3 MRVG ist nicht verfassungswidrig! (IBR 2007, 1308)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 1783
  • BauR 2008, 546
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.08.2007 - 21 U 239/06
    Welche konkreten Anforderungen an die Verhältnismäßigkeitsprüfung zu stellen sind, richtet sich nach der vom Bundesverfassungsgericht im Apothekerurteil (BVerfGE 7, 377, 405ff.) entwickelten sogenannten Stufenlehre danach, welche Qualität einem Eingriff in die Berufsfreiheit zukommt.

    Danach ist die Regelungsbefugnis in Bezug auf die Berufsfreiheit im engeren Sinn inhaltlich umso freier, je mehr sie auf reine Ausübungsregelungen zielt, und umso begrenzter, je mehr sie die Berufswahl berührt (BVerfGE 7, 377, 403).

    Beschränkungen der Berufsausübungsfreiheit sind dann verhältnismäßig, wenn vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls bzw. Gesichtspunkte der Zweckmäßigkeit sie verlangen (BVerfGE 7, 377, 405; 78, 155, 162).

  • BGH, 22.12.1983 - VII ZR 59/82

    Geltung des Kopplungsverbots für Bauträger, Generalunternehmer mit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.08.2007 - 21 U 239/06
    Denn die Mehrheit des Rechtsausschusses hat die Einbeziehung des Unternehmers in das Koppelungsverbot ganz allgemein deshalb abgelehnt, weil es Wohnungsbauunternehmen möglich bleiben solle, ihre Planung mit Hilfe von Koppelungsverträgen durchzusetzen (vgl. BT-Drucks. VI/2421, S.6; ebenso BGH NJW 1984, 732, 733; BauR 1979, 179; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 667, 668).

    Dabei spielt die Planung gegenüber der Erstellung des Bauwerks eine verhältnismäßig untergeordnete Rolle (vgl. BGH NJW 1984, 732, 733).

    (2) Der Streit darüber, ob Art. 10 § 3 MRVG verfassungsgemäß ist, entzündet sich aber auch eher daran, dass der freiberufliche Architekt, der als Generalübernehmer etc. tätig wird, innerhalb dessen Gesamtleistung Planung und Bauaufsicht damit in den Hintergrund treten, dem Verbot bei konsequenter berufsstandbezogener Auslegung unterliegt (BGH NJW-RR 1991, 143, 144; NJW 1984, 732, 733; BauR 1978, 147ff), der gewerbliche Generalübernehmer, der im selben Umfang auch die Architektenleistungen erbringt, hingegen nicht.

  • BGH, 11.11.2004 - VII ZR 128/03

    Pflicht des Architekten zur Vornahme von Kostenschätzungen, -berechnungen und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.08.2007 - 21 U 239/06
    Die HOAI regelt als öffentliches Preisrecht keine Leistungspflichten, so dass § 15 HOAI keine Grundlage dafür bietet, das Honorar des Architekten zu kürzen, wenn er eine Teilleistung des § 15 HOAI nicht erbracht hat (vgl. BGH NZBau 2004, 509, 510; NJW-RR 2005, 318, 322 jeweils zum vertraglichen Leistungsumfang).

    Maßgeblich ist daher, inwieweit der Beklagte an den einzelnen Arbeitsschritten ein schützenswertes Interesse hat, so dass diese als unerlässlich angesehen werden müssen (BGH NJW-RR 2005, 318, 322).

  • BGH, 24.10.1991 - VII ZR 81/90

    Darlegungs- und Beweislast bei der Geltendmachung einer Werklohnforderung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.08.2007 - 21 U 239/06
    Grundsätzlich ist zwar der Kläger für die Richtigkeit seiner Kostenermittlungen darlegungs- und beweispflichtig (vgl. BGH NJW-RR 1992, 278; NJW 1995, 399, 401).

    Wie der BGH verschiedentlich ausgeführt hat, lässt sich der Umfang der jeweils erforderlichen Substantiierung des Sachvortrags aber nur aus dem Wechselspiel von Vortrag und Gegenvortrag bestimmen, wobei die Ergänzung und Aufgliederung des Sachvortrags bei hinreichendem Gegenvortrag immer zunächst Sache der beweisbelasteten Partei zu sein hat (BGH NJW-RR 1992, 278).

