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   OLG Düsseldorf, 25.02.2014 - I-1 U 86/13   

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https://dejure.org/2014,4911
OLG Düsseldorf, 25.02.2014 - I-1 U 86/13 (https://dejure.org/2014,4911)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.02.2014 - I-1 U 86/13 (https://dejure.org/2014,4911)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Februar 2014 - I-1 U 86/13 (https://dejure.org/2014,4911)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Ersatz von Verwahrungskosten eines ordnungsbehördlich sichergestellten PKW

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Sicherungseigentümers für Kosten der polizeilichen Sicherstellung eines sicherungsübereigneten Fahrzeugs

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Sicherungseigentümers für die Kosten der polizeilichen Sicherstellung eines sicherungsübereigneten Fahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Wer zahlt mehr als 5.000 Sicherstellungkosten für ein altes Möhrchen? - Ich nicht…

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Polizeiliche Sicherstellung eines Fahrzeugs und die Verwahrungs- und Unterstellkosten

  • Jurion (Kurzinformation)

    Haftung des Sicherungseigentümers für Kosten der polizeilichen Sicherstellung eines Fahrzeugs

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.07.2007 - VI ZR 199/06

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Kfz-Leasinggeber

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2014 - 1 U 86/13
    Über den Fall des § 17 Abs. 3 Satz 3 StVG hinaus ist jedoch eine Haftungsgleichstellung von Fahrzeughalter und -eigentümer nicht gerechtfertigt (BGH NJW 2007, 3120).
  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 88/95

    Begriff der Verwendungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2014 - 1 U 86/13
    Zwar reicht es für die Anwendbarkeit der §§ 987 ff. BGB aus, dass das Besitzrecht später weggefallen ist und jedenfalls bei Geltendmachung des Vindikationsanspruches nicht mehr besteht, weil sonst der berechtigte Besitzer schlechter stünde als der unberechtigte (BGH, Urteil vom 24. November 1995, Az.: V ZR 88/95, Rdnr. 4 - zitiert nach juris - mit Hinweis auf BGHZ 34, 122, 131; BGH NJW 1995, 2627 und weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 21.12.1960 - VIII ZR 89/59

    Gleichzeitiges Bestehen von schuldrechtlichen und dinglichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2014 - 1 U 86/13
    Zwar reicht es für die Anwendbarkeit der §§ 987 ff. BGB aus, dass das Besitzrecht später weggefallen ist und jedenfalls bei Geltendmachung des Vindikationsanspruches nicht mehr besteht, weil sonst der berechtigte Besitzer schlechter stünde als der unberechtigte (BGH, Urteil vom 24. November 1995, Az.: V ZR 88/95, Rdnr. 4 - zitiert nach juris - mit Hinweis auf BGHZ 34, 122, 131; BGH NJW 1995, 2627 und weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 230/03

    Anhörung des erstinstanzlich beauftragten Sachverständigen in der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2014 - 1 U 86/13
    Bloß subjektive Zweifel, lediglich abstrakte Erwägungen oder Vermutungen der Unrichtigkeit ohne greifbare Anhaltspunkte wollte der Gesetzgeber ausschließen (BGH NJW 2006, 152 mit Hinweis auf BGHZ 159, 254, 258).
  • BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04

    Zurückweisung von Einwendungen gegen eine Sachverständigengutachten in der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2014 - 1 U 86/13
    Bloß subjektive Zweifel, lediglich abstrakte Erwägungen oder Vermutungen der Unrichtigkeit ohne greifbare Anhaltspunkte wollte der Gesetzgeber ausschließen (BGH NJW 2006, 152 mit Hinweis auf BGHZ 159, 254, 258).
  • BGH, 21.10.1999 - III ZR 319/98

    Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes bei in Sicherungsverwaltung überführten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2014 - 1 U 86/13
    Auch wenn der Geschäftsführer einem Dritten zur Besorgung verpflichtet ist, kann nach der Rechtsprechung eine Geschäftsführung für einen Anderen vorliegen - und zwar unabhängig davon, ob die Verpflichtung öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Natur ist (Palandt/Sprau, Kommentar zum BGB, 72. Aufl., § 677, Rdnr. 7 mit Hinweis auf BGHZ 143, 9, 14).
  • BGH, 14.07.1995 - V ZR 45/94

    Rechte des Besitzers gegenüber dem Anspruch des Eigentümers auf Herausgabe von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2014 - 1 U 86/13
    Zwar reicht es für die Anwendbarkeit der §§ 987 ff. BGB aus, dass das Besitzrecht später weggefallen ist und jedenfalls bei Geltendmachung des Vindikationsanspruches nicht mehr besteht, weil sonst der berechtigte Besitzer schlechter stünde als der unberechtigte (BGH, Urteil vom 24. November 1995, Az.: V ZR 88/95, Rdnr. 4 - zitiert nach juris - mit Hinweis auf BGHZ 34, 122, 131; BGH NJW 1995, 2627 und weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • OLG Koblenz, 04.11.1993 - 5 U 1714/92

    Aufwendungsersatzanspruch des Nießbrauchers bei Sanierung eines Flachdachs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2014 - 1 U 86/13
    Maßgebend ist der wirkliche - ausdrücklich oder konkludent - geäußerte Wille (Palandt/Sprau a.a.O., § 683, Rdnr. 5 mit Hinweis auf OLG Koblenz NJW-RR 1995, 15).
  • BGH, 07.11.1996 - IX ZB 15/96

    Rechtsweg für Rückforderungsansprüche aus einer Hermes-Bürgschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2014 - 1 U 86/13
    Gegenstand einer Prorogation kann jedoch nicht der Rechtsweg sein (Zöller/Vollkommer a.a.O., § 38, Rdnr. 3 mit Hinweis auf BGH NJW 1997, 328).
  • BVerwG, 19.11.1991 - 8 B 137.91

    Abschleppen - Entstandende Kosten durch Abschleppen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2014 - 1 U 86/13
    In diesem Zusammenhang beruft sich der Kläger ohne Erfolg auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. November 1991 zu dem Az.: 8 B 137/91 ( veröffentlicht in NJW 1992, 1908).
  • OLG München, 10.12.1987 - 19 U 6312/86

    Rechtsnatur der Beschaffungstätigkeit von Krankenkassen; Kostenerstattung für

  • OLG Düsseldorf, 18.12.2018 - 1 U 27/18

    Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall - Spurwechsel des Vorausfahrenden

    Dagegen sind allerdings Verwahrkosten des Abschleppunternehmers regelmäßig keine Aufwendungen im Interesse des Kfz-Eigentümers, wenn das Fahrzeug nur noch Schrottwert hat (Freymann/Rüßmann in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2016, § 249 BGB, Stand 30. November 2018, Rn. 260 unter Bezugnahme auf Senat, Urteil vom 25. Februar 2014, I-1 U 86/13, Rn.15, zitiert nach juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 15.10.2021 - 17 Ta 4/21

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Zusammenhangsklage - Schadensersatz -

    Die Prorogation des Rechtsweges ist unzulässig (BGH 7. November 1996 - IX ZB 15/96 - Rn. 5 mwN; Schultzky in: Zöller, Zivilprozessordnung, 33. Aufl. 2020, § 38 ZPO Rn. 3; BeckOK ZPO/Toussaint, 42. Ed. 1.9.2021, ZPO § 38 Rn. 16), deswegen gilt auch § 39 ZPO nicht für die Zulässigkeit des Rechtswegs (vgl. OLG Nürnberg 11. Dezember 2006 - 9 W 2459/06 - Rn. 7; OLG Düsseldorf 25. Februar 2014 - I-1 U 86/13, 1 U 86/13 - Rn. 11; BeckOK ZPO/Toussaint, 42. Ed. 1.9.2021, ZPO § 39 Rn. 18).
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