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   OLG Düsseldorf, 25.03.2020 - Verg 25/19   

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https://dejure.org/2020,49593
OLG Düsseldorf, 25.03.2020 - Verg 25/19 (https://dejure.org/2020,49593)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.03.2020 - Verg 25/19 (https://dejure.org/2020,49593)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. März 2020 - Verg 25/19 (https://dejure.org/2020,49593)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vermutungen lösen keine Rügeobliegenheit aus!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • VK Rheinland, 22.07.2019 - VK 21/19

    Ausschluss vom offenen Verfahren: Keine Teilnahme am Verhandlungsverfahren!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2020 - Verg 25/19
    Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss der Vergabekammer Rheinland vom 22.07.2019 (VK 21/19 - B) wird zurückgewiesen.

    Auf die Anschlussbeschwerde der Antragstellerin wird der Ausspruch unter Ziffer 5 des Tenors des Beschlusses der Vergabekammer Rheinland vom 22.07.2019 (VK 21/19 - B) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Kosten des Verfahrens und die der Antragstellerin zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstandenen notwendigen Auslagen hat der Antragsgegner zu tragen.

    Der Antragsgegner beantragt zur Hauptsache, unter Aufhebung des Beschlusses der Vergabekammer Rheinland vom 22.07.2019 (VK 21/19 - B) den Nachprüfungsantrag der Antragstellerin zurückzuweisen.

    Die Antragstellerin beantragt, 1. die sofortige Beschwerde des Antragsgegners und Beschwerdeführers gegen den Beschluss der VK Rheinland vom 22.07.2019 (VK 21/19 - B) zurückzuweisen, 2. dem Antragsgegner und Beschwerdeführer die gesamten Kosten des Vergabenachprüfungsverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen der Antragstellerin und Beschwerdegegnerin aufzuerlegen.

  • OLG Düsseldorf, 12.06.2019 - Verg 54/18

    Rechtsfolgen der Nichteinhaltung der Wartepflicht gem. § 19 Abs. 2 S. 3 VOB/A -EU

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2020 - Verg 25/19
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats wird die Rügeobliegenheit nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB nur ausgelöst, wenn ein antragstellendes Unternehmen beziehungsweise sein vertretungsberechtigtes Organ eine feststellbare und im Streitfall vom öffentlichen Auftraggeber nachzuweisende positive Kenntnis von den einen Vergaberechtsverstoß begründenden tatsächlichen Umständen hat (Senatsbeschlüsse vom 15.01.2020 - VII-Verg 20/19, zitiert nach juris, Tz. 53, vom 16.10.2019 - VII-Verg 13/19, und vom 12.06.2019 - VII-Verg 54/18, zitiert nach juris, Tz. 49).

    Darüber hinaus müssen das vertretungsberechtigte Organ, sein Wissens- oder rechtsgeschäftlicher Vertreter, bei dem es sich auch um einen Rechtsanwalt handeln kann, aufgrund laienhafter, vernünftiger Bewertung zugleich die positive Vorstellung von einem Verstoß gegen Vergabevorschriften gewonnen haben (Senatsbeschlüsse vom 15.01.2020 - VII-Verg 20/19, zitiert nach juris, Tz. 53, und vom 12.06.2019 - VII-Verg 54/18, zitiert nach juris, Tz. 49; OLG Naumburg, Beschluss vom 18.10.2019 - 7 Verg 4/19, zitiert nach juris, Tz. 35).

    Der Kenntnis ist es nur gleichzustellen, wenn ein Antragsteller in tatsächlicher oder rechtlicher Unkenntnis in einer Weise verharrt, die mit Blick auf das Erkennen eines möglichen Vergaberechtsverstoßes als ein mutwilliges Sich-der-Erkenntnis-Verschließen zu bewerten ist (Senatsbeschlüsse vom 15.01.2020 - VII-Verg 20/19, zitiert nach juris, Tz. 53, und vom 12.06.2019 - VII-Verg 54/18, zitiert nach juris, Tz. 49).

  • BGH, 03.11.1989 - V ZR 143/87

    Heilung des Formmangels einer Teilungsvereinbarung; Rechtsgeschäftliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2020 - Verg 25/19
    Eine Anschlussbeschwerde muss nicht als solche bezeichnet werden (vgl. BGH, Urteil vom 03.11.1989 - V ZR 143/87, zitiert nach juris, Tz. 34), es bedarf dafür auch keines ausformulierten Antrags (OLG Dresden, Beschluss vom 12.10.2010 - WVerg 9/10, zitiert nach juris, Tz. 12).

