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   OLG Düsseldorf, 31.08.2015 - VI-Kart 5/15 (V)   

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OLG Düsseldorf, 31.08.2015 - VI-Kart 5/15 (V) (https://dejure.org/2015,27808)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.08.2015 - VI-Kart 5/15 (V) (https://dejure.org/2015,27808)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. August 2015 - VI-Kart 5/15 (V) (https://dejure.org/2015,27808)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.03.1987 - KVR 10/85

    Anforderungen an förmliche Zustellung einer Untersagungsverfügung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2015 - Kart 5/15
    Nach gefestigter Rechtsprechung muss das Schriftstück in Übereinstimmung mit den genannten Formvorschriften zumindest einen mit dem Dienstsiegel versehenen und vom Urkundsbeamten der Behörde unterzeichneten Ausfertigungsvermerk enthalten (BGHZ 186, 22; BGHZ 100, 234, 237 zu § 170 ZPO a.F.; Schlatmann in Engelhardt/Schlatmann, aaO., § 2 VwZG, Rn. 5).

    Sie ist § 189 ZPO nachgebildet und im gleichen Sinn zu verstehen (BGHZ 100, 234 ff. - Coop Schleswig-Holstein - Deutscher Supermarkt ).

    Er hat eine Heilung aber gleichwohl für den Fall abgelehnt, dass es sich bei dem mangelbehafteten Schriftstück um eine kartellbehördliche Untersagungsverfügung handelt (BGHZ 100, 234 ff. - Coop Schleswig-Holstein - Deutscher Supermarkt ; ebenso OLG Stuttgart WuW/E OLG 4211, 4212 - Druckrohre ).

  • BGH, 23.11.1977 - VIII ZR 107/76

    Revision gegen die Verwerfung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil als

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2015 - Kart 5/15
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) auch im Prozessrecht und öffentlichen Recht gilt, wobei der Vorrang öffentlicher Interessen und das Gebot der Rechtssicherheit im Einzelfall dazu führen können, dass der Rechtsgedanke des § 242 BGB zurücktreten muss (BGH NJW 1978, 426; Grüneberg in Palandt, BGB, aaO., § 242 Rn. 17 m.w.Nachw.).

    Jedoch war hierfür entscheidend, dass nach den seinerzeit geltenden Regelungen eine Heilung von Zustellungsmängeln bei Notfristen nicht in Betracht kam (§ 187 Abs. 2 ZPO a.F.) und aus Gründen der Rechtssicherheit eine Parteidisposition über den Beginn der Notfrist nicht über den allgemeinen Arglisteinwand herbeigeführt werden sollte (BGH NJW 1978, 426).

  • BGH, 09.06.2010 - XII ZB 132/09

    Voraussetzung des Berufungsfristbeginns

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2015 - Kart 5/15
    Nach gefestigter Rechtsprechung muss das Schriftstück in Übereinstimmung mit den genannten Formvorschriften zumindest einen mit dem Dienstsiegel versehenen und vom Urkundsbeamten der Behörde unterzeichneten Ausfertigungsvermerk enthalten (BGHZ 186, 22; BGHZ 100, 234, 237 zu § 170 ZPO a.F.; Schlatmann in Engelhardt/Schlatmann, aaO., § 2 VwZG, Rn. 5).
  • BGH, 23.10.2003 - I ZB 45/02

    Ordnungsgeld gegen C & A wegen Verkaufsaktion zur Euro-Einführung bestätigt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2015 - Kart 5/15
    Erforderlich ist dabei, dass sich die Ausfertigung unzweideutig auf das gesamte Schriftstück erstreckt und dessen Blätter als Einheit derart verbunden sind, dass die körperliche Verbindung als dauernd gewollt erkennbar und nur durch Gewaltanwendung zu lösen ist (BGHZ 156, 335).
  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 43.95

