Rechtsprechung
   OLG Dresden, 07.02.2017 - 4 U 1419/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,3514
OLG Dresden, 07.02.2017 - 4 U 1419/16 (https://dejure.org/2017,3514)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07.02.2017 - 4 U 1419/16 (https://dejure.org/2017,3514)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07. Februar 2017 - 4 U 1419/16 (https://dejure.org/2017,3514)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,3514) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Durch das "Teilen" eines Beitrags in einem sozialen Netzwerk macht man sich diesen noch nicht zu eigen

  • JurPC

    Zueigenmachen bei Teilen eines Beitrages in sozialen Netzwerken

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Teilen eines Beitrags in einem sozialen Netzwerk

  • online-und-recht.de

    Teilen bei Facebook kein Zueigenmachen fremder Inhalte

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Teilen eines Beitrags in einem sozialen Netzwerk

  • rechtsportal.de

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Teilen eines Beitrags in einem sozialen Netzwerk

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Social Media Recht: Zueigenmachen von Inhalten durch Teilen in sozialem Netzwerk

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Zu-eigen-machen durch Teilen von Inhalten in sozialen Netzwerken?

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Hafte ich, wenn ich fremde Inhalte bei Facebook teile?

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Teilen von Inhalten bei Facebook oder in anderen sozialen Netzwerken ist kein Zu-Eigen-Machen - anders bei einem Like / Gefällt-Mir oder positiver Kommentierung

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Teilen bei Facebook: Wann haftet man für fremde Beiträge?

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Facebook: Teilen bedeutet kein Sich-zu-eigen-Machen

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Internetrecht: Haftung für geteilte Inhalte im Netz

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Sich-zu-Eigen-Machen eines Beitrags durch Teilen in sozialem Netzwerk

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Zueigenmachen fremder Inhalte durch Teilen bei Facebook, es sei denn...

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Teilen erlaubt?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Teilen - Liken - Kommentieren - Haftung für den Verweis auf Facebookeinträge Dritter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wie gefährlich ist das Teilen von Inhalten?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zueigengemacht oder nur geteilt?

  • urheberrecht-leipzig.de (Kurzinformation)

    Soziale Netzwerke: Facebook-Nutzer können für geteilte Beiträge haften

  • tw-law.de (Kurzinformation)

    Teilen ist kein Zueigenmachen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Zueigenmachen durch Teilen eines Beitrags in sozialem Netzwerk

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zu eigen machen eines Beitrags durch Teilen des Beitrags im sozialen Netzwerk mit positiver Bewertung - Bewertung spricht für inhaltliche Auseinandersetzung mit Beitrag

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2017, 542
  • K&R 2017, 287
  • afp 2017, 257
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 17.11.2009 - VI ZR 226/08

    Verbreiterhaftung bei Interviews: "Heute wird offen gelogen"

    Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2017 - 4 U 1419/16
    Dies setzt voraus, dass die fremde Äußerung so in den eigenen Gedankengang eingefügt wird, dass die gesamte Äußerung als eigene erscheint (BGH AfP 2010, 72; WRP 2009, 1262).

    Auch undistanziert wiedergegebene Äußerungen Dritter können dem Verbreiter zugerechnet werden, wenn er sie sich in diesem Sinne zu Eigen gemacht hat (BGH AfP 2010, 72; BGHZ 132, 13ff.).

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2017 - 4 U 1419/16
    Auch undistanziert wiedergegebene Äußerungen Dritter können dem Verbreiter zugerechnet werden, wenn er sie sich in diesem Sinne zu Eigen gemacht hat (BGH AfP 2010, 72; BGHZ 132, 13ff.).

    Abzulehnen ist sie etwa beim Abdruck einer Presseschau (vgl. BVerfG WM 2009, 1706) oder bei der Veröffentlichung eines klassisch in Frage und Antwort gegliederten Interviews (vgl. BGHZ 132, 13ff; LG Düsseldorf, AfP 1999, 518).

  • OLG Frankfurt, 26.11.2015 - 16 U 64/15

    Rechtliche Bedeutung des "Teilens" von Beiträgen in sozialen Netzwerken

    Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2017 - 4 U 1419/16
    Anders als bei der Funktion "gefällt mir" (vgl. hierzu z.B. Bauer, Kündigung wegen beleidigender Äußerungen auf X., NZA 2013, 67, 71) ist dem "Teilen" für sich genommen keine über die Verbreitung des Postings hinausgehende Bedeutung zuzumessen (OLG Frankfurt, Urteil vom 26. November 2015 - 16 U 64/15 -, juris).
  • BGH, 13.04.1989 - IX ZR 148/88

    Festsetzung von Ordnungsmitteln aufgrund einer einstweiligen Verfügung;

    Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2017 - 4 U 1419/16
    Dem Sinn und Zweck der Frist des § 929 Abs. 2 ZPO, eine Vollziehung der einstweiligen Verfügung nach längerer Zeit und unter veränderten Umständen zu verhindern, ist vielmehr auch dann genügt, wenn der Verfügungskläger innerhalb der Vollziehungsfrist die Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen den Verfügungsbeklagten beantragt oder eine formlose Abschrift im Parteibetrieb zustellt und damit von der einstweiligen Verfügung Gebrauch macht (BGH WRP 1989, 514 juris-Rn. 26 f; OLG Karlsruhe MDR 2006, 672).
  • BVerfG, 25.06.2009 - 1 BvR 134/03

