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   OLG Düsseldorf, 23.09.1980 - 6 UF 51/80   

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https://dejure.org/1980,2679
OLG Düsseldorf, 23.09.1980 - 6 UF 51/80 (https://dejure.org/1980,2679)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.09.1980 - 6 UF 51/80 (https://dejure.org/1980,2679)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. September 1980 - 6 UF 51/80 (https://dejure.org/1980,2679)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB §§ 160, 1585a, 1601 ff; ZPO §§ 916 ff
    Unterhalt unter Verwandten; kein materiell-rechtlicher Anspruch ehelicher Kinder gegen ihre barunterhaltspflichtigen Eltern auf Leistung einer Sicherheit zur Absicherung ihrer künftigen Unterhaltsansprüche; keine analoge Anwendbarkeit des § 1585a BGB auf das Unterhaltsrecht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterhalt; Sicherheitsleistungen; Künftige Unterhaltsansprüche; Unterhaltsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1601

Papierfundstellen

  • FamRZ 1981, 67
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 18.01.1980 - 2 UF 30/80
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.09.1980 - 6 UF 51/80
    Auch künftig fällig werdende Unterhaltsansprüche können durch Arrest gesichert werden (vgl. Senatsurteil FamRZ 1980, 44 mwN; unter anderem OLG Hamm FamRZ 1980, 391).

    Auch die Existenz des vollstreckbaren Titels (des Prozeßvergleichs vom 20. Januar 1978) schließt die Anordnung eines Arrests zumindest für die Zeit nicht aus, für die die Vollstreckung - insbesondere aus Rechtsgründen - noch nicht möglich ist (vgl. das zitierte Senatsurteil FamRZ 1980, 44 mwN; u.a. OLG Hamm FamRZ 1980, 391; Grunsky in Stein/Jonas, ZPO 19. Aufl. § 917 Anm. III 4).

  • BGH, 14.03.1979 - IV ZR 98/78

    Zulässigkeit einer Klage auf Prozesskostenvorschuss bei Möglichkeit der Erwirkung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.09.1980 - 6 UF 51/80
    Die Zuständigkeit des erkennenden Senats wird nicht dadurch in Frage gestellt, daß in erster Instanz das Landgericht und nicht - wie es § 119 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 GVG an sich voraussetzt - das Amtsgericht entschieden hat (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. BGH NJW 1978, 1925 = BGHF 1, 147; FamRZ 1979, 472 = BGHF 1, 445), ferner auch nicht dadurch, daß das Amtsgericht den Rechtsstreit an das Landgericht mit der Begründung verwiesen hat, das Familiengericht sei nicht zuständig.
  • BGH, 19.09.1979 - IV ARZ 30/79

    Reichweite der Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses wegen Unzuständigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.09.1980 - 6 UF 51/80
    Dieser Verfahrensablauf entfaltet für die dem Oberlandesgericht obliegende Prüfung, ob der Familiensenat oder der allgemeine Zivilsenat nach der Rechtsnatur des in zweiter Instanz anhängigen Streitgegenstandes zuständig ist, keine Bindungswirkung (vgl. BGH FamRZ 1979, 1005 = BGHF 1, 559).
  • BGH, 28.06.1978 - IV ARZ 50/78

    Zuständigkeit der oberlandesgerichtlichen Familiensenate für Beschwerden gegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.09.1980 - 6 UF 51/80
    Die Zuständigkeit des erkennenden Senats wird nicht dadurch in Frage gestellt, daß in erster Instanz das Landgericht und nicht - wie es § 119 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 GVG an sich voraussetzt - das Amtsgericht entschieden hat (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. BGH NJW 1978, 1925 = BGHF 1, 147; FamRZ 1979, 472 = BGHF 1, 445), ferner auch nicht dadurch, daß das Amtsgericht den Rechtsstreit an das Landgericht mit der Begründung verwiesen hat, das Familiengericht sei nicht zuständig.
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