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   OLG Dresden, 13.01.2009 - 20 WF 3/09   

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https://dejure.org/2009,9938
OLG Dresden, 13.01.2009 - 20 WF 3/09 (https://dejure.org/2009,9938)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13.01.2009 - 20 WF 3/09 (https://dejure.org/2009,9938)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13. Januar 2009 - 20 WF 3/09 (https://dejure.org/2009,9938)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    §§ 124, 121 ZPO

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustellung einer beanstandeten Entscheidung als Fristbeginn für die Einlegung von Rechtsmitteln gegen das Urteil; Zustellung der Aufhebung der Prozesskostenhilfe an den beigeordneten Rechtsanwalt

  • Wolters Kluwer

    Zustellung der Aufhebung der Prozesskostenhilfe an den beigeordneten Rechtsanwalt

  • Judicialis

    ZPO § 121; ; ZPO § 124 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 121; ZPO § 124 Nr. 2
    Zustellung der Aufhebung der Prozesskostenhilfe an den beigeordneten Rechtsanwalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 1425
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Brandenburg, 24.07.2007 - 10 WF 187/07

    Prozeßkostenhilfe: Anforderungen an die Zustellung von Aufforderungen zur

    Auszug aus OLG Dresden, 13.01.2009 - 20 WF 3/09
    Das vermag der Senat nicht zu erkennen (anders OLG Brandenburg, MDR 2007, 1391f; LAG RheinlandPfalz, MDR 2007, 432).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.09.2006 - 10 Ta 169/06

    Prozesskostenhilfe - Rechtsmittel gegen Aufhebungsbeschluss - Zustellungsadressat

    Auszug aus OLG Dresden, 13.01.2009 - 20 WF 3/09
    Das vermag der Senat nicht zu erkennen (anders OLG Brandenburg, MDR 2007, 1391f; LAG RheinlandPfalz, MDR 2007, 432).
  • OLG Köln, 23.10.2006 - 4 WF 164/06

    Aufhebung bewilligter Prozesskostenhilfe bei Nichtabgabe einer Erklärung nach §

    Auszug aus OLG Dresden, 13.01.2009 - 20 WF 3/09
    Die Aufforderung nach § 120 Abs. 4 Satz 2 ZPO an die Partei, sich nach rechtskräftigem Abschluss des Hauptsacheverfahrens zu den ggf. geänderten tatsächlichen Voraussetzungen einer bewilligten Prozesskostenhilfe zu äußern, leitet demgegenüber jedoch ein neues Verfahren ein, für das der vormalige Prozessbevollmächtigte der Partei nicht kraft der früheren Prozessvollmacht automatisch mandatiert ist (im Ergebnis ebenso Zöller/Philippi, 27. Aufl. 2009, § 120 ZPO Rn. 28 m.w.N.; Musielak/Fischer, 6. Aufl. 2008, § 124 ZPO Rn. 3; OLG Naumburg, FamRZ 2006, 1401; OLG Köln, FamRZ 2007, 908; OLG Koblenz, FamRZ 2008, 1358; OLG Dresden - 3. Zivilsenat -, Beschluss vom 25.01.2008, 3 W 1382/07).
  • OLG Dresden, 25.01.2008 - 3 W 1382/07