    Duldungsbescheid - Duldung der Zwangsvollstreckung - Rückgewähranspruch -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2015 - Kart 5/15
    Hauptsächlich in der Rechtsprechung wird hingegen eine Heilung nach § 8 VwZG auch für Mängel, die dem zuzustellenden Schriftstück selbst anhaften, bejaht (BGH NJW 1965, 104; BVerwGE 104, 301 ff, 314, BSGE 34, 211, 215 f.; Musielak/Wolst, ZPO, § 189 Rn. 2; Thomas/Putzo-Hüßtege, ZPO, § 189 Rn. 6).
  • BSG, 29.06.1972 - 2 RU 62/70

    Anfechtung eines Verwaltungsakt - Recht auf Anfechtung - Verwirkung - Zeitablauf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2015 - Kart 5/15
    Hauptsächlich in der Rechtsprechung wird hingegen eine Heilung nach § 8 VwZG auch für Mängel, die dem zuzustellenden Schriftstück selbst anhaften, bejaht (BGH NJW 1965, 104; BVerwGE 104, 301 ff, 314, BSGE 34, 211, 215 f.; Musielak/Wolst, ZPO, § 189 Rn. 2; Thomas/Putzo-Hüßtege, ZPO, § 189 Rn. 6).
  • BVerwG, 08.05.1987 - 8 C 11.85

    Erhebung von Geldleistungen wegen eines schuldhaften Verstoßes gegen die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2015 - Kart 5/15
    Nicht nur die Geltendmachung materiell-rechtlicher Ansprüche, sondern auch das Berufen auf verfahrensrechtliche Mängel wie etwa die Rüge einer nicht ordnungsgemäßen Bekanntgabe eines Verwaltungsakts, kann daher gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen (BVerwG NJW-RR 1987, 1297, juris Rn. 28).
  • OLG Düsseldorf, 26.10.2016 - Kart 5/15

    Befugnisse des Bundeskartellamts im Fusionskontrollverfahren

    Mit weiterem Beschluss vom 15. Dezember 2015 (GA 870 ff.), abgedruckt in NZKart 2016, 38 ( Vollzugsverbot II ), hat der Senat die weiteren Eilanträge der F. und der U. in Bezug auf Tenorziffer 2. der Untersagungsverfügung hinsichtlich sowohl der Warenbelieferung als auch der Zentralregulierung wegen eines Verstoßes gegen das gesetzliche Vollzugsverbot des § 41 Abs. 1 GWB zurückgewiesen.

    Dies ist den beteiligten Unternehmen mit Rücksicht auf die ihnen hinsichtlich des Behördenhandelns zur Verfügung stehenden Rechtsschutzmöglichkeiten - Beschwerde nach § 63 Abs. 1 GWB, Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsmittels nach § 65 Abs. 3 S. 1 Nr. 2, S. 3 GWB (vgl. Senat, Beschluss v. 15. Dezember 2015 - VI-Kart 5/15 (V) , [GA 870 ff.], NZKart 2016, 38, Rzn. 7 ff. bei juris - Vollzugsverbot II ) - auch zuzumuten.

    Solche faktischen Vollzugshandlungen sind auch dann untersagt, wenn sie bei isolierter Betrachtung selbst keinen Zusammenschlusstatbestand im Sinne von § 37 GWB verwirklichen (Senat, Beschlüsse v. 15. Dezember 2015 - VI-Kart 5/15 (V) , [GA 870 ff.], NZKart 2016, 38 [39], Rz. 21 bei juris - Vollzugsverbot II und vom 9. Dezember 2015 - VI-Kart 1/15 (V) , BeckRS 2016, 02947 = NZKart 2016, 30 [35 f.], Rzn. 79 ff. bei juris - Vollzugsverbot I ).

    Wie der Senat bereits im Rahmen des Eilverfahrens im Sinne von § 65 Abs. 3 S. 3 GWB mit seinem Beschluss vom 15. Dezember 2015 ( VI-Kart 5/15 (V) , NZKart 2016, 38 - Vollzugsverbot II ) entschieden hat, verstoßen - entgegen der Auffassung des Bundeskartellamts - weder die Schließung noch die wirtschaftliche Entwertung der Carve-out-Filialen durch U. gegen das Vollzugsverbot des § 41 Abs. 1 GWB.

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