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   OLG Düsseldorf, 25.11.1999 - 1 Ws (OWi) 944/99, 1 Ws (OWi) 952/99   

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https://dejure.org/1999,6248
OLG Düsseldorf, 25.11.1999 - 1 Ws (OWi) 944/99, 1 Ws (OWi) 952/99 (https://dejure.org/1999,6248)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.11.1999 - 1 Ws (OWi) 944/99, 1 Ws (OWi) 952/99 (https://dejure.org/1999,6248)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. November 1999 - 1 Ws (OWi) 944/99, 1 Ws (OWi) 952/99 (https://dejure.org/1999,6248)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustellung; Entscheidung; Gericht; Richter; Vorsitzender; Geschäftsstelle

  • Judicialis

    StPO § 36 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 36 Abs. 1
    Anordnung und Ausführung der Zustellung

  • rechtsportal.de

    StPO § 36 Abs. 1
    Zustellung einer Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 335
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 18.08.1982 - 6 Ws 215/82
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.1999 - 1 Ws (OWi) 944/99
    Wie das zu geschehen hat, braucht der Richter aber nicht zu bestimmen; das ist nach § 36 Abs. 1 Satz 2 StPO Sache der Geschäftsstelle (so ausdrücklich OLG Hamm - 6. StrS - VRS 64 [1983], 27, 28 = NStZ 1982, 479, 480; BayObLG NStZ-RR 1999, 243; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a. a. O. Rdnr. 5; widersprüchlich Maul, a. a. O. Rdnr. 2 und 3).

    Bei der Zustellung an Rechtsanwälte kann der Richter "erforderlichenfalls" (OLG Hamm - 1. StrS - NStZ 1982, 479) und für die Geschäftsstelle bindend (BayObLG a. a. O.) bestimmen, daß in anderer Form als - wie üblich - gegen Empfangsbekenntnis zuzustellen sei.

  • OLG Düsseldorf, 07.02.1996 - 1 Ws 730/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.1999 - 1 Ws (OWi) 944/99
    Sollte die im Anschluß an Doller (DRiZ 1975, 280, 281) gewählte Formulierung des Senats, der Richter müsse anordnen, "daß und wie, inbesondere an wen" die Entscheidung zuzustellen sei (Senat VRS 91 [1996], 286, 287), so verstanden worden sein, daß der Richter auch die Zustellungsart zu bestimmen habe, so stellt der Senat klar, daß dies nicht der Fall ist.

    Der Senat hatte auch, soweit ersichtlich, bisher nur in Sachen zu entscheiden, in denen der Richter es unterlassen hatte, die Zustellung als solche zu verfügen (Senat VRS 93 [1997], 169) oder deren Empfänger zu bestimmen (Senat VRS 91 [1996], 286, 287).

  • BayObLG, 12.03.1999 - 1St RR 51/99

    Wirksame Zustellung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.1999 - 1 Ws (OWi) 944/99
    Wie das zu geschehen hat, braucht der Richter aber nicht zu bestimmen; das ist nach § 36 Abs. 1 Satz 2 StPO Sache der Geschäftsstelle (so ausdrücklich OLG Hamm - 6. StrS - VRS 64 [1983], 27, 28 = NStZ 1982, 479, 480; BayObLG NStZ-RR 1999, 243; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a. a. O. Rdnr. 5; widersprüchlich Maul, a. a. O. Rdnr. 2 und 3).
  • OLG Düsseldorf, 22.10.1996 - 5 Ss OWi 80/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.1999 - 1 Ws (OWi) 944/99
    Der Senat hatte auch, soweit ersichtlich, bisher nur in Sachen zu entscheiden, in denen der Richter es unterlassen hatte, die Zustellung als solche zu verfügen (Senat VRS 93 [1997], 169) oder deren Empfänger zu bestimmen (Senat VRS 91 [1996], 286, 287).
  • OLG Düsseldorf, 25.11.1981 - 2 Ss OWi 749/81
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.1999 - 1 Ws (OWi) 944/99
    Die gegenteilige Ansicht, die Zustellung sei nur wirksam, wenn der Richter auch die Zustellungsart festgelegt habe (OLG Düsseldorf - 2. StrS - NJW 1982, 590; OLG Düsseldorf - 3. StrS - JMBl. NW 1997, 238), überzeugt den Senat nicht.
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