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   OLG Düsseldorf, 22.12.2005 - I-6 U 50/05   

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https://dejure.org/2005,12373
OLG Düsseldorf, 22.12.2005 - I-6 U 50/05 (https://dejure.org/2005,12373)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.12.2005 - I-6 U 50/05 (https://dejure.org/2005,12373)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Dezember 2005 - I-6 U 50/05 (https://dejure.org/2005,12373)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen Verletzung der Pflichten aus einem Vermögensverwaltungsvertrag; Pflichten im Zusammenhang mit dem Erwerb und dem Halten der Wertpapiere; Pflicht zur Vermögensverwaltung im Interesse des Kunden sowie der Vermeidung von Interessenskonflikten; Erwerb ...

  • Judicialis

    BGB § 611; ; BGB § 675 Abs. 1; ; EGBGB Art. 229 § 5 Satz 2; ; WpHG § 31 Abs. 1 Satz 1; ; WpHG § 31 Abs. 1 Nr. 2; ; WpHG § 37 a

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Schadensersatz wegen der Verletzung von Kundeninteressen durch einen Vermögensverwalter im Zusammenhang mit dem Erwerb und dem Halten von Wertpapieren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04

    Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2005 - 6 U 50/05
    1. Weitergehende unverjährte Schadenersatzansprüche stehen der Klägerin auch nicht aus Delikt zu, denn § 37 a WpHG gilt auch für deliktische Schadenersatzansprüche, die auf einer fahrlässig begangenen Informationspflichtverletzung beruhen (BGH WM 2005, S. 929/930 f.).
  • BGH, 21.10.2004 - III ZR 323/03

    Verzinsung eines Zug um Zug gegen Vorteilsausgleichung zu erfüllenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2005 - 6 U 50/05
    Soweit die Beklagte wegen des Gesichtspunkts der Vorteilsausgleichung zur Leistung von Schadenersatz nur Zug-um-Zug gegen eine von der Klägerin zu erbringende Gegenleistung verurteilt wird, steht dies der Zuerkennung von Rechtshängigkeitszinsen nicht entgegen (vgl. BGH MDR 2005, S. 322 f.).
  • BGH, 15.03.1995 - XII ZB 29/95

    Beschwer des Berufungsführers bei Antragsänderung im Berufungsverfahren; Befugnis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2005 - 6 U 50/05
    Nach den übereinstimmenden Teilerledigungserklärungen im Senatstermin wird der dann geringere Streitwert nicht durch auf den für erledigt erklärten Teil anteilig entfallende Prozesskosten erhöht (vgl. BGH NJW-RR 1995, S. 1089/1090 m.w.N.); auf die höchstrichterlich umstrittene Frage, wie ein auf den erledigten Teil entfallender Zinsanspruch zu behandeln ist, kommt es hier nicht an, weil die Klägerin im Umfang der Erledigung der Hauptforderung auch keinen Zinsanspruch mehr verfolgt.
  • OLG Düsseldorf, 31.01.2008 - 6 U 21/07

    Schadensersatzpflicht des Vermögensverwalters wegen unterlassener Aufklärung über

    Darüber hinaus kann sich in diesem Zusammenhang für den Verwalter die Notwendigkeit ergeben, einen Kunden in bestimmter Weise zu informieren, d.h. aufzuklären (vgl. Senatsurteil vom 22. Dezember 2005, 6 U 50/05; OLG Köln, NZG 1999, 1177, Jurisabdr. Tz.96 f.; Assmann/Schneider/Koller, WpHG, 4. Aufl., § 31 Rdnr. 8 ff., 22, 86).
  • LG Düsseldorf, 15.10.2007 - 1 O 487/06
    Sie nahm die GmbH auf Schadensersatz in Anspruch, die am 22.12.2005 verurteilt wurde, an die Klägerin 147.113,87 EUR zu zahlen (OLG Düsseldorf, I-6 U 50/05).
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