  • BGH, 05.11.1981 - VII ZR 216/80

    Rückabwicklung eines wegen Verstoßes gegen das Kopplungsverbot nichtigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.08.2007 - 21 U 239/06
    Da die Leistungen des Klägers zu einer Baugenehmigung geführt haben, die regelmäßig nur aufgrund eines wirksamen, eine Vergütungspflicht begründenden Vertrages zu erhalten ist, bestimmt sich die Höhe des Wertes der Leistungen nach der üblichen oder angemessenen Vergütung und damit nach den Mindestsätzen der HOAI (vgl. BGH BauR 2001, 1412ff; NJW 1982, 879, 880).

    Bei dem Bereicherungsausgleich geht es nicht darum, eine vom Gesetz verbotene Tätigkeit auf einem Umwege doch zu honorieren, sondern zu verhindern, dass der Empfänger der Leistungen daraus einen ungerechtfertigten Vorteil zieht (BGH NJW 1982, 879, 880; NJW 1978, 322).

  • BGH, 24.11.1977 - VII ZR 213/76

    Geltung des Kopplungsverbots bei einem im Eigentum des Architekten stehenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.08.2007 - 21 U 239/06
    (2) Der Streit darüber, ob Art. 10 § 3 MRVG verfassungsgemäß ist, entzündet sich aber auch eher daran, dass der freiberufliche Architekt, der als Generalübernehmer etc. tätig wird, innerhalb dessen Gesamtleistung Planung und Bauaufsicht damit in den Hintergrund treten, dem Verbot bei konsequenter berufsstandbezogener Auslegung unterliegt (BGH NJW-RR 1991, 143, 144; NJW 1984, 732, 733; BauR 1978, 147ff), der gewerbliche Generalübernehmer, der im selben Umfang auch die Architektenleistungen erbringt, hingegen nicht.

    Denn in Bezug auf das Eigentumsrecht befindet er sich in keiner anderen Position als der nicht berufsangehörige Veräußerer (Lass, a.a.O., S. 748; ebenso BGH NJW 1978, 639f., der in Art. 10 § 3 MRVG eine Konkretisierung der Sozialbindung des Eigentums sieht und aus diesem Grund eine Grundrechtsverletzung verneint).

  • BGH, 26.02.1981 - VII ZR 30/80

    Erkennbarkeit der Architektenbindung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.08.2007 - 21 U 239/06
    Entscheidend ist, dass dem Erwerber das Grundstück nicht ohne seine Verpflichtung gegenüber dem Architekten von diesem vermittelt worden wäre (BGH NJW 1981, 1840; NJW 1975, 1218).

    Ob beim Erwerber berechtigtermaßen ein psychologischer Zwang zum Abschluss eines Architektenvertrages besteht, ist durch Auslegung zu ermitteln, wobei alle Umstände der Anbahnung und Abwicklung der Geschäftsbeziehung zu berücksichtigen sind (BGH NJW 1981, 1840; Locher/Koeble/Frik-Koeble, HOAI, 9.Aufl., § 3 MRVG RN 11).

  • BGH, 27.11.2003 - VII ZR 288/02

    Voraussetzungen der Prüffähigkeit der Rechnung des Architekten oder Ingenieurs;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.08.2007 - 21 U 239/06
    Auf die fehlende Prüfbarkeit der Schlussrechnung vom 18.11.2002 kann sich der Beklagte aber nicht mehr berufen, da er den Einwand zur Kostenberechnung nicht binnen 2 Monaten seit Zugang der Schlussrechnung, sondern erst im Rahmen der Klageerwiderung vorgetragen hat (BGH NJW-RR 2006, 455f.; BauR 2004, 316; Locher/Koeble/Frik-Koeble, a.a.O. § 8 RN 17) Eine Kürzung des Vergütungsanspruchs kommt diesbezüglich daher nicht in Betracht.
  • BGH, 22.12.2005 - VII ZR 316/03

    Einwand der fehlenden Prüfbarkeit der Rechnung nach Ablauf der Prüfungsfrist;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.08.2007 - 21 U 239/06
    Auf die fehlende Prüfbarkeit der Schlussrechnung vom 18.11.2002 kann sich der Beklagte aber nicht mehr berufen, da er den Einwand zur Kostenberechnung nicht binnen 2 Monaten seit Zugang der Schlussrechnung, sondern erst im Rahmen der Klageerwiderung vorgetragen hat (BGH NJW-RR 2006, 455f.; BauR 2004, 316; Locher/Koeble/Frik-Koeble, a.a.O. § 8 RN 17) Eine Kürzung des Vergütungsanspruchs kommt diesbezüglich daher nicht in Betracht.
  • BGH, 24.06.2004 - VII ZR 259/02

