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   OLG Düsseldorf, 21.09.2018 - I-4 U 101/17   

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https://dejure.org/2018,36023
OLG Düsseldorf, 21.09.2018 - I-4 U 101/17 (https://dejure.org/2018,36023)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.09.2018 - I-4 U 101/17 (https://dejure.org/2018,36023)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. September 2018 - I-4 U 101/17 (https://dejure.org/2018,36023)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io
  • versicherungsrechtsiegen.de

    Vertrauensschadenversicherung: Deckungsausschluss mittelbare Schäden

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249
    Kein Schutz vor mittelbarer Minderung des Unternehmenswerts (mit Anmerkung von Dr. Sven-Markus Thiel)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    ABC 2004 § 1 Nr. 1
    Wirksamkeit des Deckungsausschlusses für mittelbare Schäden in der Vertrauensschadenversicherung für Unternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2019, 159
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.07.2011 - IV ZR 75/09

    Erhebung von Sanierungsgeldern durch Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.2018 - 4 U 101/17
    Eine gesetzliche, von der Rechtsprechung entwickelte oder in der Literatur anerkannte Definition des Begriffs "mittelbarer Schaden" gibt es nicht, so dass dessen Inhalt im Wege der Auslegung aus dem jeweiligen Vertrag, insbesondere der Haftungsbegrenzungsklausel selbst zu ermitteln ist (BGH, Urteil vom 20. Juli 2011 - IV ZR 75/09 -, Rn. 13, juris).

    Zwar ist höchstrichterlich entschieden, dass ein Deckungsausschluss für mittelbare Schäden in den Vertrauensschadensversicherungsverträgen der Notarkammern unwirksam ist (BGH, Urteil vom 20. Juli 2011 - IV ZR 75/09 -, juris).

    Durch die Gruppenanschluss- und Vertrauensschadenversicherung habe der Gesetzgeber den Vermögensschutz sicherstellen wollen, den die Staatshaftung bei Amtspflichtverletzungen anderer Amtsträger schafft; diese Funktion eines der Staatshaftung vergleichbaren Schutzes der Geschädigten werde durch den generellen Ausschluss einer Deckung mittelbarer Schäden gefährdet (BGH, Urteil vom 20. Juli 2011 - IV ZR 75/09 -, Rn. 31 f., juris).

    Eine Beschränkung des Deckungsumfangs, die von gesetzlichen Vorgaben abweicht (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 2011 - IV ZR 75/09 -, Rn. 29, juris), liegt mangels gesetzlicher Vorgaben für die hier abgeschlossene Versicherung ebenfalls nicht vor.

    Der Senat weicht auch nicht von der Entscheidung des BGH vom 20. Juli 2011 (IV ZR 75/09) ab, da ein anderer Sachverhalt gegeben ist.

  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 205/94

    Treuepflicht eines Minderheitsaktionärs; Ausübung des Stimmrechts für andere

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.2018 - 4 U 101/17
    Zwar hat der Gesellschafter eines Unternehmens insoweit grundsätzlich keinen Anspruch darauf, einen Ausgleich durch Leistung in sein Privatvermögen geltend zu machen, als er in der Weise einen Schaden erleidet, dass dieser sich lediglich als "Reflex" eines bei der Aktiengesellschaft eingetretenen Schadens darstellt, der den inneren Wert der Unternehmensanteile um den Schadenbetrag mindert (BGH, Urteil vom 20. März 1995 - II ZR 205/94 -, BGHZ 129, 136-177, Rn. 66 m.w.N.).

    Von daher ist der Ausgangspunkt der Rechtsprechung zum sogenannten Reflexschaden hier nicht vorgetragen und auch nicht ersichtlich (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 1995 - II ZR 205/94 -, BGHZ 129, 136-177, Rn. 66).

  • BGH, 21.03.2013 - III ZR 260/11

    Forderungsrecht einer Kapitalanlagegesellschaft im Rahmen des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.2018 - 4 U 101/17
    Der Ausgleich solcher mittelbarer Schäden, die allein auf der Schädigung der Gesellschaft beruhen, kommt in das Privatvermögen des Gesellschafters nicht in Betracht (BGH, Urteil vom 21. März 2013 - III ZR 260/11 -, BGHZ 197, 75-93, Rn. 35 m.w.N.).
  • BGH, 17.09.2003 - IV ZR 19/03

    Begriff des rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs in der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.2018 - 4 U 101/17
    Eine Serienschadenklausel ist als Risikobegrenzungsklausel grundsätzlich eng auszulegen, nämlich nicht weiter, als es ihr Sinn unter Beachtung ihres Zwecks und der gewählten Ausdrucksweise erfordert (BGH, Urteil vom 17. September 2003 - IV ZR 19/03 -, Rn. 21, juris).
  • BGH, 22.05.1984 - VI ZR 228/82

    Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung einer Teilleistungsklage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.2018 - 4 U 101/17
    Es ist unzulässig, aus einem komplexen Schadensereignis verschiedene Schadensgruppen dem Gericht wahlweise oder gar beliebig zur Ausfüllung des Betrages einer Teilklage zur Disposition zu stellen (BGH, Urteil vom 22. Mai 1984 - VI ZR 228/82 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 28.08.2020 - 4 U 57/19

    "Vertrauensschaden": Verlust durch Franken-Spekulationsgeschäfte nicht versichert

    Vielmehr wird lediglich für die Ermittlung der Entschädigungsleistung ein einheitlicher Schaden fingiert (so auch der Senat im Urteil vom 21. September 2018 - I-4 U 101/17 -, Rn. 18 ff., juris.).

    Kann das Unternehmen aufgrund dieser Vermögensminderung andere geschäftliche Transaktionen nicht durchführen, so handelt es sich bei dem dadurch entgangenen Gewinn um einen mittelbaren Schaden (Senat, Urteil vom 21. September 2018 - I-4 U 101/17 -, Rn. 42, juris).

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