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   OLG Düsseldorf, 31.10.2002 - 10 W 76/02   

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https://dejure.org/2002,7507
OLG Düsseldorf, 31.10.2002 - 10 W 76/02 (https://dejure.org/2002,7507)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.10.2002 - 10 W 76/02 (https://dejure.org/2002,7507)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Oktober 2002 - 10 W 76/02 (https://dejure.org/2002,7507)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Kosten bei Erbenberichtigung und Verfügungsbeschränkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    KostO § 60 Abs. 4 § 65 Abs. 1
    Kostenpflichtigkeit der Eintragung der Testamentsvollstreckung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2003, 220
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Oldenburg, 27.05.1987 - 5 W 20/87

    Vorerbe, Grundbuch, Gebühren, Nacherbenvermerk, Kostenordnung, Grundbuchordnung,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.2002 - 10 W 76/02
    Er hat die Kostenordnung nach der Einfügung des § 60 Abs. 4 mehrfach novelliert, ohne die Voraussetzungen der § 60 Abs. 4, § 65 KostO anzutasten, obwohl ihm die unterschiedlichen Auffassungen der Praxis nicht verborgen geblieben sein konnten (vgl. Senat Rpfleger 1988, 142 f; JurBüro 1973, 55; OLG Oldenburg Rpfleger 1988, 20 f; OLG Zweibrücken Rpfleger 1989, 150; Hartmann, Kostengesetze, 31. Aufl., § 65 Rn. 1; Korinthenberg-Lappe, Kostenordnung, 14. Aufl., § 60 Rn. 62).
  • OLG Zweibrücken, 04.10.1988 - 3 W 139/88

    Kostenansatz für die Eintragung eines Testamentsvollstreckervermerks;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.2002 - 10 W 76/02
    Er hat die Kostenordnung nach der Einfügung des § 60 Abs. 4 mehrfach novelliert, ohne die Voraussetzungen der § 60 Abs. 4, § 65 KostO anzutasten, obwohl ihm die unterschiedlichen Auffassungen der Praxis nicht verborgen geblieben sein konnten (vgl. Senat Rpfleger 1988, 142 f; JurBüro 1973, 55; OLG Oldenburg Rpfleger 1988, 20 f; OLG Zweibrücken Rpfleger 1989, 150; Hartmann, Kostengesetze, 31. Aufl., § 65 Rn. 1; Korinthenberg-Lappe, Kostenordnung, 14. Aufl., § 60 Rn. 62).
  • OLG Hamm, 18.02.1992 - 15 W 229/91
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.2002 - 10 W 76/02
    Der hierdurch geschaffene Anreiz zur Veranlassung der Grundbuchberichtigung wird nicht dadurch entwertet, dass die Kostenbefreiung sich nicht auch auf die gesamten durch einen Erbfall ausgelösten und mit der Grundbuchberichtigung verbundenen Eintragungen erstreckt (anders wohl: OLG Hamm Rpfleger 1992, 291; OLG Köln Rpfleger 1992, 540).
  • OLG Düsseldorf, 14.01.1988 - 10 W 152/87

    Eintragung des Nacherbenvermerks nicht gebührenbefreit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.2002 - 10 W 76/02
    Er hat die Kostenordnung nach der Einfügung des § 60 Abs. 4 mehrfach novelliert, ohne die Voraussetzungen der § 60 Abs. 4, § 65 KostO anzutasten, obwohl ihm die unterschiedlichen Auffassungen der Praxis nicht verborgen geblieben sein konnten (vgl. Senat Rpfleger 1988, 142 f; JurBüro 1973, 55; OLG Oldenburg Rpfleger 1988, 20 f; OLG Zweibrücken Rpfleger 1989, 150; Hartmann, Kostengesetze, 31. Aufl., § 65 Rn. 1; Korinthenberg-Lappe, Kostenordnung, 14. Aufl., § 60 Rn. 62).
  • OLG Köln, 15.05.1992 - 2 Wx 11/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.2002 - 10 W 76/02
    Der hierdurch geschaffene Anreiz zur Veranlassung der Grundbuchberichtigung wird nicht dadurch entwertet, dass die Kostenbefreiung sich nicht auch auf die gesamten durch einen Erbfall ausgelösten und mit der Grundbuchberichtigung verbundenen Eintragungen erstreckt (anders wohl: OLG Hamm Rpfleger 1992, 291; OLG Köln Rpfleger 1992, 540).
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