Rechtsprechung
OLG Dresden, 15.11.2012 - 8 U 512/12 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Aufklärungspflicht der beratenden Bank über eine mögliche Aussetzung der Anteilsrücknahme bei offenen Immobilienfonds im Jahr 2008
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Schließungsrisiko von offenen Immobilienfonds aufklärungspflichtig?
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Anlageberatung bei Immobilienfonds
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Keine Aufklärungspflicht hinsichtlich Aussetzung der Anteilsrücknahme beim offenen Immobilienfonds
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 280 Abs. 1; InvG §§ 42, 81; WpHG § 31 Abs. 3
Keine Aufklärungspflicht der beratenden Bank über eine mögliche Aussetzung der Anteilsrücknahme bei offenen Immobilienfonds im Jahr 2008 - Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Keine Aufklärungspflicht hinsichtlich Aussetzung der Anteilsrücknahme beim offenen Immobilienfonds -
- cash-online.de (Kurzinformation)
Schließungsrisiko bei offenen Immobilienfonds
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Offener Immobilienfonds; Aussetzung der Anteilsrücknahme; Bestandsvergütung
Verfahrensgang
- LG Chemnitz, 27.02.2012 - 7 O 780/11
- OLG Dresden, 15.11.2012 - 8 U 512/12
- BGH, 29.04.2014 - XI ZR 477/12
Papierfundstellen
- ZIP 2013, 1211
- WM 2013, 363
- NZG 2013, 553
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 29.04.2014 - XI ZR 130/13
Schadensersatzklagen wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit …
Nach einer Auffassung hat bis zum Beginn der Finanzkrise im Oktober 2008 eine solche Aufklärungspflicht nicht bestanden, weil es sich bei der Möglichkeit, die Anteilsrücknahme auszusetzen, bis dahin um ein fernliegendes, rein theoretisches Risiko gehandelt habe, die Aussetzung der Anteilsrücknahme ein Instrument zum Anlegerschutz sei und die Anleger auch während einer solchen Aussetzung ihre Anteile jederzeit an der Börse veräußern könnten (vgl. OLG Dresden, WM 2013, 363, 366; OLG Schleswig, WM 2013, 2258, 2262 ff.; Homberger, EWiR 2013, 475 f.; Stumpf/Kotte, BB 2013, 1613, 1617; Thume/Edelmann, WuB I G 5.- 3.13).(3) Dementsprechend ist es für die Beantwortung der Frage, ob die Bank den Anleger über dieses Risiko aufklären muss, ebenfalls unerheblich, ob bis zum Ausbruch der Finanzkrise im Oktober 2008 insoweit ein fernliegendes oder gar ein nur theoretisches Risiko (so OLG Dresden, WM 2013, 363, 366; OLG Schleswig, WM 2013, 2258, 2262; vgl. auch Stumpf/Kotte, BB 2013, 1613, 1617; Thume/Edelmann, WuB I G 5.- 3.13) bestanden hat.
(4) Der Umstand, dass die Anleger eines offenen Immobilienfonds ihre Anteile während einer Aussetzung der Anteilsrücknahme jederzeit an der Börse veräußern können, spricht - wie das Berufungsgericht entgegen der Auffassung der Revision zutreffend angenommen hat - ebenfalls nicht gegen die Pflicht der Bank, über die Möglichkeit einer solchen Aussetzung aufzuklären (ebenso Schröder, jurisPR-BKR 7/2012 Anm. 6; a.A. OLG Dresden, WM 2013, 363, 366; OLG Schleswig, WM 2013, 2258, 2262; Homberger, EWiR 2013, 475 f.; Stumpf/Kotte, BB 2013, 1613, 1617).
- BGH, 29.04.2014 - XI ZR 477/12
Schadensersatzklagen wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit …
Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner in WM 2013, 363 ff. veröffentlichten Entscheidung, soweit für das Revisionsverfahren noch von Interesse, im Wesentlichen ausgeführt:. - OLG Frankfurt, 13.02.2013 - 9 U 131/11
Anlageberatung: Aufklärungs- und Beratungspflichten der beratenden Bank bei …
Zur Darstellung des Diskussionsstandes wird Bezug genommen auf S. 9 des Urteils des OLG Dresden vom 15.11.2012, 8 U 512/12 (Bl. 352 d.A.) sowie die Auflistung der eine Aufklärungspflicht verneinenden Entscheidungen im Schriftsatz der Beklagten vom 08.01.2013 (Bl. 339 d.A.).
