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   OLG Düsseldorf, 22.11.2002 - 17 U 49/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9749
OLG Düsseldorf, 22.11.2002 - 17 U 49/02 (https://dejure.org/2002,9749)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.11.2002 - 17 U 49/02 (https://dejure.org/2002,9749)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. November 2002 - 17 U 49/02 (https://dejure.org/2002,9749)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Scheckprozess über ausländischen Scheck; Trennung zwischen Scheckbegebungsvertrag und Kaufvertrag; Prüfungskompetenz des Berufungsgerichts; Rechtsspaltung durch Verstoß gegen völkerrechtliche Verträgen; Allgemeiner ...

  • Judicialis

    ZPO § 10; ; ZPO § 23; ; ZPO § 91; ; ZPO § 512 a a. F.; ; ZPO § 513 Abs. 2; ; ZPO § 529; ; ZPO § 531; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 596; ; ZPO § 708 Nr. 4; ; ZPO § 711; ; GVG § 119 Abs. 1 S. 1 lit. b

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Prüfung der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte durch das Berufungsgericht im Scheckprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.10.1969 - II ZR 162/68

    Nach Verfall ausgestellter Wechsel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.11.2002 - 17 U 49/02
    Allerdings darf der Kläger eines Wechsel- oder Scheckprozesses ebenfalls vom Scheckverfahren in das normale Urkundenverfahren übergehen (vgl. zur Zulässigkeit BGH Urt. v. 20.10.1969, NJW 1970, 324, 326).

    Denn dem Kläger ist es verwehrt, in den beiden Verfahrensarten Scheckprozess und Urkundenprozess nebeneinander zu klagen (BGH Urt. v. 20.10.1969, NJW 1970, 324, 326).

  • BGH, 14.06.1965 - GSZ 1/65

    Internationale Zuständigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.11.2002 - 17 U 49/02
    Gegen einen so weitreichenden Regelungswillen und für ein redaktionelles Versehen bei der undifferenziert ausgesprochenen Beschränkung der Berufungsgründe spricht, dass die höchstrichterliche Rechtsprechung seit der Entscheidung des großen Senats für Zivilsachen vom 14. Juni 1965 (BGHZ 44, 46) die Prüfung der internationalen Zuständigkeit von § 512 a ZPO a. F. ausgenommen hat.
  • LG Bayreuth, 29.06.1988 - HKO 31/88
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.11.2002 - 17 U 49/02
    Die Bestimmung greift aber nicht ein, wenn von vornherein feststeht, dass zwischen den Parteien keine vertraglichen Beziehungen bestanden und auch nicht beabsichtigt waren, wie z.B. zwischen dem Inhaber und dem Aussteller eines gezogenen Wechsels oder bei der Durchgriffshaftung gegen die beherrschende Gesellschaft (Kropholler a.a.O.; Wiczorek/Schütze/Hausmann a.a.O.; MüKo/Gottwald Art. 5 EUGVÜ Rdnr. 7; Landgericht Bayreuth, Urteil vom 29. Juni 1988, IPRax 1989, 230; Landgericht Frankfurt, Urteil vom 5. Oktober 1995 IPRax 1995, 256).
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