    Erst recht deutlich wird ein solches Begehren, wenn zusätzlich ein entsprechender Antrag formuliert wird (vgl. BGH, Urteil vom 03.11.1989 - V ZR 143/87, zitiert nach juris, Tz. 34).

  • BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17

    Entscheidung über Divergenzvorlage im Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2020 - Verg 25/19
    Im Verfahren der sofortigen Beschwerde nach §§ 171 ff. GWB kann der Rechtsmittelgegner eine unselbstständige Anschlussbeschwerde erheben (siehe BGH, Beschluss vom 04.04.2017 - X ZB 3/17, zitiert nach juris, Tz. 16; Jaeger, in: Byok/Jaeger, Vergaberecht, 4. Aufl., § 171 GWB Rn. 27).

    Für die Anschlussbeschwerde gilt, dass sie in Anlehnung an § 524 Abs. 2 Satz 2, § 521 Abs. 2 Satz 1 ZPO bis zum Ablauf der dem Beschwerdegegner - üblicherweise - für die Erwiderung auf die Beschwerde gesetzten Frist eingelegt und begründet werden kann (BGH, Beschluss vom 04.04.2017 - X ZB 3/17, zitiert nach juris, Tz. 18).

  • VK Rheinland, 15.05.2019 - VK 8/19

    Aufhebung wegen Unwirtschaftlichkeit setzt ordnungsgemäße Kostenschätzung voraus!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2020 - Verg 25/19
    Die Vergabekammer hat in jenem Verfahren mit Beschluss vom 15.05.2019 (VK 8/19-B) unter anderem entschieden, dass die Antragstellerin durch die Aufhebung des Vergabeverfahrens in ihren Rechten verletzt sei, weil ein Aufhebungsgrund gemäß § 17 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A nicht vorgelegen habe.

    Die gegen den Beschluss der Vergabekammer vom 15.05.2019 (VK 8/19-B) gerichtete sofortige Beschwerde des Antragsgegners blieb vor dem Senat erfolglos.

  • OLG Düsseldorf, 16.02.2005 - Verg 74/04

    Bekanntgabe d. Wertungs- und Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2020 - Verg 25/19
    Bloße Vermutungen oder ein Verdacht lösen hingegen keine Rügeobliegenheit aus, Gleiches gilt für grob fahrlässige Unkenntnis (Senatsbeschluss vom 16.02.2005 - VII-Verg 74/04, zitiert nach juris, Tz. 46).

    An eine solche Annahme sind jedoch strenge Anforderungen zu stellen (Senatsbeschluss vom 16.02.2005 - VII-Verg 74/04, zitiert nach juris, Tz. 46).

  • OLG Düsseldorf, 12.05.2011 - Verg 32/11

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2020 - Verg 25/19
    Ein Unterliegen im Sinne des § 182 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 GWB richtet sich nicht schematisch nach den gestellten Anträgen, sondern primär nach der Erreichung des Verfahrensziels in wirtschaftlicher Hinsicht (Senatsbeschluss vom 12.05.2011 - VII-Verg 32/11, zitiert nach juris, Tz. 38; Damaske, in: Müller-Wrede, GWB, § 182 Rn. 65; Noch, in: Byok/Jaeger, Vergaberecht, 4. Aufl., § 182 GWB Rn. 62 ff.; Thiele, in: Kulartz/Kus/Portz/Prieß, Kommetar zum GWB-Vergaberecht, 4. Aufl., § 182 Rn. 16).
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2014 - 1 ME 71/14

    Gleichstellung der Beteiligtenstellung im Änderungsverfahren nach § 80 Abs. 7

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2020 - Verg 25/19
    Dass diese Anschlussbeschwerde zulässig ist und nicht am fehlenden Rechtsschutzbedürfnis scheitert, ist einheitliche Auffassung in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 11.07.2017 - 2 Bs 114/17, zitiert nach juris, Tz. 19 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.06.2015 - OVG 4 S 6.15, zitiert nach juris, Tz. 27 f.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.07.2014 - 1 ME 71/14, zitiert nach juris, Tz. 22; Sächsisches OVG, Beschluss vom 03.03.2010 - 1 E 3/10, zitiert nach juris, Tz. 2; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.05.1998 - 12 A 12501/97, zitiert nach juris, Tz. 18; VGH Mannheim, Urteil vom 07.03.1996 - 2 S 2537/95, zitiert nach juris, Tz. 21; VGH München, Urteil vom 01.08.1973 - 201 VIII 71 = BeckRS 1973, 104593) und ganz überwiegende Auffassung in der verwaltungsrechtlichen Literatur (vgl. nur Rennert, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl., § 158 Rn. 4; Brandt, in: Brandt/Domgörgen, Handbuch Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess, 4. Aufl., Rn. 197).
  • BGH, 30.04.2003 - V ZB 71/02

