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   OLG Dresden, 10.09.2002 - 17 W 1085/02   

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https://dejure.org/2002,16135
OLG Dresden, 10.09.2002 - 17 W 1085/02 (https://dejure.org/2002,16135)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10.09.2002 - 17 W 1085/02 (https://dejure.org/2002,16135)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10. September 2002 - 17 W 1085/02 (https://dejure.org/2002,16135)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Kündigung eines Bauspardarlehensvertrages durch die Bausparkasse mangels der Erbringung von Tilgungsleistungen seitens der Darlehensnehmer; Verletzung eines Bauspardarlehensvertrages aufgrund der zweckwidrigen Verwendung der Darlehenssumme durch die ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138
    Wirksamkeit der Haftungsübernahme durch den nicht verdienenden Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 138
    Keine Sittenwidrigkeit finanziell überfordernder Mithaftung für Bauspardarlehen bei Begleichung der Geschäftsverbindlichkeiten des Ehemannes

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.12.2001 - XI ZR 56/01

    Mitunterzeichnung des Darlehensvertrages durch den finanziell überforderten

    Auszug aus OLG Dresden, 10.09.2002 - 17 W 1085/02
    Denn ungeachtet der Bezeichnung im Vertrag ist echte Mitdarlehensnehmerin nämlich nur, wer ein eigenes, sachliches und/oder persönliches Interesse an der Kreditaufnahme hat und als im Wesentlichen gleichberechtigter Partner über die Auszahlung sowie die Verwendung der Darlehensvaluta mitentscheiden darf (BGH, Urt. v. 04.12.2001 - XI ZR 56/01 - Seite 5; BGH NJW 2001, 815 (816); jeweils m.w.N.).

    In einem solchen Fall wird zwar widerleglich vermutet, dass die ruinöse Mithaftung allein aus emotionaler Verbundenheit mit dem Hauptschuldner übernommen wurde und der Kreditgeber dies in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat (BGH, Urt. v. 04.12.01 - XI ZR 56/01 -, S. 7).

  • BGH, 14.11.2000 - XI ZR 248/99

    Wirksamkeit der bürgschaftlichen Mithaftung eines Ehegatten

    Auszug aus OLG Dresden, 10.09.2002 - 17 W 1085/02
    Denn ungeachtet der Bezeichnung im Vertrag ist echte Mitdarlehensnehmerin nämlich nur, wer ein eigenes, sachliches und/oder persönliches Interesse an der Kreditaufnahme hat und als im Wesentlichen gleichberechtigter Partner über die Auszahlung sowie die Verwendung der Darlehensvaluta mitentscheiden darf (BGH, Urt. v. 04.12.2001 - XI ZR 56/01 - Seite 5; BGH NJW 2001, 815 (816); jeweils m.w.N.).
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