    Haftung für Pressespiegel

    Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2017 - 4 U 1419/16
    Abzulehnen ist sie etwa beim Abdruck einer Presseschau (vgl. BVerfG WM 2009, 1706) oder bei der Veröffentlichung eines klassisch in Frage und Antwort gegliederten Interviews (vgl. BGHZ 132, 13ff; LG Düsseldorf, AfP 1999, 518).
  • BGH, 30.06.2009 - VI ZR 210/08

    Störerhaftung für Domainpächter

    Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2017 - 4 U 1419/16
    Dies setzt voraus, dass die fremde Äußerung so in den eigenen Gedankengang eingefügt wird, dass die gesamte Äußerung als eigene erscheint (BGH AfP 2010, 72; WRP 2009, 1262).
  • BGH, 31.08.2010 - X ZB 3/09

    Gegenstandswert der Terminsgebühr des Klägervertreters: Tilgung der

    Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2017 - 4 U 1419/16
    Infolge der durch den Verzicht auf die Rechte aus der einstweiligen Verfügung erfolgten Erledigung war der Streitwert ab dem 15.11.2016 auf das Kosteninteresse zu reduzieren (BGH MDR 2010, 1342; OLG Dresden NJW-RR 2001, 428; Zöller/Vollkommer, 31. Aufl., Rn 48 zu § 91 a ZPO; Seitz/Schmidt, aaO. Rn 10.18; a.A. OLG Frankfurt MDR 1984, 320 OLGR Schleswig 2005, 427).
  • BGH, 22.10.1992 - IX ZR 36/92

    Vollzug einstweiliger Anordnung - Kein Schadensersatzanspruch nach Erfüllung

    Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2017 - 4 U 1419/16
    Bei durch Beschluss erlassenen einstweiligen Verfügungen, die ein Verbot aussprechen, besteht der Akt der Willenskundgabe in deren Zustellung im Parteibetrieb (BGHZ 120, 73; OLG Karlsruhe aaO).
  • BGH, 26.05.1994 - I ZB 4/94

    "Greifbare Gesetzwidrigkeit II"; Wirksamkeit einer einseitigen

    Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2017 - 4 U 1419/16
    Die im Schriftsatz vom 15.11.2016 enthaltene einseitige Erledigungserklärung in Verbindung mit dem in der Berufungserwiderung enthaltenen Feststellungsantrag stellt zwar eine zulässige Beschränkung der Klage dar, die nach § 264 Nr. 2 ZPO regelmäßig und gem. § 525 ZPO auch im Berufungsverfahren möglich ist (BGH NJW 1994, 2363;HK-ZPO/Gierl, 7. Aufl. § 91a Rn 65f.).
  • OLG Karlsruhe, 22.01.2014 - 6 U 118/13

    Vollziehung einer einstweiligen Verfügung: Zustellung bei mehreren

    Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2017 - 4 U 1419/16
    Auch für eine ein Verbot oder Gebot aussprechende Urteilsverfügung gilt aber der sich aus § 929 Abs. 2 ZPO ergebende Grundsatz, dass sich ein Gläubiger, der in einem nur vorläufigen Eilverfahren einen Titel erwirkt hat, rasch entscheiden muss, ob er von diesem Titel Gebrauch machen will oder nicht (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 22.01.2014 - 6 U 118/13, juris-Rn. 19 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 14.10.1999 - 8 W 713/99

    Streitwert nach einseitiger Erledigungserklärung

  • OLG Dresden, 26.09.2012 - 4 W 1036/12

    Persönlichkeitsrecht; Meinungsfreiheit

  • LAG Bremen, 21.10.1997 - 1 Sa 101/97

    Berufung: Wert der Beschwer

  • OLG Brandenburg, 27.05.2013 - 1 U 23/12
  • OLG Frankfurt, 14.01.1999 - 6 W 181/98
  • OLG Dresden, 01.06.2018 - 4 U 217/18

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Unterlassung einer kerngleichen

    Anders ist dies aber dann, wenn die Weiterverbreitung mit einer positiven Bewertung verbunden wird (Senat, Urteil vom 07. Februar 2017 - 4 U 1419/16 -, juris).
  • OLG Dresden, 07.04.2020 - 4 U 2805/19

    Twitter: Klausel "wir sind berechtigt, diese Bedingungen ggf. von Zeit zu Zeit zu

    Die Zustellung der Entscheidung von Amts wegen reicht daher für eine Vollziehung der einstweiligen Verfügung grundsätzlich nicht aus (Senat, Urteil vom 07. Februar 2017 - 4 U 1419/16 -, Rn. 3, juris).
  • OLG Dresden, 12.01.2021 - 4 U 1600/20
    Entscheidend ist vielmehr, ob sich aus dem Zusammenhang, in den eine Fotografie gestellt ist und den sie begleitenden Posts ergibt, dass sich der Nutzer mit den abgebildeten Positionen identifiziert oder diese zumindest befürwortet und sie sich in diesem Sinne "zu Eigen macht" (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 07.02.2017 - 4 U 1419/16 - juris).
  • OLG Dresden, 12.05.2020 - 4 U 1523/19
    Der Senat hat daher auch bereits entschieden, dass etwa die kommentarlose Verlinkung des Beitrags eines Dritten in einem sozialen Netzwerk hierfür nicht ausreicht (Urteil vom 07. Februar 2017 - 4 U 1419/16 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht