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   OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - I-6 U 201/10   

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OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - I-6 U 201/10 (https://dejure.org/2011,43539)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.12.2011 - I-6 U 201/10 (https://dejure.org/2011,43539)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Dezember 2011 - I-6 U 201/10 (https://dejure.org/2011,43539)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 27.09.2011 - XI ZR 182/10

    Zwei Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 6 U 201/10
    Die Beratung der Bank muss richtig und sorgfältig sein und zeitnah über alle Umstände unterrichten, die für das Anlagegeschäft von Bedeutung sind (BGH DB 2011, 2649 ff. = juris Rn 22; BGHZ 123, 126 ff. = WM 1993, 1455 ff. = juris Rn 14 ff., jeweils m.w.N.).

    Eine ähnliche Betrachtungsweise klingt zwar - ohne Entscheidungserheblichkeit und in anderem Zusammenhang - möglicherweise auch in den beiden jüngsten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den Lehman-Zertifikaten an (BGH Urt. vom 27. September 2011 - XI ZR 182/10 = DB 2011, 2649 ff. = juris Rn 54 und XI ZR 178/10 = Rn 57), bleibt aber jedenfalls in dieser Allgemeinheit allenfalls an der Oberfläche und wird auch in den beiden genannten BGH-Urteilen durch die sich anschließenden Ausführungen sogleich wieder relativiert.

    Für die Annahme einer bewusst zum Nachteil des Kunden gestalteten Risikostruktur bedürfte es daher des Hinzutretens besonderer Umstände (so im Übrigen ausdrücklich auch BGH Urt. vom 27. September 2011 - XI ZR 182/10 = DB 2011, 2649 ff. = juris Rn 54 und XI ZR 178/10 = Rn 57), für die hier jedoch jeder Anhaltspunkt fehlt.

    (1) Konkrete Umstände, die eine Insolvenz der Lehman-Bankengruppe hätten als ernstlich denkbar erscheinen lassen und die für die Beklagte bei der gebotenen Überprüfung der von ihr empfohlenen Kapitalanlagen in irgendeiner Weise zu erkennen gewesen wären, können auf der Grundlage des beiderseitigen Parteivortrages weder festgestellt werden, noch sind sie von der Klägerin auch nur in nachvollziehbarer Weise dargelegt worden (vgl. für Parallelverfahren z.B. auch schon Senat, Urteil vom 16. Dezember 2010 - I-6 U 191/09 - = juris Rn 87; OLG Dresden, WM 2010, 1403 ff = juris Rn 32; OLG Frankfurt WM 2010, 613 ff = juris Rn 64 ff; OLG Bamberg WM 2010, 1354 ff = juris Rn 62; OLG Köln WM 2010, 1354 ff = juris Rn 20 sowie - für ein anderes Kreditinstitut - jetzt auch BGH DB 2011, 2649 ff. = juris Rn 24).

    Tatsächlich wäre ein derartiger Hinweis noch nicht einmal erforderlich gewesen, da ihm neben dem allgemeinen Emittentenrisiko der Lehman B.V. und ihrer Muttergesellschaft - siehe oben - eine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung ohnehin nicht zukam (BGH DB 2011, 2649 ff. = juris Rn 32 m.w.N.).

    Der hier vorliegende Fall einer bloßen Gewinnmarge im Festpreisgeschäft kann keiner der beiden genannten Fallgruppen zugeordnet werden und löst eine eigene Aufklärungspflicht der Bank nicht aus (BGH DB 2011, 2649 ff. = juris Rn 37 ff.; ebenso z.B. auch schon Senat, Urt. vom 16. Juni 2011, I-6 U 104/10, Seite 25 f., jeweils m.w.N.).

  • OLG Bamberg, 07.06.2010 - 4 U 241/09

    Bankenhaftung aus Anlageberatung: Aufklärungspflicht der Bank über ihre

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 6 U 201/10
    (1) Konkrete Umstände, die eine Insolvenz der Lehman-Bankengruppe hätten als ernstlich denkbar erscheinen lassen und die für die Beklagte bei der gebotenen Überprüfung der von ihr empfohlenen Kapitalanlagen in irgendeiner Weise zu erkennen gewesen wären, können auf der Grundlage des beiderseitigen Parteivortrages weder festgestellt werden, noch sind sie von der Klägerin auch nur in nachvollziehbarer Weise dargelegt worden (vgl. für Parallelverfahren z.B. auch schon Senat, Urteil vom 16. Dezember 2010 - I-6 U 191/09 - = juris Rn 87; OLG Dresden, WM 2010, 1403 ff = juris Rn 32; OLG Frankfurt WM 2010, 613 ff = juris Rn 64 ff; OLG Bamberg WM 2010, 1354 ff = juris Rn 62; OLG Köln WM 2010, 1354 ff = juris Rn 20 sowie - für ein anderes Kreditinstitut - jetzt auch BGH DB 2011, 2649 ff. = juris Rn 24).

    von der sich zuspitzenden Immobilienkrise in den USA auch aus politischen Gründen eine Insolvenz dieser Bank praktisch noch bis unmittelbar zur Stellung des Insolvenzantrages niemand ernstlich vorstellen konnte (OLG Bamberg WM 2010, 1354 ff. = juris Rn 54).

    Einem Anstieg des CDS-Niveaus, wie er im Übrigen im Falle der Beklagten jedenfalls nachhaltig über einen längeren Zeitraum im Frühjahr 2007 auch selbst nach dem eigenen Vortrag der Klägerin noch überhaupt nicht erfolgt ist, kann daher, wenn nicht weitere Umstände hinzutreten, nur dann eine maßgebliche Bedeutung für die Bonität eines bestimmten Unternehmens beigemessen werden, wenn es entgegen der allgemeinen Markttendenz für einen Einzelschuldner signifikant ansteigt (OLG Bamberg WM 2010, 1354 ff. = juris Rn 53).

  • BGH, 13.07.2004 - XI ZR 178/03

    Begriff des Börsentermingeschäfts; Hinweispflichten von Direkt-Brokern beim

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 6 U 201/10
    aaa) Entgegen der Ansicht der Klägerin handelt es sich bei Indexzertifikaten auf Standardindizes der hier in Frage stehenden Art nicht um hochriskante Anlagen wie etwa bei einem Options- oder Termingeschäft, sondern um allenfalls mäßig riskante Wertpapiere, die in ihren Chancen und Risiken einer deutschen Standardaktie durchaus vergleichbar sind und bei denen die Gefahr eines Totalverlustes schon wegen der Bezugnahme auf einen ganzen "Korb" verschiedener Aktien jedenfalls nicht höher, sondern sogar niedriger liegt als bei dem Direkterwerb einer einzelnen, in dem als Basiswert zugrunde liegenden Index gelisteten Aktie (BGHZ 160, 58 ff = WM 2004, 1774 ff = juris Rn 18).

    Selbst als Termingeschäfte im Sinne des § 764 BGB a.F. oder des heutigen § 2 Abs. 2 Nr. 1 WpHG können Geschäfte mit Indexzertifikaten nicht eingeordnet werden, weil es bei ihnen mangels eines hinausgeschobenen Erfüllungszeitpunkts an der für derartige Geschäfte spezifischen Gefährlichkeit und der sich daraus ergebenden, besonderen Schutzbedürftigkeit der Anleger fehlt (Ellenberger/Schäfer/Clouth/Lang, Praktikerhandbuch Wertpapier- und Derivategeschäft, 4. Auflage, Rn 415; BGH WM 2004, 1774 ff = juris Rn 16 m.w.N.).

    (c) Diesen Darlegungen, durch die im Übrigen auch die allgemein für den Typus der Indexzertifikate durch den Bundesgerichtshof (BGHZ 160, 58 ff = WM 2004, 1774 ff = juris Rn 18) bereits getroffene Feststellung einer allenfalls mäßigen und im Verhältnis zu einer unmittelbaren Spekulation auf die in die zugrunde liegenden Indizes einfließenden Einzelwerte sogar geringeren Gefährlichkeit - siehe oben - für die hier streitgegenständlichen Zertifikate noch einmal konkret bestätigt werden, hat die Klägerin nachvollziehbare Gegenargumente nicht entgegen gesetzt.

