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   OLG Düsseldorf, 23.12.2010 - I-24 U 127/10   

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OLG Düsseldorf, 23.12.2010 - I-24 U 127/10 (https://dejure.org/2010,23325)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.12.2010 - I-24 U 127/10 (https://dejure.org/2010,23325)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Dezember 2010 - I-24 U 127/10 (https://dejure.org/2010,23325)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigkeit eines zwischen den Parteien abgeschlossenen Leasingvertrags wegen arglistiger Täuschung; Wirksamkeit eines Vertrags ohne Feststellung des Scheingeschäftswillens eines Klägers; Keine Zurechnung des Wissens eines Erfüllungsgehilfen über den Scheincharakter des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2011, 2242
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Düsseldorf, 27.11.2008 - 24 U 73/08

    Anfechtung eines Leasingvertrages wegen arglistiger Täuschung des Leasingnehmers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.12.2010 - 24 U 127/10
    Zwar handelt es sich bei dem Zeugen G. um einen Erfüllungsgehilfen und Verhandlungsbevollmächtigten der Klägerin (Senat Az. I-24 U 115/09 bei juris und BeckRS 2010, 12220, sowie Senat Az. I- 24 U 73/08 bei juris und BeckRS 2009, 21625 - Leitsatz in GuT 2009, 327).

    Eine Ausnahme gilt allerdings dann, wenn der Lieferant Erklärungen abgibt, die nicht die Konditionen des Leasingvertrages, sondern ein eigenes Geschäft des Lieferanten mit dem Leasingnehmer betreffen, etwa die Einräumung einer Kaufoption im eigenen Namen (Senat BeckRS 2010, 12220 und bei juris ), oder wenn er seine Vollmacht missbraucht oder kollusiv mit der andern Partei zusammenwirkt (Senat BeckRS 2009, 21625 und bei juris).

  • OLG Düsseldorf, 18.02.2010 - 24 U 115/09

    Bindung des Leasinggebers an Erklärungen des Lieferanten gegenüber dem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.12.2010 - 24 U 127/10
    Zwar handelt es sich bei dem Zeugen G. um einen Erfüllungsgehilfen und Verhandlungsbevollmächtigten der Klägerin (Senat Az. I-24 U 115/09 bei juris und BeckRS 2010, 12220, sowie Senat Az. I- 24 U 73/08 bei juris und BeckRS 2009, 21625 - Leitsatz in GuT 2009, 327).

    Eine Ausnahme gilt allerdings dann, wenn der Lieferant Erklärungen abgibt, die nicht die Konditionen des Leasingvertrages, sondern ein eigenes Geschäft des Lieferanten mit dem Leasingnehmer betreffen, etwa die Einräumung einer Kaufoption im eigenen Namen (Senat BeckRS 2010, 12220 und bei juris ), oder wenn er seine Vollmacht missbraucht oder kollusiv mit der andern Partei zusammenwirkt (Senat BeckRS 2009, 21625 und bei juris).

  • BVerfG, 07.06.2000 - 2 BvL 1/97

    Bananenmarktordnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.12.2010 - 24 U 127/10
    Diese Willensübereinstimmung, die hinter der zum Schein abgegebenen Erklärung steht, ist nämlich ihrerseits nicht eine selbständige rechtsgeschäftliche Willenserklärung, die gemäß § 166 BGB zugerechnet werden könnte, sondern ein Tatbestandsmerkmal eines Scheingeschäftes (BGH NJW 2000, 3124; Erman/Palm, BGB, 12. Aufl. § 117, Rn.4; RGZ 134, 33).
  • BGH, 26.05.2000 - V ZR 399/99

    Nichtigkeit eines Scheingeschäfts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.12.2010 - 24 U 127/10
    Es kann dahin stehen, ob der Leasingvertrag als misslungenes Scheingeschäft bereits nach § 118 BGB als nichtig angesehen werden kann (vgl. BGH NJW 2000, 3127; OLG München NJW-RR 1993, 1168; Palandt/Ellenberger, BGB, 69. Aufl., § 118 BGB, Rn.2).
  • BGH, 05.02.1999 - V ZR 353/97

    Beweiskraft einer über ein Rechtsgeschäft aufgenommenen Urkunde

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.12.2010 - 24 U 127/10
    Sie entspricht dem allgemeinen Grundsatz, dass derjenige, der sich auf Umstände beruft, die für ihn günstig sind, aber außerhalb des von ihm selbst schriftlich Niedergelegten liegen, diese Umstände zunächst zumindest substantiiert darlegen und ggfs. sogar beweisen muss (vgl. BGH GRUR 1993, 897; NJW 1999, 1702; NJW 2002, 1277; zur Beweisführungs- und Darlegungslast Baumgärtel/Laumen/Prütting, Handbuch der Beweislast, Grundlagen Seite 339; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Aufl., § 286, Rn 171; Zur Vermutungswirkung Zöller/Greger, ZPO, aaO, vor § 284 Rn 33a).
  • BGH, 25.05.1993 - X ZR 19/92