- OLG Schleswig, 19.09.2013 - 5 U 34/13
Kein Schadensersatz bei "Tauschempfehlung" der Bank für Wertpapiere
Der Senat schließt sich der Auffassung des OLG Dresden (Urteil vom 15. November 2012, WM 2013, 363-366; a.A. OLG Frankfurt, Urteil vom 13.2.2013, 9 U 131/11, ZIP 2013, 1214-1217) an, dass jedenfalls im Frühjahr 2008 noch keine Aufklärungspflicht über die prinzipielle Möglichkeit der vorübergehenden Aussetzung der Anteilsrücknahme für einen offenen Immobilienfonds bestand. - OLG Celle, 20.11.2013 - 3 U 65/13
Pflichten der anlageberatenden Bank beim Erwerb von Anteilen an einem Dachfonds …
Demgegenüber hat das Oberlandesgericht Dresden eine Aufklärungspflicht jedenfalls in Bezug auf den Erwerb einer Kapitalanlage im Frühjahr 2008 verneint (OLG Dresden WM 2013, 363 ff., zitiert nach JURIS Rdz. 34 ff.; Revision ebenfalls beim BGH unter dem Az.: XI ZR 477/11 anhängig). - OLG Celle, 20.11.2013 - 3 U 75/13
Pflichten der anlageberatenden Bank beim Erwerb von Anteilen an einem Dachfonds …
Demgegenüber hat das Oberlandesgericht Dresden eine Aufklärungspflicht jedenfalls in Bezug auf den Erwerb einer Kapitalanlage im Frühjahr 2008 verneint (OLG Dresden WM 2013, 363 ff., zitiert nach JURIS Rdz. 34 ff.; Revision ebenfalls beim BGH unter dem Az.: XI ZR 477/11 anhängig). - LG Aachen, 08.08.2013 - 1 O 579/12
Beratungspflichtverletzung, fondsgebundene Lebensversicherung, Aussetzung, …
So hat beispielsweise das OLG Dresden in seiner Entscheidung vom 15.11.2012 (8 U 512/12) eine entsprechende Aufklärungspflicht für das Frühjahr 2008 noch verneint. - LG Hamburg, 15.03.2013 - 330 O 570/11
Bankenhaftung bei Anlageberatung: Verletzung der Aufklärungspflicht über die …
Die jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Geldes hat für den Anleger im Hinblick auf seine Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung (so auch: LG Frankfurt a.M., Urteil vom 23.03.2012, Az. 19 O 334/11; a.A. aber: OLG Dresden, Urteil vom 15.11.2012, Az. 8 U 512/12). - LG Nürnberg-Fürth, 10.02.2014 - 6 O 3784/12
Bankenhaftung bei Anlageberatung: Pflicht zur Aufklärung über das …
Dies gilt auch für die Zeit vor der durch die Insolvenz der US-Investmentbank Lehman Brothers im Herbst 2008 ausgelösten Flucht der (institutionellen) Anleger (auch) aus offenen Immobilienfonds und unabhängig davon, ob es beim beratungsgegenständlichen Fonds bereits in der Vergangenheit zu einer Rücknahmeaussetzung kam (ebenso OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 13.02.2013, 9 U 131/11; a. A. OLG Dresden, Urteil vom 15.11.2012, 8 U 512/12; OLG Schleswig, Urteil vom 19.09.2013, 5 U 34/13). - LG Flensburg, 14.11.2014 - 2 O 139/13
Fehlerhaftigkeit der Zusicherung der jederzeitigen Verfügbarkeit einer …
Überwiegend wurde die Auffassung vertreten, dass bis zum Beginn der Finanzkrise im Oktober 2008 eine solche Aufklärungspflicht nicht bestanden habe, weil es sich bei der Möglichkeit, die Anteilsrücknahme auszusetzen, bis dahin um ein fernliegendes, rein theoretisches Risiko gehandelt habe, die Aussetzung der Anteilsrücknahme ein Instrument zum Anlegerschutz sei und die Anleger auch während einer solchen Aussetzung ihre Anteile jederzeit an der Börse veräußern könnten (OLG Dresden, Urteil vom 15.11.2012 - 8 U 512/12, WM 2013, 363; OLG Schleswig, Urteil vom 19.09.2013 - 5 U 34/13 , WM 2013, 2258). - LG Flensburg, 14.11.2014 - 2 O 139/14
Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Zusicherung der jederzeitigen …