  • OLG Frankfurt, 21.09.2010 - 9 U 151/09

    Schadensersatz für die Anlage in Lehmann-Zertifikate

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 6 U 201/10
    aa) Die erforderliche Aufklärung über das Anlageobjekt muss nicht ausschließlich mündlich erfolgen, sondern sie kann wahlweise auch oder sogar ausschließlich in schriftlicher Form durchgeführt werden (BGH NJW-RR 2006, 1345 f. = WM 2006, 1288 f. = juris Rn 9; OLG Frankfurt WM 2010, 2111 ff. = juris Rn 61 m.w.N.).

    Eine für einen Schadensersatzanspruch ausreichende Pflichtverletzung kann dabei erst dann festgestellt werden, wenn sowohl feststeht, dass die schriftlichen Risikohinweise nicht oder jedenfalls nicht rechtzeitig übergeben worden sind, wie auch zusätzlich, dass die entsprechenden Risikohinweise - mit oder ohne Zuhilfenahme der schriftlichen Produktinformationen - auch nicht im Verlaufe des Beratungsgesprächs mündlich erfolgt sind (OLG Frankfurt, WM 2010, 2111 ff. = juris Rn 61 m.w.N.).

  • BGH, 27.09.2011 - XI ZR 178/10

    Zwei Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 6 U 201/10
    Eine ähnliche Betrachtungsweise klingt zwar - ohne Entscheidungserheblichkeit und in anderem Zusammenhang - möglicherweise auch in den beiden jüngsten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den Lehman-Zertifikaten an (BGH Urt. vom 27. September 2011 - XI ZR 182/10 = DB 2011, 2649 ff. = juris Rn 54 und XI ZR 178/10 = Rn 57), bleibt aber jedenfalls in dieser Allgemeinheit allenfalls an der Oberfläche und wird auch in den beiden genannten BGH-Urteilen durch die sich anschließenden Ausführungen sogleich wieder relativiert.

    Für die Annahme einer bewusst zum Nachteil des Kunden gestalteten Risikostruktur bedürfte es daher des Hinzutretens besonderer Umstände (so im Übrigen ausdrücklich auch BGH Urt. vom 27. September 2011 - XI ZR 182/10 = DB 2011, 2649 ff. = juris Rn 54 und XI ZR 178/10 = Rn 57), für die hier jedoch jeder Anhaltspunkt fehlt.

  • BGH, 11.05.2006 - III ZR 205/05

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 6 U 201/10
    aa) Die erforderliche Aufklärung über das Anlageobjekt muss nicht ausschließlich mündlich erfolgen, sondern sie kann wahlweise auch oder sogar ausschließlich in schriftlicher Form durchgeführt werden (BGH NJW-RR 2006, 1345 f. = WM 2006, 1288 f. = juris Rn 9; OLG Frankfurt WM 2010, 2111 ff. = juris Rn 61 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 17.02.2010 - 17 U 207/09

    Schadenersatz wegen mangelhafter Anlageberatung (hier: Lehman-Zertifikate

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 6 U 201/10
    (1) Konkrete Umstände, die eine Insolvenz der Lehman-Bankengruppe hätten als ernstlich denkbar erscheinen lassen und die für die Beklagte bei der gebotenen Überprüfung der von ihr empfohlenen Kapitalanlagen in irgendeiner Weise zu erkennen gewesen wären, können auf der Grundlage des beiderseitigen Parteivortrages weder festgestellt werden, noch sind sie von der Klägerin auch nur in nachvollziehbarer Weise dargelegt worden (vgl. für Parallelverfahren z.B. auch schon Senat, Urteil vom 16. Dezember 2010 - I-6 U 191/09 - = juris Rn 87; OLG Dresden, WM 2010, 1403 ff = juris Rn 32; OLG Frankfurt WM 2010, 613 ff = juris Rn 64 ff; OLG Bamberg WM 2010, 1354 ff = juris Rn 62; OLG Köln WM 2010, 1354 ff = juris Rn 20 sowie - für ein anderes Kreditinstitut - jetzt auch BGH DB 2011, 2649 ff. = juris Rn 24).
  • OLG Dresden, 11.05.2010 - 5 U 1178/09

    Lehman-Zertifikat, Kick-back

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 6 U 201/10
    (1) Konkrete Umstände, die eine Insolvenz der Lehman-Bankengruppe hätten als ernstlich denkbar erscheinen lassen und die für die Beklagte bei der gebotenen Überprüfung der von ihr empfohlenen Kapitalanlagen in irgendeiner Weise zu erkennen gewesen wären, können auf der Grundlage des beiderseitigen Parteivortrages weder festgestellt werden, noch sind sie von der Klägerin auch nur in nachvollziehbarer Weise dargelegt worden (vgl. für Parallelverfahren z.B. auch schon Senat, Urteil vom 16. Dezember 2010 - I-6 U 191/09 - = juris Rn 87; OLG Dresden, WM 2010, 1403 ff = juris Rn 32; OLG Frankfurt WM 2010, 613 ff = juris Rn 64 ff; OLG Bamberg WM 2010, 1354 ff = juris Rn 62; OLG Köln WM 2010, 1354 ff = juris Rn 20 sowie - für ein anderes Kreditinstitut - jetzt auch BGH DB 2011, 2649 ff. = juris Rn 24).
  • OLG Düsseldorf, 16.12.2010 - 6 U 191/09

    Pflichten des Anlageberaters bei Vermittlung einer Anlage in Zertifikaten auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 6 U 201/10
    (1) Konkrete Umstände, die eine Insolvenz der Lehman-Bankengruppe hätten als ernstlich denkbar erscheinen lassen und die für die Beklagte bei der gebotenen Überprüfung der von ihr empfohlenen Kapitalanlagen in irgendeiner Weise zu erkennen gewesen wären, können auf der Grundlage des beiderseitigen Parteivortrages weder festgestellt werden, noch sind sie von der Klägerin auch nur in nachvollziehbarer Weise dargelegt worden (vgl. für Parallelverfahren z.B. auch schon Senat, Urteil vom 16. Dezember 2010 - I-6 U 191/09 - = juris Rn 87; OLG Dresden, WM 2010, 1403 ff = juris Rn 32; OLG Frankfurt WM 2010, 613 ff = juris Rn 64 ff; OLG Bamberg WM 2010, 1354 ff = juris Rn 62; OLG Köln WM 2010, 1354 ff = juris Rn 20 sowie - für ein anderes Kreditinstitut - jetzt auch BGH DB 2011, 2649 ff. = juris Rn 24).
  • LG Bonn, 14.04.2010 - 2 O 221/09

    Reichweite der Aufklärungspflicht einer Bank gegenüber dem Kunden bei einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 6 U 201/10
    Auch die - im Übrigen aus dem sachlichen Zusammenhang gerissene Passage aus einem Urteil des Landgerichts Bonn vom 14. April 2010 - 2 O 221/09 - (= juris Rn 43), auf die sich die Klägerin in diesem Zusammenhang weiter beruft, ändert an dem Fehlen eines ausreichenden Vortrages der Klägerin zu dem von ihr behaupteten Punkte- und Vergütungssystem nichts.
  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

  • OLG Düsseldorf, 16.12.2010 - 6 U 200/09

    Beratungspflichten der Bank bei Kapitalanlagen in Indexzertifikaten der

  • OLG Köln, 23.06.2010 - 13 U 222/09

    Pflichten des Anlageberaters

  • OLG Düsseldorf, 04.10.2010 - 9 U 21/10

    Schadensersatzansprüche gegen die anlageberatende Bank wegen der Insolvenz der

  • OLG Düsseldorf, 06.11.2014 - 16 U 19/14

    Pflichten des Anlageberaters bei Vermittlung einer Kapitalanlage in einem

    Ein Anlageberater hat im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast die behauptete unterbliebene Übergabe des Prospektes jedoch substantiiert zu bestreiten und konkret darzulegen, wann, wo und wie die gebotene Beratung oder Aufklärung erfolgt ist, d.h. bei Beratung durch Prospektübergabe der Prospekt übergeben worden ist (vgl. OLG Düsseldorf Urteil vom 22.12.2011, I-6 U 201/10, zitiert nach juris; OLG Frankfurt a.M. Urteil vom 22.01.2014 - 17 U 106/12 - Rz. 38 zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 12.09.2014 - 16 U 230/13

    Anforderungen an die Anlageberatung bei Erwerb eines Schiffsfonds

    Eine anlageberatende Bank hat im Rahmen ihrer sekundären Darlegungslast die behauptete unterbliebene Übergabe des Prospektes jedoch substantiiert zu bestreiten und konkret darzulegen, wann, wo und wie die gebotene Beratung oder Aufklärung erfolgt ist, d.h. bei Beratung durch Prospektübergabe der Prospekt übergeben worden ist (vgl. OLG Düsseldorf Urteil vom 22.12.2011, I-6 U 201/10, zitiert nach juris; OLG Frankfurt a.M. Urteil vom 22.01.2014 - 17 U 106/12 - Rz. 38 zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2014 - 16 U 227/13