    Honoraranspruch des Architekten bei teilweiser Nichterbringung der Leistung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.08.2007 - 21 U 239/06
    Die HOAI regelt als öffentliches Preisrecht keine Leistungspflichten, so dass § 15 HOAI keine Grundlage dafür bietet, das Honorar des Architekten zu kürzen, wenn er eine Teilleistung des § 15 HOAI nicht erbracht hat (vgl. BGH NZBau 2004, 509, 510; NJW-RR 2005, 318, 322 jeweils zum vertraglichen Leistungsumfang).
  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

  • BGH, 26.04.2001 - VII ZR 222/99

    Handeln des Architekten als Vertreter ohne Vertretungsmacht; Inanspruchnahme von

  • BGH, 27.10.1994 - VII ZR 217/93

    Fälligkeit des Architektenhonorars; Prüffähigkeit der Schlußrechnung

  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87

    Ersatzlose Aufhebung des § 34 Abs. 4 EStG verfassungsgemäß

  • BVerfG, 23.09.1992 - 1 BvL 15/85

    Pachtzins für Kleingärten

  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 111/77

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Heilpraktiker von der Kassenzulassung

  • BGH, 10.11.1977 - VII ZR 321/75

    Pflichtenstellung des die örtliche Bauaufsicht führenden Architekten

  • BGH, 29.09.1988 - VII ZR 94/88

    Geltung des Koppelungsverbots für einen als Generalunternehmer tätigen

  • BGH, 27.09.1990 - VII ZR 324/89

    Anwendung des MRVG; Schlüsselfertige Errichtung eines Bauwerks auf vorweg

  • BGH, 25.09.1978 - VII ZR 292/77

    Anwendungsbereich des Kopplungsverbots

  • OLG Bamberg, 28.05.2003 - 3 U 71/02

    Architekten-/Grundstückskaufvertrag: Kopplungsverbot

  • KG, 05.03.1991 - 21 U 6673/90

    Kopplungsverbot auch bei Architektenwettbewerb?

  • OLG Hamm, 13.10.1994 - 17 U 90/93

    Kopplungsverbot auch bei Architektenwettbewerb?

  • BGH, 05.10.2004 - XI ZR 210/03

    Zum Anscheinsbeweis für grob fahrlässigiges Verhalten des Karteninhabers bei

  • BGH, 04.12.2000 - II ZR 293/99

    Voraussetzungen des Anscheinsbeweises

  • BGH, 10.04.1975 - VII ZR 254/73

    Geltung des Kopplungsverbots bei Nachweis eines Baugrundstücks nur gegen Abschluß

  • LG Wuppertal, 05.10.2006 - 19 O 29/06

    Anschein einer unzulässigen Koppelung bei Abschluss eines Architektenvertrags

  • OLG Düsseldorf, 28.01.1993 - 23 U 135/92

    "Wagnispauschale" in Bauplanungsauftrag

  • OLG Düsseldorf, 24.07.1975 - 20 U 2/75

    Architektenvertrag; Kopplungsverbot; Grundstückserwerb

  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 144/09

    Zur Verfassungsmäßigkeit des Koppelungsverbotes

    Das Berufungsgericht hatte zunächst mit Urteil vom 21. August 2007 (BauR 2008, 546 und OLGR 2008, 107) dem Kläger lediglich 990, 97 EUR aus ungerechtfertigter Bereicherung zugesprochen; der Architektenvertrag vom 21. Februar 2000 sei wegen Verstoßes gegen das Koppelungsverbot nach Art. 10 § 3 MRVG, das nicht verfassungswidrig sei, nichtig.

    Zutreffend weist das Berufungsgericht unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 21. August 2007, BauR 2008, 546, 549 darauf hin, dass das Koppelungsverbot problemlos umgangen werden könnte, wenn freiberuflich tätige Architekten die Möglichkeit hätten, neben ihrer Planungs- und Bauaufsichtstätigkeit weitere Leistungen anzubieten und so dem Koppelungsverbot entgehen könnten (vgl. auch Christiansen-Geiss, aaO, S. 63).

  • BGH, 25.09.2008 - VII ZR 174/07

    Verstoß der Vermittlung eines Grundstückskaufvertrages gegen das Koppelungsverbot

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in BauR 2008, 546 und OLGR 2008, 107 veröffentlicht ist, hält den Architektenvertrag vom 21. Februar 2000 wegen Verstoßes gegen das in Art. 10 § 3 MRVG normierte Verbot der Koppelung von Grundstückserwerb und Architektenbindung für nichtig.
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