    Auslegung einer "selbständigen Anschlussberufung"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2020 - Verg 25/19
    Zum anderen ist bei der Auslegung prozessualer Erklärungen zu beachten, dass im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (BGH, Beschluss vom 30.04.2003 - V ZB 71/02, zitiert nach juris, Tz. 7).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.1998 - 12 A 12501/97

    Anfechtungsfrist; Nichtiger Verwaltungsakt; Emmott'sche Fristenhemmung; Umsetzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2020 - Verg 25/19
    Dass diese Anschlussbeschwerde zulässig ist und nicht am fehlenden Rechtsschutzbedürfnis scheitert, ist einheitliche Auffassung in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 11.07.2017 - 2 Bs 114/17, zitiert nach juris, Tz. 19 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.06.2015 - OVG 4 S 6.15, zitiert nach juris, Tz. 27 f.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.07.2014 - 1 ME 71/14, zitiert nach juris, Tz. 22; Sächsisches OVG, Beschluss vom 03.03.2010 - 1 E 3/10, zitiert nach juris, Tz. 2; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.05.1998 - 12 A 12501/97, zitiert nach juris, Tz. 18; VGH Mannheim, Urteil vom 07.03.1996 - 2 S 2537/95, zitiert nach juris, Tz. 21; VGH München, Urteil vom 01.08.1973 - 201 VIII 71 = BeckRS 1973, 104593) und ganz überwiegende Auffassung in der verwaltungsrechtlichen Literatur (vgl. nur Rennert, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl., § 158 Rn. 4; Brandt, in: Brandt/Domgörgen, Handbuch Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess, 4. Aufl., Rn. 197).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.1996 - 2 S 2537/95

    Aufhebung eines Verwaltungsaktes durch das Gericht - Erforderlichkeit weiterer

  • OVG Hamburg, 11.07.2017 - 2 Bs 114/17

    Kostenerstattung für den Beigeladenen

  • OLG Koblenz, 16.01.2017 - Verg 5/16

    Alarmierungsnetz - Vergabenachprüfungsverfahren: Notwendigkeit der Hinzuziehung

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2014 - Verg 18/14

    Ausschließung eines Angebots im Rahmen der Ausschreibung von im Steinkohlebergbau

  • OLG Düsseldorf, 27.10.2003 - Verg 23/03

    Kostentragung bei Antragsrücknahme

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2015 - 4 S 6.15

    Untersuchungsanordnung; statthafter (Eil-)Antrag; Verwaltungsaktqualität

  • OLG Düsseldorf, 07.01.2019 - Verg 30/18

    Versorgung mit Stomaartikeln ist öffentlicher Auftrag!

  • OLG Naumburg, 13.05.2008 - 1 Verg 3/08

    Laboreinrichtung II - Rügepflicht eines unklaren Punktbewertungssystems in der

  • OLG Düsseldorf, 18.12.2006 - Verg 43/06

    Zur Kostentragungspflicht bei teilweisem Unterliege im Verfahren vor der

  • OLG Bremen, 03.04.2007 - Verg 2/07

    Vergabeverfahren - zur Rügepflicht des Bieters bei Kenntnis von Verfahrensverstoß

  • OLG Dresden, 12.10.2010 - WVerg 9/10

    Bau-, Architekten-, Vergabe und Nachbarrecht; Vergaberecht

  • OVG Sachsen, 03.03.2010 - 1 E 3/10

    Isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung, Anschlussrechtsmittel

  • OLG Düsseldorf, 16.03.2020 - Verg 38/18

    Nur weil der Bieter einen Anwalt hat, braucht der Auftraggeber noch lange keinen!

  • OLG Naumburg, 18.10.2019 - 7 Verg 4/19

    Fahrzeug-Rückhaltesysteme I - Ausschluss von Vergabeverfahren bei Abweichungen

  • OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 13/19

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Vergabe eines

  • VK Rheinland, 20.09.2022 - VK 21/22

    Nicht erfüllbare (abfallrechtliche) Anforderung ist vergaberechtswidrig!

    Maßgeblich ist, ob sich die Bieterchancen des Antragstellers durch die Entscheidung im Nachprüfungsverfahren in dem von ihm begehrten Umfang verbessert haben (s. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.05.2011 - Verg 32/11 - Beschluss vom 25.03.2020 - Verg 25/19 -).
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