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   OLG Düsseldorf, 29.12.1988 - 6 U 206/88   

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https://dejure.org/1988,3209
OLG Düsseldorf, 29.12.1988 - 6 U 206/88 (https://dejure.org/1988,3209)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.12.1988 - 6 U 206/88 (https://dejure.org/1988,3209)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Dezember 1988 - 6 U 206/88 (https://dejure.org/1988,3209)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1487
  • NJW-RR 1989, 765 (Ls.)
  • BB 1989, 1078
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 10.07.1978 - 6 U 61/78
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.12.1988 - 6 U 206/88
    An der an die Auffassung von Koch-Stübing ( AGBG § 13 Rdnr. 34) anknüpfenden Senatsentscheidung vom 10. Juli 1978 Ä 6 U 61/78 Ä (NJW 1978, 2512), daß eine einstweilige Verfügung überhaupt nicht gefordert sei, soweit dem Verband die Anspruchsberechtigung im allgemeinen Interesse gegeben sei, hält der Senat in seiner jetzigen Besetzung nicht fest.
  • OLG Hamburg, 10.06.1981 - 5 U 78/81

    Geltendmachung AGB-rechtlicher Unterlassungsansprüche durch Verbraucherverband;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.12.1988 - 6 U 206/88
    Diese Entscheidung hat nur vereinzelt Zustimmung gefunden (Koch in BB 1978, 1638; Drettmann in WRP 1979, 846) und ist überwiegend aus zum Teil überzeugenden Gründen auf Ablehnung gestoßen (vgl. insbesondere OLG Hamburg, NJW 1981, 2420; Löwe in seiner Anmerkung BB 1978, 1433 und in Löwe-von Westphalen-Trinkner AGBG 2. Aufl., § 15 Rdnr. 19; Hensen in DB 1978, 2207 und in Ulmer-Brandner-Hensen AGBG 5. Aufl., § 15 Rdnr. 11; Münchener Kommentar-Gerlach 2. Aufl., § 15 Rdnr. 26 Fußnote 66; Heinz und Stillner in WRP 1978, 726; Bunte in DB 1980, 481, 485).
  • OLG Celle, 21.12.1988 - 9 U 270/87

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch Nichtbeachtung der Streupflicht

    Vielmehr sind nach der zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs die normalen Gefahren, die sich aus den winterlichen Straßenverhältnissen ergeben und die gerade darin bestehen, daß beim Bremsen und Ändern der Fahrtrichtung besondere Vorsicht geboten ist, von den Verkehrsteilnehmern hinzunehmen; erst wenn dies aus besonderen Gründen nicht mehr erwartet werden kann, insbesondere weil die Gefährlichkeit durch Umstände erhöht ist, die der Kraftfahrer auch bei Beachtung der im Winter gebotenen besonderen Aufmerksamkeit leicht verkannt oder nicht ohne weiteres zu bewältigen vermag, setzt die Verkehrssicherungspflicht ein (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. Urteil vom 30.11.1983, 9 U 40/83; Urteil vom 30.7.1986, 9 U 278/85; Urteil vom 7.12.1988, 9 U 264/87; ebenso auch OLG Oldenburg, Urteil vom 14.10.1988, 6 U 206/88).
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