    Rechnungslegung durch Patentverletzer - Darlegungs- und Beweislast - Mogul-Anlage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.12.2010 - 24 U 127/10
    Sie entspricht dem allgemeinen Grundsatz, dass derjenige, der sich auf Umstände beruft, die für ihn günstig sind, aber außerhalb des von ihm selbst schriftlich Niedergelegten liegen, diese Umstände zunächst zumindest substantiiert darlegen und ggfs. sogar beweisen muss (vgl. BGH GRUR 1993, 897; NJW 1999, 1702; NJW 2002, 1277; zur Beweisführungs- und Darlegungslast Baumgärtel/Laumen/Prütting, Handbuch der Beweislast, Grundlagen Seite 339; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Aufl., § 286, Rn 171; Zur Vermutungswirkung Zöller/Greger, ZPO, aaO, vor § 284 Rn 33a).
  • OLG München, 14.01.1992 - 25 U 6622/90

    Scheingeschäft - Kenntnis vom Willen des Vertragspartners

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.12.2010 - 24 U 127/10
    Es kann dahin stehen, ob der Leasingvertrag als misslungenes Scheingeschäft bereits nach § 118 BGB als nichtig angesehen werden kann (vgl. BGH NJW 2000, 3127; OLG München NJW-RR 1993, 1168; Palandt/Ellenberger, BGB, 69. Aufl., § 118 BGB, Rn.2).
  • OLG Frankfurt, 12.12.2001 - 23 U 140/01

    Telekommunikationsdienstleister: Strafbewehrte Unterlassungserklärung wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.12.2010 - 24 U 127/10
    Sie entspricht dem allgemeinen Grundsatz, dass derjenige, der sich auf Umstände beruft, die für ihn günstig sind, aber außerhalb des von ihm selbst schriftlich Niedergelegten liegen, diese Umstände zunächst zumindest substantiiert darlegen und ggfs. sogar beweisen muss (vgl. BGH GRUR 1993, 897; NJW 1999, 1702; NJW 2002, 1277; zur Beweisführungs- und Darlegungslast Baumgärtel/Laumen/Prütting, Handbuch der Beweislast, Grundlagen Seite 339; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Aufl., § 286, Rn 171; Zur Vermutungswirkung Zöller/Greger, ZPO, aaO, vor § 284 Rn 33a).
  • OLG Düsseldorf, 27.11.2007 - 24 U 100/07

    Leasingvertrag über eine Fernsehanlage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.12.2010 - 24 U 127/10
    Bei der Aushandlung der Vertragskonditionen ist die Lieferantin nämlich grundsätzlich im Interessen- und Verantwortungsbereich der Klägerin tätig (vgl. Senat aaO, Senat OLGR Düsseldorf 2001, 2 - Lieferant handelnd als Erfüllungsgehilfe des Leasinggebers - sowie Senat OLGR 2007, 773; OLGR 2008, 541 - Lieferant nicht handelnd als Erfüllungsgehilfe), so dass diese auch das Risiko des vertragswidrig agierenden Lieferanten trägt (vgl. BGH NJW-RR 1988, 242).
  • OLG Rostock, 27.10.2003 - 3 U 205/02

    Zweifel an der Richtigkeit erstinstahzlicher entscheidungserheblicher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.12.2010 - 24 U 127/10
    Die vom Landgericht geschaffenen Tatsachengrundlage bindet grundsätzlich auch das Berufungsgericht (Senat OLGR 2009, 727; Ball, Die Berufung nach dem ZPO-Reformgesetz, ZGS 2003, 49, OLG Rostock OLGR 2004, 60).
  • OLG Dresden, 13.09.2002 - 10 UF 504/02

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die Berufungsinstanz

  • OLG Düsseldorf, 19.04.2007 - 24 U 189/06

    Leasing einer Fernsehanlage nebst Programm: Keine Verantwortung für mangelhafte

  • OLG Düsseldorf, 14.12.1999 - 24 U 183/98

    Haftung des Leasinggebers für Aufklärungspflichtverletzungen des Lieferanten

  • RG, 27.10.1931 - II 178/31

    1. Kann der Vertreter mit Wirkung für den Vertretenen auch ein Scheingeschäft mit

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