    Zustellung des PKH-Aufhebungsbeschlusses - Rechtsnatur des Verfahrens zur

    Auszug aus OLG Dresden, 13.01.2009 - 20 WF 3/09
    Die Aufforderung nach § 120 Abs. 4 Satz 2 ZPO an die Partei, sich nach rechtskräftigem Abschluss des Hauptsacheverfahrens zu den ggf. geänderten tatsächlichen Voraussetzungen einer bewilligten Prozesskostenhilfe zu äußern, leitet demgegenüber jedoch ein neues Verfahren ein, für das der vormalige Prozessbevollmächtigte der Partei nicht kraft der früheren Prozessvollmacht automatisch mandatiert ist (im Ergebnis ebenso Zöller/Philippi, 27. Aufl. 2009, § 120 ZPO Rn. 28 m.w.N.; Musielak/Fischer, 6. Aufl. 2008, § 124 ZPO Rn. 3; OLG Naumburg, FamRZ 2006, 1401; OLG Köln, FamRZ 2007, 908; OLG Koblenz, FamRZ 2008, 1358; OLG Dresden - 3. Zivilsenat -, Beschluss vom 25.01.2008, 3 W 1382/07).
  • OLG Koblenz, 10.10.2007 - 13 WF 931/07

    Wirksamkeit der Zustellung an die Partei unmittelbar nach rechtskräftigem

    Auszug aus OLG Dresden, 13.01.2009 - 20 WF 3/09
    Die Aufforderung nach § 120 Abs. 4 Satz 2 ZPO an die Partei, sich nach rechtskräftigem Abschluss des Hauptsacheverfahrens zu den ggf. geänderten tatsächlichen Voraussetzungen einer bewilligten Prozesskostenhilfe zu äußern, leitet demgegenüber jedoch ein neues Verfahren ein, für das der vormalige Prozessbevollmächtigte der Partei nicht kraft der früheren Prozessvollmacht automatisch mandatiert ist (im Ergebnis ebenso Zöller/Philippi, 27. Aufl. 2009, § 120 ZPO Rn. 28 m.w.N.; Musielak/Fischer, 6. Aufl. 2008, § 124 ZPO Rn. 3; OLG Naumburg, FamRZ 2006, 1401; OLG Köln, FamRZ 2007, 908; OLG Koblenz, FamRZ 2008, 1358; OLG Dresden - 3. Zivilsenat -, Beschluss vom 25.01.2008, 3 W 1382/07).
  • OLG Naumburg, 09.02.2006 - 14 WF 134/05

    Zustellung unmittelbar an die Partei nach rechtskräftigem Abschluss des

    Auszug aus OLG Dresden, 13.01.2009 - 20 WF 3/09
    Die Aufforderung nach § 120 Abs. 4 Satz 2 ZPO an die Partei, sich nach rechtskräftigem Abschluss des Hauptsacheverfahrens zu den ggf. geänderten tatsächlichen Voraussetzungen einer bewilligten Prozesskostenhilfe zu äußern, leitet demgegenüber jedoch ein neues Verfahren ein, für das der vormalige Prozessbevollmächtigte der Partei nicht kraft der früheren Prozessvollmacht automatisch mandatiert ist (im Ergebnis ebenso Zöller/Philippi, 27. Aufl. 2009, § 120 ZPO Rn. 28 m.w.N.; Musielak/Fischer, 6. Aufl. 2008, § 124 ZPO Rn. 3; OLG Naumburg, FamRZ 2006, 1401; OLG Köln, FamRZ 2007, 908; OLG Koblenz, FamRZ 2008, 1358; OLG Dresden - 3. Zivilsenat -, Beschluss vom 25.01.2008, 3 W 1382/07).
  • BGH, 08.12.2010 - XII ZB 151/10

    Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren: Erforderlichkeit der Zustellung des

    Das Oberlandesgericht, dessen Beschluss in FamRZ 2009, 1425 veröffentlicht ist, hat die sofortige Beschwerde verworfen, weil sie wegen Versäumung der Beschwerdefrist unzulässig sei.
  • OLG Dresden, 17.11.2009 - 3 W 980/09

    Zustellungsadressat der Entscheidung über die Aufhebung der Prozesskostenhilfe;

    Zuletzt haben sich dieser Auffassung jeweils unter Zulassung der Rechtsbeschwerde, über deren Einlegung dem Senat nichts bekannt ist, Familiensenate des Oberlandesgerichts Koblenz (FamRZ 2009, 898) und des hiesigen Oberlandesgerichts (FamRZ 2009, 1425) angeschlossen.
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