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   OLG Düsseldorf, 28.02.2012 - I-23 U 59/11   

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https://dejure.org/2012,7408
OLG Düsseldorf, 28.02.2012 - I-23 U 59/11 (https://dejure.org/2012,7408)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.02.2012 - I-23 U 59/11 (https://dejure.org/2012,7408)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Februar 2012 - I-23 U 59/11 (https://dejure.org/2012,7408)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Verpflichtung des Auftraggebers zur Erstattung von Fahrtkosten des Werkunternehmers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631 Abs. 1
    Verpflichtung des Auftraggebers zur Erstattung von Fahrtkosten des Werkunternehmers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fahrtkosten sind bei Kleinaufträgen zusätzlich zu vergüten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Handwerk und Fahrtkosten - Nur bei Kurzaufträgen ist es üblich, die An- und Abfahrt extra zu berechnen

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Prüf- und Hinweispflicht des Unternehmers: Auch bei Eigenleistungen des Bestellers! (IBR 2012, 511)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Stundenlohnarbeiten und Materialeinkauf auf Nachweis: Gebot wirtschaftlicher Betriebsführung! (IBR 2012, 1181)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Fahrtkosten sind bei Kleinaufträgen zusätzlich zu vergüten! (IBR 2012, 377)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 1427
  • BauR 2012, 995
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.04.2009 - VII ZR 164/07

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Vereinbarung eines Zeithonorars für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2012 - 23 U 59/11
    Der Kläger schuldete bei der vereinbarten Stundenlohnvergütung einen Erfolg, für dessen Verwirklichung es ihm nicht gestattet war, unbeschränkt vergütungspflichtigen Zeitaufwand zu betreiben (vgl. BGH BauR 2009, 1162; BauR 2000, 1196, 1197; OLG Düsseldorf, BauR 2003, 887, 888 f.; Kniffka/Jansen/Von Rintelen, ibr-online-Kommentar Bauvertragsrecht, Stand 30.09.2011, § 631 Rdnr. 374; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 13. Aufl., Rdnr. 1574).

    Die Beklagten haben gegen die Forderung des Klägers einen Schadensersatzanspruch gemäß § 280 Abs. 1 BGB geltend gemacht, der zu einer Herabsetzung der Vergütung führt (vgl. dazu: BGH BauR 2009, 1162).

  • BGH, 01.02.2000 - X ZR 198/97

    Einwendungen gegen Abrechnung auf Stundenbasis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2012 - 23 U 59/11
    Der Kläger schuldete bei der vereinbarten Stundenlohnvergütung einen Erfolg, für dessen Verwirklichung es ihm nicht gestattet war, unbeschränkt vergütungspflichtigen Zeitaufwand zu betreiben (vgl. BGH BauR 2009, 1162; BauR 2000, 1196, 1197; OLG Düsseldorf, BauR 2003, 887, 888 f.; Kniffka/Jansen/Von Rintelen, ibr-online-Kommentar Bauvertragsrecht, Stand 30.09.2011, § 631 Rdnr. 374; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 13. Aufl., Rdnr. 1574).
  • OLG Düsseldorf, 16.05.2000 - 21 U 145/99

    Umfang der Abrechnung beim Stundenlohnvertrag)

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2012 - 23 U 59/11
    Es ist im Baugewerbe jedoch nicht allgemein üblich, dass der Unternehmer die An- und Abfahrtkosten berechnet (OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.05.2000, 21 U 145/99, juris Rdnr. 9; OLG Report 1997, 159).
  • OLG Düsseldorf, 10.12.2002 - 21 U 106/02

    Rechtsnatur eines Prüfvermerks; Darlegungs- und Beweislast bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2012 - 23 U 59/11
    Der Kläger schuldete bei der vereinbarten Stundenlohnvergütung einen Erfolg, für dessen Verwirklichung es ihm nicht gestattet war, unbeschränkt vergütungspflichtigen Zeitaufwand zu betreiben (vgl. BGH BauR 2009, 1162; BauR 2000, 1196, 1197; OLG Düsseldorf, BauR 2003, 887, 888 f.; Kniffka/Jansen/Von Rintelen, ibr-online-Kommentar Bauvertragsrecht, Stand 30.09.2011, § 631 Rdnr. 374; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 13. Aufl., Rdnr. 1574).
  • OLG Saarbrücken, 12.08.2016 - 5 U 35/14

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Umzugsunternehmens: Abrechnung von

    Inwieweit der Unternehmer den objektiv erforderlichen Zeitaufwand beanstandungsfrei überschreiten dürfe, sei eine vom Gericht unter Hinzuziehung des Sachverständigen im Einzelfall zu beantwortende Tatfrage (siehe zur Nebenpflicht der wirtschaftlichen Leistungsausführung auch OLG Düsseldorf, BauR 2012, 1427; OLG Düsseldorf, BauR 2003, 737).
  • OLG Hamm, 22.09.2022 - 24 U 65/21

    Vergütungsansprüche des Unternehmers nach Mängelbeseitigung durch den

    Die Leistung eines Unternehmers ist nämlich bereits dann mangelhaft, wenn sie die vereinbarte Funktion aus dem Grunde nicht erfüllt, dass die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Leistungen anderer Unternehmer, von denen die Funktionsfähigkeit des Werks abhängt, unzureichend sind; der Verantwortlichkeit für den Mangel kann der Unternehmer in einem solchen Fall nur durch eine ausreichende Prüfung des Vorgewerks und einen sich daran anschließenden Bedenkenhinweis gegenüber dem Auftraggeber entgehen (vgl. BGH, Urteil vom 08.11.2007 - VII ZR 183/05, NJW 2008, 511; OLG Oldenburg, Urteil vom 21.08.2018 - 2 U 62/18, NJW 2019, 83; OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.02.2012 - 23 U 59/11, BeckRS 2012, 11651).
  • OLG Schleswig, 27.06.2018 - 12 U 13/18

    Prüfungs- und Hinweispflicht eines Werkunternehmers gegenüber dem

    Soweit sich der Unternehmer nicht in der Lage sieht, seiner Prüfungspflicht nachzukommen, muss er darauf ebenfalls hinweisen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.02.2012, I-23 U 59/11, IBR 2012, 511).
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