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   OLG Dresden, 15.08.2022 - 18 U 24/22   

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OLG Dresden, 15.08.2022 - 18 U 24/22 (https://dejure.org/2022,38740)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15.08.2022 - 18 U 24/22 (https://dejure.org/2022,38740)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15. August 2022 - 18 U 24/22 (https://dejure.org/2022,38740)
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  • Justiz Sachsen

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  • BGH, 02.02.2012 - I ZB 95/10

    Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung zur Durchsetzung einer

    Auszug aus OLG Dresden, 15.08.2022 - 18 U 24/22
    Der anschließend durch das Gericht nach der Erwartung beider Parteien zu fassende Beschluss nach § 278 Abs. 6 ZPO hat - jedenfalls wenn, wie hier, vgl. unten (3), gegen die Protokollierung des Vergleichstextes keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken bestehen - nur deklaratorischen Charakter (vgl. Zöller/Greger, 34. Aufl., § 278 Rdn. 35; BGH, MDR 2012, 1060 f.; OLG Hamm, Urteil vom 13.12.2010, 31 U 99/07 zur Erklärung der Annahme eines gerichtlichen Vergleichsvorschlags).
  • LG Leipzig, 23.12.2021 - 3 O 1268/21

    Kein Anspruch auf Schadensersatz aus Art. 82 DSGVO bei verspäteter

    Auszug aus OLG Dresden, 15.08.2022 - 18 U 24/22
    Auf die Anschlussberufung der Klägerin und unter ihrer Zurückweisung im Übrigen wird unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Leipzig vom 23.12.2021, Az.: 3 O 1268/21, festgestellt, dass der Rechtsstreit durch nachfolgenden, zwischen den Parteien gemäß § 278 Abs. 6 ZPO zustande gekommenen Vergleich beendet ist :.
  • OLG Hamm, 13.12.2010 - 31 U 99/07

    Widerruf eines im schriftlichen Verfahren geschlossenen Vergleichs

    Auszug aus OLG Dresden, 15.08.2022 - 18 U 24/22
    Der anschließend durch das Gericht nach der Erwartung beider Parteien zu fassende Beschluss nach § 278 Abs. 6 ZPO hat - jedenfalls wenn, wie hier, vgl. unten (3), gegen die Protokollierung des Vergleichstextes keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken bestehen - nur deklaratorischen Charakter (vgl. Zöller/Greger, 34. Aufl., § 278 Rdn. 35; BGH, MDR 2012, 1060 f.; OLG Hamm, Urteil vom 13.12.2010, 31 U 99/07 zur Erklärung der Annahme eines gerichtlichen Vergleichsvorschlags).
  • LG Berlin, 22.10.2005 - 20 O 391/97
    Auszug aus OLG Dresden, 15.08.2022 - 18 U 24/22
    Bei den übereinstimmenden Anträgen auf Feststellung des Vergleichs handelt es sich - ebenso wie bei Annahmeerklärungen eines gerichtlichen Vergleichsvorschlages - um Prozesshandlungen, welche nicht ohne Weiteres einseitig wieder zurückgenommen werden können (LG Berlin, Beschluss vom 22.10.2005, 20 O 391/97, juris).
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