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OLG Dresden, 15.08.2022 - 18 U 24/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Justiz Sachsen
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Verfahrensgang
- LG Leipzig, 23.12.2021 - 3 O 1268/21
- OLG Dresden, 26.07.2022 - 18 U 24/22
- OLG Dresden, 15.08.2022 - 18 U 24/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 02.02.2012 - I ZB 95/10
Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung zur Durchsetzung einer …
Auszug aus OLG Dresden, 15.08.2022 - 18 U 24/22
Der anschließend durch das Gericht nach der Erwartung beider Parteien zu fassende Beschluss nach § 278 Abs. 6 ZPO hat - jedenfalls wenn, wie hier, vgl. unten (3), gegen die Protokollierung des Vergleichstextes keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken bestehen - nur deklaratorischen Charakter (…vgl. Zöller/Greger, 34. Aufl., § 278 Rdn. 35; BGH, MDR 2012, 1060 f.; OLG Hamm, Urteil vom 13.12.2010, 31 U 99/07 zur Erklärung der Annahme eines gerichtlichen Vergleichsvorschlags). - LG Leipzig, 23.12.2021 - 3 O 1268/21
Kein Anspruch auf Schadensersatz aus Art. 82 DSGVO bei verspäteter …
Auszug aus OLG Dresden, 15.08.2022 - 18 U 24/22
Auf die Anschlussberufung der Klägerin und unter ihrer Zurückweisung im Übrigen wird unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Leipzig vom 23.12.2021, Az.: 3 O 1268/21, festgestellt, dass der Rechtsstreit durch nachfolgenden, zwischen den Parteien gemäß § 278 Abs. 6 ZPO zustande gekommenen Vergleich beendet ist :. - OLG Hamm, 13.12.2010 - 31 U 99/07
Widerruf eines im schriftlichen Verfahren geschlossenen Vergleichs
Auszug aus OLG Dresden, 15.08.2022 - 18 U 24/22
Der anschließend durch das Gericht nach der Erwartung beider Parteien zu fassende Beschluss nach § 278 Abs. 6 ZPO hat - jedenfalls wenn, wie hier, vgl. unten (3), gegen die Protokollierung des Vergleichstextes keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken bestehen - nur deklaratorischen Charakter (…vgl. Zöller/Greger, 34. Aufl., § 278 Rdn. 35; BGH, MDR 2012, 1060 f.; OLG Hamm, Urteil vom 13.12.2010, 31 U 99/07 zur Erklärung der Annahme eines gerichtlichen Vergleichsvorschlags). - LG Berlin, 22.10.2005 - 20 O 391/97
Auszug aus OLG Dresden, 15.08.2022 - 18 U 24/22
Bei den übereinstimmenden Anträgen auf Feststellung des Vergleichs handelt es sich - ebenso wie bei Annahmeerklärungen eines gerichtlichen Vergleichsvorschlages - um Prozesshandlungen, welche nicht ohne Weiteres einseitig wieder zurückgenommen werden können (LG Berlin, Beschluss vom 22.10.2005, 20 O 391/97, juris).