    Anforderungen an die anleger- und objektgerechte Beratung im Rahmen eines

    Ein Anlageberater hat im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast die behauptete unterbliebene Übergabe des Prospektes jedoch substantiiert zu bestreiten und konkret darzulegen, wann, wo und wie die gebotene Beratung oder Aufklärung erfolgt ist, d.h. bei Beratung durch Prospektübergabe der Prospekt übergeben worden ist (vgl. OLG Düsseldorf Urteil vom 22.12.2011, I-6 U 201/10, zitiert nach juris; OLG Frankfurt a.M. Urteil vom 22.01.2014 - 17 U 106/12 - Rz. 38 zitiert nach juris).
  • LG Hamburg, 04.07.2013 - 330 O 4/12

    Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem

    Bei dem Vertrieb von Indexzertifikaten handelt es sich nicht um unerlaubtes Glücksspiel (vgl. nur OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.12.2011, 6 U 201/10, Rz. 90).
  • LG Düsseldorf, 27.05.2016 - 10 O 367/12

    Schadensersatzanspruch wegen Falschberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb einer

    Es wäre - falls erforderlich - in den Verantwortungsbereich des Klägers gefallen, sich das Risikoprofil vor der Unterzeichnung noch einmal vollständig durchzulesen und gegebenenfalls erforderliche Berichtigungen vorzunehmen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.12.2011, Az.: I - 6 U 201/10).
  • OLG Düsseldorf, 09.02.2017 - 6 U 139/16
    Jedoch hat der Anlageberater oder Anlagevermittler im Rahmen der ihm insofern obliegenden sekundären Darlegungslast die behauptete unterbliebene Übergabe des Prospektes substantiiert zu bestreiten und konkret darzulegen, wann, wo und wie die gebotene Beratung oder Aufklärung erfolgt ist, d.h. - bei Beratung durch Prospektübergabe - der Prospekt übergeben worden ist (vgl. Senatsentscheidung vom 22.12.2011 - I-6 U 201/10, Juris, Rn. 108; OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 22.01.2014 - 17 U 106/12, Juris, Rn. 38; OLG Düsseldorf, Urt. v. 12.09.2014 - I-16 U 230/13, Juris, Rn. 46).
  • LG Hamburg, 04.07.2013 - 330 O 154/12

    Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem

    Bei dem Vertrieb von Indexzertifikaten handelt es sich nicht um unerlaubtes Glücksspiel (vgl. nur OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.12.2011, 6 U 201/10, Rz. 90).
  • LG Düsseldorf, 24.09.2013 - 10 O 581/11

    Behauptete unterbliebene Aufklärung über den Erhalt von Rückvergütungen bei einer

    Es wäre - falls erforderlich - in den Verantwortungsbereich der Klägerin gefallen, sich die Erklärung vor der Unterzeichnung noch einmal vollständig durchzulesen und gegebenenfalls erforderliche Berichtigungen vorzunehmen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.12.2011, Az. I-6 U 201/10).
  • LG Düsseldorf, 31.10.2013 - 10 O 411/10

    Fondsanleger hat Beratungspflichtverletzung schlüssig darzulegen

    Es wäre - falls erforderlich - in seinen Verantwortungsbereich gefallen, sich die übersichtliche, lediglich eine Seite umfassende Dokumentation vor der Unterzeichnung noch einmal vollständig durchzulesen und gegebenenfalls erforderliche Berichtigungen vorzunehmen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.12.2011, Az. I-6 U 201/10).
  • LG Düsseldorf, 07.05.2013 - 10 O 225/12

    Schadensersatz wegen Aufklärungspflichtverletzung im Zusammenhang mit dem Erwerb

    Es wäre - falls erforderlich - in den Verantwortungsbereich des Klägers gefallen, sich das Dokument vor der Unterzeichnung noch einmal vollständig durchzulesen und gegebenenfalls erforderliche Berichtigungen vorzunehmen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.12.2011, Az. I-6 U 201/10).
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